Rauchen - „Gemeingefährliche Vergiftung“

Ein Jurist verklagt die Tabakindustrie - wegen der Zusatzstoffe, die Zigaretten noch gefährlicher machen, als sie ohnehin sind

 

Halbe Sachen liegen Michael Adams nicht. Wenn der Hamburger Professor für Wirtschaftsrecht etwas macht, „dann richtig“. Das soll jetzt die Tabakindustrie zu spüren bekommen: Der Wissenschaftler erstattete Strafanzeige gegen sämtliche großen Zigarettenhersteller und deren Industrieverband VdC. Wegen „gemeingefährlicher Vergiftung und gewerbsmäßigem Bandenbetrug“. Durch „Beifügung von Zusatzstoffen“ würden die Zigarettenhersteller „das Produkt Zigarette“ noch gefährlicher machen, als es ohnehin schon sei, argumentiert Adams. Eine zweite Klage hat er schon in der Schublade: gegen Verbraucherschutzministerin Renate Künast wegen Untätigkeit.

 

„Eigentlich wollte ich die Anzeige gar nicht stellen“, so Adams, „denn von einem Wissenschaftler, der so etwas macht, heißt es schnell: Der hat ja Schaum vor dem Mund, der ist kein Wissenschaftler mehr.“ Doch nach zahlreichen mitverfassten Aufsätzen über Gesetzesverstöße bei der Zigarettenproduktion habe er „nicht mehr anders gekonnt. Sonst hätte ich ein Glaubwürdigkeitsproblem gehabt“.

 

Nun fragt sich, ob die Justiz ihm Glauben schenkt. 54 Seiten umfasst das Konvolut, das Adams bei der Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben hat und an dessen Ende der „Verfall von Vermögen“ der großen Tabakunternehmen in Milliardenhöhe gefordert wird. Adams rechnet sich bessere Chancen aus, als sie jener 56-jährige Dauerraucher hatte, der 2003 vergebens versuchte, von Reemtsma 213.000 Euro Schmerzensgeld für seine Herzinfarkte einzuklagen. Denn der Jurist behauptet nicht, Rauchern sei unbekannt, dass Zigaretten ungesund sind und süchtig machen. Vielmehr ist „die ganz erhebliche zusätzliche Gefährdung und Suchterzeugung durch systematische Veränderung des Tabaks der entscheidende Punkt, der die Strafbarkeit begründet",  heißt es in der Anzeige.

 

Adams beruft sich auf neueste Erkenntnisse aus den USA und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Demnach werden Zigaretten bis zu 600 Zusatzstoffe beigemischt. An erster Stelle steht Ammoniak, weil es, so Adams, „die Anflutung des Nikotins im Gehirn“ und die Suchtwirkung verstärke. Aber auch Menthol, Zucker, Vanille, Kakao und Honig kommen zum Einsatz, um vor allem Jugendliche den Einstieg zu erleichtern. „Als Geschmacksverstärker überdecken diese Stoffe den natürlichen strengen Tabakgeschmack“, so Adams. Zusätzlich machen die an sich ungiftigen Beimischungen die Zigarette gefährlicher, weil bei ihrer Verbrennung Stoffe entstehen, „von denen Dutzende krebserzeugend sind“, wie der DKFZ-Experte Heinz-Walter Thielmann herausgefunden hat.

 

„Gewerbsmäßigen Bandenbetrug“ wittert Michael Adams bei den so genannten Light-Zigaretten. Sie seien vermarktet worden, „obwohl die Hersteller wussten, dass diese eine geringere Gesundheitsschädlichkeit suggerieren - die tatsächlich nicht vorhanden war“. Forschungen hätten gezeigt, dass die Raucher bei Light-Zigaretten durch tiefere Inhalation zwischen 50 und 150 Prozent mehr Schadstoffe aufnähmen als auf der Packung verzeichnet. „Und das wusste die Tabakindustrie ganz genau“, sagt. Adams.

 

Der VdC und einige Tabakkonzerne wollen keine Stellungnahme zu Adams Anzeige abgeben. „Wir warten ab, ob die Sache überhaupt einer weiteren Prüfung durch die Staatsanwälte standhält“, so Rainer Stubenvoll, Sprecher von BAT („Lucky Strike“). Beim „West“-Hersteller Reemtsma heißt es: „Wir halten uns bei der Herstellung an alle rechtlichen Bestimmungen und fügen den Zigaretten nichts hinzu, was sie für Jugendliche attraktiver macht oder das Rauchen-Aufhören erschwert.“

 

Einen wesentlichen Beweis konnte der Hamburger Zigarettenschreck Adams bisher nicht führen: eine genaue Auflistung der Zusatzstoffe in deutschen Glimmstengeln. Er kann sich nur auf amerikanische Angaben berufen, weil das deutsche Verbraucherschutzministerium untätig geblieben ist.

 

Nach der neuen Tabakprodukt-Verordnung sind Hersteller und Vertreiber seit November 2002 verpflichtet, sämtliche Zusatzstoffe  ihrer Produkte, „auch die toxikologischen Daten“, an das Künast-Ministerium zu melden. Das haben sie auch brav getan. Weiter heißt es in der Verordnung: „Das Ministerium gibt den Inhalt der Listen zur Unterrichtung der Verbraucher in geeigneter Weise bekannt.“ Darauf aber wartet man bis heute. Adams: „Offenbar mangelt es im Hause Künast an der erforderlichen Kompetenz.“

 

2003 antwortete das Ministerium einem Interessierten, der die Listen einsehen wollte: „Es handelt sich um eine solche Menge an Unterlagen, die in angeordneter Form zugeleitet wurden, dass ein Zugriff auf bestimmte Angaben nicht möglich ist.“ Am 8. April 2004 hieß es: „Die Daten liegen jetzt erstmalig in elektronischer Form vor. Sie werden zur Zeit auf Vollständigkeit geprüft.“ Im Mai, Juli und September fragte Adams selbst nach und erfuhr im November von Staatssekretär Alexander Müller: „Der Schutz von Produktformeln, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, erfordert eine eingehende Prüfung des sehr umfangreichen, inhomogenen Datenmaterials.“ Dennoch dürfe er „versichern, dass das Bundesministerium für eine zügige Veröffentlichung der Listen Sorge tragen wird.“

 

Doch die Funkstille dauert bis heute an. Nun hat Adams dem Verbraucherschutzministerium geschrieben: „Eine Rechtfertigung einer über zweijährigen Bearbeitungszeit ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Sie müssen mit einer gerichtlichen Geltendmachung rechnen.“

 

Quelle: stern, 16.05., Seite 159