Quecksilberreduktion vom  Bundesrat 1994 angeordnet                     

Drucksache149/94 (Beschluß) 9.04.94

Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung des Einsatzes von Quecksilber

 

Der Bundesrat hat in seiner 668. Sitzung am 29. April 1994 die nachstehende Entschließung angenommen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sowohl bei der EU als auch im nationalen Bereich darauf hinzuwirken, daß die Verwendung von Quecksilber in technischen und medizinischen Anwendungen weiter reduziert und in den Fällen, bei denen Quecksilber in Folge seiner Anwendung vom Menschen aufgenommen wird, der Gebrauch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert wird.

 

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Grenzwerte für Quecksilber in Rechts- und Verwaltungsnormen, die den Schutz des Menschen und der Umwelt zum Ziel haben, zu überprüfen.

 

Begründung:

 

Quecksilber und fast alle seine Verbindungen sind für Mensch und Umwelt gefährlich. Nach ihrer Aufnahme führen sie beim Menschen zu chronischen Erkrankungen der Nieren und zu irreversiblen Nervenschädigungen. Quecksilberverbindungen sind zudem sehr giftig gegenüber Organismen, insbesondere des aquatischen Bereichs, und daher auch der Wassergefährdungsklasse 3 zugeordnet.

 

In zahlreichen Anwendungsgebieten ist die Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen daher rückläufig oder bereits verboten.

 

Quecksilberverbindungen dürfen nicht mehr für Schiffsanstriche, zum Beizen von Saatgut, zum Holzschutz, zur Imprägnierung von industriellen Textilien und zur Aufbereitung von Wasser verwendet werden. Für quecksilberfreie Batterien gibt es bereits seit 1987 das Umweltzeichen.

 

In anderen Bereichen wie in der Zahnheilkunde werden aber weiterhin große Mengen von Quecksilber in Form von Amalgamfüllungen als Regelversorgung eingesetzt. Aus dieser Anwendung gelangt Quecksilber sowohl in den menschlichen Organismus als auch in die Umwelt. Mengen von etwa 1 kg Amalgam pro Jahr und Praxis addieren sich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland auf etwa 20 t Amalgam entsprechend etwa 10 t Quecksilber und Jahr.

 

Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung mit Quecksilber wird etwa zur Hälfte durch Amalgamfüllungen verursacht.

 

Verbote des Einsatzes gamma-2-haltiger Amalgame oder Beschränkungen bei der Anwendung von Amalgam bei bestimmten Bevölkerungs- und Risikogruppen (Kleinkinder, Patienten mit bestimmten Nierenfunktionsstörungen) sind als Maßnahmen unzureichend.

 

Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Einsatz von Quecksilber aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes weiter reduziert werden und geeignete quecksilberfreie Ersatzstoffe oder Verfahren entwickelt werden müssen.