Quecksilberberatungsstelle von Ärztekammer wegen Vortragseinladung
beklagt
Schreiben
vom: von:
03.09.1991 Staatsanwaltschaft Bamberg
beim Landgericht Bamberg AZ: 102 Js 6856/91
an: Erlend Harz
"Bamberger Quecksilberkreis",
Innere Löwenstraße 15, 8600 Bamberg
Ermittlungsverfahren gegen Dr. Frenzel wegen Nötigung Anzeige v.
03.08.1991
Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Frenzel wegen Nötigung wird gem. 170. 2 StPo
eingestellt.
Gründe:
Mit Schreiben v. 30.07.1991 forderte der Beschuldigte im Auftrag der Bayer.
Landesärztekammer den ersten Vorsitzenden des "Bamberger
Quecksilberkreises",
Herrn Erlend Hart, auf, es künftig zu unterlassen, in einem vom
BQ vertriebenen Werbeblatt für Entgiftungsbehandlungen bei verschiedenen
namentlich genannten Ärzten sowie mit fremd- und fachsprachlichen
Bezeichnungen für das Präparat "Unizink" zu
werben. Desweiteren soll der Vorsitzende des BQ eine
entsprechende Unterlassungserklärung unterschreiben, mit der er sich u.a. zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 7.000,-
DM an die B L für den Fall künftiger Zuwiderhandlung verpflichtet. Sollte bis
20.08.1991 diese Unterlassungserklärung nicht bei der Landesärztekammer
eingehen, würde diese gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.......
30.07.1991 Bayer. LÄK an Bamberger
Quecksilberkreis
Betreff: Vollzug des Heilmittelwerbegesetzes und des
Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb.
Sie
verteilen bzw. vertreiben das in der Anlage beigefügte Werbeblatt_
Sie werben
hierin für Entgiftungsbehandlungen bei
1. Dr. Daunderer
2. Dr. Detering-Bäumler
3. Dr. Zinecker
Unizink 50
03.08.1991 Erlend
Harz an Staatsanwaltschaft Bamberg
20.09.1991 Dr. Wolf RÄe
erheben Klage beim Landgericht München I
12.03.1992 Az:
4 HKO 6428/91 Protokoll der Verhandlung
... Es
besteht Einigkeit unter den Parteien, daß diese
Blätter nicht Gegenstand der Klage sind. ..
... Auf
Vorhalt der Kassenabrechnung für die Zeit vom 1.1.-7.6.91 erklärt Herr Harz:
Es ist
richtig, daß auf Veranlassung des Vereins Herr Dr.
Daunderer einen Vortrag in Nürnberg gehalten hat Anfang oder Mitte April
1991***
Lt. Herrn
Harz haben die im Infomaterial angegebenen Ärzte und Zahnärzte
-- mit
Ausnahme von Herrn Dr. Max Daunderer - Herrn Harz bereits vor Einschreiten der
Landesärztekammer gebeten ihre Namen aus
dem Infomaterial
zu entfernen ...
Die Kosten
des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert
wird von beiden Seiten zustimmend mit 5.000,- festgesetzt.
29.03.1992 Brief von Harz an LÄK
04.05.1991 Der Präsident der
Bayerischen Landesärztekammer an Erlend Harz:
"...
Die Rechtslage war hinsichtlich der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes und
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb klar. So ist es zu dem Vergleich
vor dem Landgericht München und zu der hierin enthaltenen Erklärung Ihrerseits
gekommen."
***
Anmerkung Ellen Carl: Text der beklagten
Einladung lautete:
17. April 1991
Bamberger Quecksilberkreis
lädt ein zum Vortrag von Dr. Daunderer
und Dr. Siegfried Zinecker
"Amalgamvergiftung"
Nürnberg, Heilig Geist Saal, Hans-Sachs-Platz 2 (Nähe Hauptmarkt)
19.00 Uhr.