2009 Quecksilber
krebserregendes darf nicht in Impfstoffe
Quecksilber ist in der MAK-Kommissionsliste krebserregend Gruppe 3 b!
Sein Zusatz in Impfstoffen, z.B. der Schweinegrippe als organisches Quecksilber = Thiomersal gilt als grob fahrlässig.
Nur Billigimpfstoffe enthalten dieses Gift.
Bei Massenimpfungen wird der Impfstoff aus Großgefässen mit
400 Portionen entnommen. Da dabei mit Unsauberkei
Einzelimpfstoffe brauchen keine Desinfektionsmittel.
Nichts dergleichen trifft für uns zu.
Die Schweinegrippe verläuft bei uns extrem leicht, Katastrophenmaßnahmen sind gänzlich überzogen und erwecken den Eindruck eines riesigen Pharmageschäftes.
Auf keinen Fall darf
bei uns ein Impfstoff mit Quecksilber oder Squalen (s.dort) zur Anwendung
kommen!!!
Diese Katastrophenmedikamente gehören in den Vorrat – wo sie
vergammeln dürfen!