Entschließung
des Europäischen Parlaments zu der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber (2005/2050(INI))
Das Europäische Parlament ,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das
Europäische Parlament zu der Gemeinschaftsstrategie
für Quecksilber (KOM(2005)0020),
– in Kenntnis des Beschlusses 90/3 der Kommission zur Verhütung
der Meeresverschmutzung von Lande aus (PARCOM) über die Reduzierung
atmosphärischer Emissionen aus bestehenden Chloralkalianlagen,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen,
Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0044/2006),
A. in der Erwägung, dass Quecksilber
und seine Verbindungen für Bevölkerungsgruppen,
die in verschiedenen Ökosystemen leben, sowie für wild lebende Pflanzen und
Tiere hochgiftig sind,
B. in der Erwägung, dass Quecksilber ein persistenter Stoff ist,
der sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln kann, dessen toxische
Wirkungen am stärksten ist und das sowohl die Plazentaschranke als auch die
Blut-Hirn-Schranke überwindet, was zu Störungen in der Gehirnentwicklung führen
kann,
C. in der Erwägung, dass zwar ordnungsgemäß verpacktes und
isoliertes Quecksilber kein
potenzielles Risiko darstellt, da es keine Dämpfe abgeben kann, es aber dennoch
an sicheren und ständig überwachten Standorten, an denen erforderlichenfalls
ein sofortiges Eingreifen möglich ist, gelagert werden muss,
D. in der Erwägung, dass Quecksilberverunreinigungen ein weit
verbreitetes, anhaltendes und allgemeines Problem sind und über Landesgrenzen
hinweg in Regionen gelangen, die weit von der eigentlichen Quelle entfernt
sind, wodurch in Europa und der Welt die Nahrungsmittelbestände verseucht
werden, und dass die von der Kommission vorgeschlagene Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber zwar einen wichtigen Beitrag
darstellt, um dieser weltweiten Gefahr zu begegnen, jedoch auf internationaler
und gemeinschaftlicher Ebene weitere rechtlich bindende Maßnahmen ergriffen
werden müssen, um die menschliche Gesundheit und Umwelt zu schützen,
E. in Kenntnis der ausführlichen Folgenabschätzung der
Kommission, in der festgestellt wurde, dass das Ausmaß
der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Quecksilber
nicht bekannt ist, so dass weitere Informationen über die Gesundheitskosten
erforderlich sind, obgleich weitere Studien nicht zu
Verzögerungen bei der Durchführung der Gemeinschaftsstrategie
führen dürfen,
F. unter Hinweis darauf, dass Quecksilber
und seine Verbindungen in der Liste prioritärer gefährlicher Stoffe aufgeführt
sind, die in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23.
Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
im Bereich der Wasserpolitik(1)
(Wasserrahmenrichtlinie) enthalten ist, und in der Erwägung, dass die
Kommission in Artikel 16 Absatz 8 dieser Richtlinie zwar aufgefordert wurde,
bis Dezember 2003 einen Vorschlag für die Beendigung oder schrittweise
Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären
gefährlichen Stoffen vorzulegen, sie jedoch dies bislang noch nich
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union weltweit der
größte Exporteur von Quecksilber
ist und ein Verbot der Ausfuhr durch die Europäische Union erheblich dazu
beitragen würde, den Handel mit Quecksilber
einzuschränken und so das globale Angebot zu verringern,
H. in der Erwägung, dass gemäß dem PARCOM-Beschluss 90/3 12 000 Tonnen Quecksilber
aus der mit der Quecksilberzellentechnologie arbeitenden Chloralkaliindustrie,
bei der das meiste Quecksilber
in der Europäischen Union
anfällt, beseitigt werden müssen, und in der
Erwägung, dass die Europäische Union rasch handeln muss, damit die Ausfuhr
dieses überschüssigen Quecksilbers schrittweise eingestellt wird, insbesondere
weil die Quecksilberexporte aus der Europäischen
Union die weitere, äußerst umweltschädliche Verwendung von Quecksilber im Goldbergbau fördern, und
dass dieses überschüssige Quecksilber
sicher in der Europäischen Union
gelagert werden muss, damit weitere Umweltschäden vermieden werden,
I. in der Erwägung, dass Quecksilber
seit Jahrhunderten in Almadén/Spanien abgebaut wird und die Stilllegung der
dortigen Minen von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung
der betreffenden Region begleitet werden muss,
J. in der Erwägung, dass es dringend
erforderlich ist, einen Ort zu finden, an dem die sichere Lagerung von
überschüssigem Quecksilber aus
ganz Europa gewährleistet werden kann,
K. in der Erwägung, dass Quecksilber
hauptsächlich bei der Verbrennung von Kohle freigesetzt wird und die Emissionen
aus Großfeuerungsanlagen durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaf
L. unter Hinweis darauf, dass der zweitgrößte
Anteil am weltweiten Quecksilberbestand auf Dentalamalgam entfällt, und in der Erwägung, dass in
Industrieländern die größte Quecksilberexposition darin besteht, dass Quecksilber aus Zahnfüllungen, die Amalgam enthalten, eingeatmet wird;
in der Erwägung, dass die Exposition gegenüber Quecksilber aus Dentalamalgam vor allem
unter gesundheitlichen Gesichtspunkten betrachtet werden muss, und in
der Erwägung, dass Emissionen aus Krematorien auf lange Zeit eine signifikante
Quelle für Quecksilberverschmutzungen sein werden, sofern nicht in Kürze
emissionsmindernde Technologien zum Einsatz kommen, die die Freisetzungen
erheblich verringern können,
M. in der Erwägung, dass die Ersetzung von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten
für private und berufliche Zwecke ein wirksames Mittel ist, um die bei der Verwendung
und Beseitigung dieser Instrumente unvermeidlich entstehenden Emissionen zu
verhindern,
N. in der Erwägung, dass Quecksilberverunreinigungen aus
Haushaltsabfällen ein wachsendes Problem darstellen und die getrennte Sammlung
und Behandlung sämtlicher quecksilberhaltiger Produkte, die in Umlauf sind,
zwingend eingeführt werden müssen,
O. in der Erwägung, dass Methylquecksilber vor allem über
Nahrungsmittel aufgenommen wird und sich insbesondere in der aquatischen
Nahrungsmittelkette anreichert, so dass besonders empfindliche
Bevölkerungsgruppen und Bevölkerungsgruppen, die viel Fisch und Meeresfrüchte
verzehren, besonders gefährdet sind,
P. in der Erwägung, dass die Quecksilberexposition von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Kleinkinder, Kinder,
schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigem Alter) auf ein Mindestmaß zu
beschränken und die Wirksamkeit dieser Minimierung sorgfältig zu überwachen
ist, und in der Erwägung, dass die gesamte Bevölkerung und insbesondere die besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen über die
potentiellen Risiken, die von mit Quecksilber
und seinen Verbindungen verseuchten Nahrungsmitteln ausgehen, informiert und
aufgeklärt werden müssen,
Q. in der Erwägung, dass des Weiteren auch die gesundheitliche Relevanz von Quecksilberquellen wie z.B.
Amalgam, quecksilberhaltigen Impfstoffen und Desinfektionsmitteln unabhängig
geprüft werden muss,
R. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union für weltweit
anwendbare Maßnahmen einsetzen sollte, um das Angebot und die Nachfrage bei Quecksilber deutlich zu verringern und den gesamten Handel mit diesem Stoff zu überwachen,
und dass sie auf Gemeinschaftsebene rechtlich verbindliche Maßnahmen ergreifen
sollte, um für die unerlässliche Glaubwürdigkeit der Maßnahmen auf internationaler
Ebene zu sorgen,
S. in der Erwägung, dass bei der Bewertung der Strategie im
Jahre 2010 die bis dahin veröffentlichten Ergebnisse der durchzuführenden
Quecksilbermessungen im Boden, in der Luft und im Wasser berücksichtigt werden
müssen,
T. in der Erwägung, dass die Aufnahme
von Quecksilber in gewissem Maße
von der Bioverfügbarkeit in den verschiedenen Ökosystemen auf lokaler Ebene
abhängt,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber und befürwortet das
Gesamtkonzept, mit dem nicht nur die Freisetzung von Quecksilber sondern auch Nachfrage und Angebot auf
europäischer Ebene verringert und letztendlich schrittweise eingestellt, die
Quecksilberüberschüsse entsorgt und die Bevölkerung vor
der Quecksilberexposition geschützt werden soll;
2. betont, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, dass die
Europäische Union angesichts bestehender Alternativen ihre Bemühungen auf
internationaler Ebene fortsetzt, z. B. über das Europäische Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument, um weltweit die Quecksilberemissionen und
-verwendungen zu verringern und um gleichzeitig die Primärproduktion von Quecksilber einzustellen und die Überschüsse am Wiedereintritt in den Markt zu hindern;
3. hält es für außerordentlich wichtig, dass die Gemeinschaftsstrategie so bald wie
möglich durch konkrete Maßnahmen und Rechtsvorschriften ergänzt wird;
4. hält in Anbetracht des Vorstehenden und insbesondere in
Anbetracht der beträchtlichen Mengen an Quecksilberüberschüssen aus der mit der
Quecksilberzellentechnologie arbeitenden Chloralkaliindustrie den
vorausschauenden Vorschlag der Kommission, die Ausfuhr von metallischem Quecksilber und seinen Verbindungen aus
der Gemeinschaft schrittweise einzustellen, für überaus wichtig und fordert die
Kommission auf, ein Ausfuhrverbot der Europäischen
Union für Quecksilber
vorzuschlagen, das baldmöglichst, spätestens jedoch im Jahre 2010 in Kraft
tritt;
5. fordert die Kommission auf, vor März 2008 Maßnahmen zur
Verfolgung der Ein- und Ausfuhr von Quecksilber
und seinen Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie in und aus der
Gemeinschaft vorzuschlagen, die vor dem Ausfuhrverbot in Kraft treten sollen;
6. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob nicht das gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 304/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 28.
Januar 2003 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien(4)
derzei
7. fordert deshalb die Kommission auf, Vorschläge für rechtlich
verbindliche Maßnahmen vorzulegen, um zu gewährleisten, dass das gesamte Quecksilber
aus der Chloralkaliindustrie nicht wieder in Verkehr gebracht, sondern
an sicheren Standorten gefahrlos gelagert und ständig überwacht wird, an denen
erforderlichenfalls ein sofortiges Eingreifen möglich ist;
8. fordert außerdem die Kommission auf, zu gewährleisten, dass
die folgenden Elemente in die einschlägigen Rechtsvorschriften über die Lagerung
von metallischem Quecksilber
aufgenommen werden: Mindestsicherheitsstandards, regelmäßige und transparente
Berichterstattung, vorausschauende Planung und Prognosen sowie Geldbußen und Sanktionen;
9. fordert die Kommission auf, durch Aufklärungskampagnen die
Öffentlichkeit für die von Quecksilber
ausgehenden Gefahren für die Gesundheit, Expositionsgefahren und Umweltprobleme
zu sensibilisieren;
10. unterstreicht außerdem, dass insbesondere bei der Lagerung
von überschüssigem Quecksilber
die Anwendung des Verursacherprinzips wichtig ist, und fordert nachdrücklich,
dass Unternehmen, die Quecksilber
herstellen, sich an der Finanzierung der sicheren Lagerung von überschüssigem Quecksilber beteiligen sollten;
11. fordert die Kommission auf, gleichzeitig sicherzustellen,
dass kein primäres Quecksilber
aus der Europäischen Union auf
den europäischen Binnenmarkt
und/oder den Weltmark
12. unterstreicht, dass Quecksilberemissionen hauptsächlich bei
der Verbrennung von Kohle freigesetzt werden, und fordert die Kommission auf,
dass sie im Rahmen der IVU-Richtlinie oder eines separaten Rechtsaktes so bald
wie möglich zumindest Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus allen
einschlägigen Tätigkeiten, insbesondere aus der Kohleverbrennung in Groß- und Kleinfeuerungsanlagen,
festlegt;
13. fordert die Kommission auf, sofort für die strikte
Einhaltung der IVU-Richtlinie zu sorgen, da die Verwendung von
Quecksilberzellen in der Chloralkaliindustrie nicht als die beste verfügbare
Technologie gilt;
14. fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen und in Kürze im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften oder eines
gesonderten Rechtsaktes sowohl gesamtstaatliche Grenzwerte für die
Massenemission von Quecksilber
als auch lokale Luftqualitätsgrenzwerte für Quecksilber
vorzuschlagen;
15. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Umsetzung des
PARCOM-Beschluss 90/3 zu ergreifen, damit die mit der
Quecksilberzellentechnologie betriebenen Chloralkalianlagen baldmöglichst
schrittweise stillgelegt werden, mit dem Ziel einer vollständigen Stilllegung
dieser Anlagen bis zum Jahr 2010;
16. fordert die Kommission auf, kurzfristig weitere Maßnahmen zu
treffen, um die Quecksilberemissionen aus Krematorien
zu überwachen, da die Freisetzungen aus diesen Anlagen zunehmend ins Gewicht
fallen und Besorgnis erregen;
17. fordert die Kommission auf, bis Ende 2007 einen Vorschlag zur Begrenzung der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam vorzulegen,
und fordert sie gleichzeitig nachdrücklich auf, Maßnahmen einzuleiten, um
sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsvorschriften für die Behandlung
zahnmedizinischer Abfälle ordnungsgemäß angewendet werden, und zu untersuchen,
ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass das
Amalgam nicht in die Abfallentsorgung gelangt;
18. fordert die Kommission auf, die Vermarktung und Verwendung
von Quecksilber in Mess- und
Kontrollinstrumenten für private und berufliche Zwecke (insbesondere in Privathaushalten,
Gesundheitseinrichtungen, Schulen und wissenschaftlichen
Forschungseinrichtungen) einzuschränken, jedoch Ausnahmen nur in denjenigen
Fällen zuzulassen, in denen bislang keine angemessenen Alternativen zur
Verfügung stehen, z.B. was die Pflege von traditionellen Barometern,
Museumsbeständen und des industriellen Kulturerbes betrifft, die aber eher
seltene Fälle darstellen; ist ferner der Ansicht, dass den wenigen
Fachbetrieben in der Europäischen
Union, die unter Verwendung geringfügiger Mengen von Quecksilber traditionelle Messgeräte herstellen, diese
Verwendung in einer sorgfältig kontrollierten Umgebung, für die eine Lizenz zu
erwerben ist, weiterhin gestattet sein sollte;
19. fordert die Kommission auf, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen,
um zu gewährleisten, dass alle quecksilberhaltigen Produkte (nicht nur
elektrische und elektronische Geräte), die derzeit in Umlauf sind, getrennt
eingesammelt und sicher behandelt werden;
20. fordert die Kommission auf, sich mit der bereits in den Schlussfolgerungen
des Rates vom 24. Juni 2005 erwähnten Frage der Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung von
Impfstoffen zu befassen und dieses Problem zu analysieren, um eine
Einschränkung bzw. ein vollständiges Verbot dieser Verwendung zu erreichen,
sofern angemessene und sichere Alternativen zur Verfügung stehen, und die
Forschung zu unterstützen, die sich mit durchführbaren Optionen für die
künftige Lieferung von thiomersalfreien Stoffen für Mehrfachimpfungen in
Entwicklungsländer befasst;
21. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der
Quecksilberforschung Priorität eingeräumt wird und dafür über das siebte
Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und
andere relevante Finanzierungsmechanismen angemessene Finanzmittel
bereitgestellt werden;
22. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle
verbleibenden Verwendungen von Quecksilber, die nicht von der
vorliegenden Strategie abgedeckt sind, durch sichere
Alternativen ersetzt werden, sofern dies im Rahmen der vorgeschlagenen
REACH-Verordnung nach deren Annahme möglich ist;
23. betont, dass es wichtig ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Quecksilberexposition zu verhindern und das
Verständnis der Quecksilberproblematik zu verbessern, und erkennt die Bedeutung
der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Kommunikation und der Aufklärung
über die mit der Quecksilberexposition verbundenen Gesundheitsrisiken an; weist
darauf hin, dass der Zugang zu Umweltinformationen gemäß dem
Aarhus-Übereinkommen gewährleistet sein muss;
24. fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten zu suchen,
wie verbindlich vorgeschrieben werden kann, dass die Mitgliedstaaten ihre Daten
über die nahrungsbedingte Aufnahme von Quecksilber bei besonders
empfindlichen Bevölkerungsgruppen an die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermitteln, und den Wissenschaftlichen Ausschuss
"Gesundheits- und Umweltrisiken" zu ersuchen, eine Risikobewertung der Quecksilberexposition von besonders
empfindlichen Bevölkerungsgruppen durchzuführen;
25. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, der
Finanzierung von Aufklärungskampagnen über die
schädlichen Auswirkungen von Quecksilber
auf besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen Priorität einzuräumen und
Informationen über bewährte Verfahrensweisen zu verbreiten;
26. fordert die Kommission auf, eine Gesamtbewertung der
gesundheitlichen Auswirkungen durchzuführen, um die von Quecksilberverunreinigungen
verursachten Gesundheitskosten zu ermitteln, u.a. bei Kindern mit
eingeschränkten geistigen Fähigkeiten, die auf Quecksilberexpositionen
zurückzuführen sind;
27. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich ihre in der
Wasserrahmenrichtlinie eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, wonach sie
bereits bis Dezember 2003 angemessene Emissionsbegrenzungen und Qualitätsnormen
hätte vorschlagen sollen, um die Einleitungen,
Emissionen oder Verluste von Quecksilber
und seiner Verbindungen in Gewässer schrittweise einzustellen;
28. begrüßt den Vorschlag der
Kommission, die Auswirkungen der nahrungsbedingten Aufnahme von Quecksilber über bestimmte Fische
und Meeresfrüchte bei besonders empfindlichen Bevölkerungsuntergruppen zu
untersuchen, und ist der Ansicht, dass es dringend erforderlich ist, u. a. die
Exposition besonders empfindlicher Bevölkerungsuntergruppen auf einen Wert zu
senken, der unterhalb der international anerkannten sicheren Werte für
Methylquecksilber liegt.
29. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass so rasch
wie möglich ein Programm für europaweite Messungen des Methylquecksilbergehalts
in Fischen, u. a. in großen Raubfischen, und der Faktoren, die bei Fischen die
Aufnahme und/oder Wirkung von Quecksilber
beeinflussen, aufgestellt wird, damit die EFSA Empfehlungen für den Verzehr von
Fischen mit hohem Quecksilbergehalt veröffentlichen kann, wobei den Leitlinien
für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen ein besonderer Stellenwert
zukommt; ist der Ansicht, dass in diesem Programm den besonderen Risiken
Rechnung getragen werden sollte, die mit der Tatsache verbunden sind, dass in
bestimmten Ökosystemen Quecksilber
leichter in biologisch verfügbares Methylquecksilber umgewandelt wird als in
anderen;
30. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu
sorgen, dass Quecksilber
insbesondere bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen in
das System "biologischer Überwachung" einbezogen wird, das
ursprünglich im Rahmen des Europäischen
Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 (KOM(2004)0416) vorgesehen war, wie es das
Europäische Parlament in seiner Entschließung
zu diesem Aktionsplan vom 23. Februar 2005(5)
gefordert hatte;
31. begrüßt es, dass die ökologischen und sozialen Probleme, die
sich aus der durch die Anwendung der Gemeinschaftsstrategie
für Quecksilber bedingten
Stilllegung der traditionsreichen Quecksilberminen in Almadén/Spanien ergeben,
in den Schlussfolgerungen des Rates anerkannt werden; empfiehlt, dass die
Kommission angemessene Ausgleichsmaßnahmen ergreift und diese mit hinreichenden
Mitteln ausstattet, damit in der Region, die von der Stilllegung der
Quecksilberminen betroffen ist, alternative Lösungen gefunden werden können,
die wirtschaftlich und sozial tragfähig sind; betont, dass die Möglichkei
32. unterstützt Maßnahmen, mit denen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips die Sanierung und Überwachung der
kontaminierten Stätten, wie stillgelegte Minen, Industrieanlagen und deren
Abfalllager, gewährleistet wird;
33. begrüßt alle von der Kommission auf internationaler Ebene
vorgeschlagenen Maßnahmen und betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission
und die Mitgliedstaaten internationale Maßnahmen unterstützen und fördern, um
ein Übereinkommen über die Schaffung von weltwei
34. unterstützt nachdrücklich die Initiativen zur Einbeziehung
von Quecksilber in das Verfahren
der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung des Übereinkommens von
Rotterdam und/oder des Übereinkommens von Basel, um den Quecksilberhandel transparenter
zu gestalten;
35. betont außerdem die Bedeutung der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den größten
Bergbauländern Algerien und Kirgisistan, um durch die Unterstützung
einschlägiger Maßnahmen die auf dem Weltmarkt angebotene Menge an primärem Quecksilber schrittweise zu verringern;
36. hält es für außerordentlich wichtig, dass die Europäische
Union die Initiative ergreift und bilaterale Treffen mit anderen Partnern, wie
der G-77-Ländergruppe oder China, veranstaltet, um die Verhandlungen besser
vorzubereiten, die im Rahmen der nächsten Tagung des UNEP-Verwaltungsrates im
Jahre 2007 stattfinden sollen;
37. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, den
betreffenden Entwicklungs- und Schwellenländern technische Hilfe und Fachkenntnisse
zur Verfügung zu stellen, damit schrittweise immer weniger
Quecksilber und seine
Verbindungen verwendet und freigesetzt werden;
38. betont, dass zudem die
Amalgamverwendung in den Schwellenländern und den Ländern der Dritten Welt
verringert werden muss;
39. fordert in Anbetracht dessen die Kommission auf, die
Mitgliedstaaten zu verpflichten, über sämtliche Maßnahmen und Vorhaben mit
Entwicklungsländern, bei denen es um Quecksilber
geht, Bericht zu erstatten, um festzustellen, wo Bedarf nach einer wirksameren
Verwendung der EU-Mittel besteht;
40. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die
Verwendung von Quecksilber im
Goldbergbau eingeschränkt wird, indem sie gleichzeitig den Einsatz geeigneter
quecksilberfreier Abbautechniken fördert, und außerdem einen Vorschlag
vorzulegen, um ein Kennzeichnungssystem für Gold, das ohne Verwendung von Quecksilber abgebaut wurde, als
Gütezeichen – auch für das innerhalb oder außerhalb der EU verarbeitete Gold –
einzuführen;
41. erinnert die Kommission an ihre eigene Erklärung, dass sich
die Sachverständigengruppe für Medizinprodukte aus
"interessierten Parteien" zusammensetzt, die die Kommission
bei der Umsetzung und praktischen Anwendung der Richtlinie Nr. 90/385/EWG des
Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte(6)
unterstützen; hält es daher für außerordentlich wichtig, dass eine Beteiligung
aller interessierten Parteien, wie zum Beispiel Fachkräfte des
Gesundheitswesens, Zahnärzte, Toxikologen, klinische
Umweltmediziner, Patientenvertretungen und Gruppen der öffentlichen Gesundheit
an der Sachverständigengruppe für Medizinprodukte gewährleistet ist, um eine
ausgewogene Repräsentation der unterschiedlichen Sichtweisen sicherzustellen;
42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission
zu übermitteln.