Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber

Angesichts der Risiken von Quecksilber für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat die Europäische Union (EU) eine auf sechs Ziele ausgerichtete Strategie mit spezifischen Maßnahmen ausgearbeitet, die in erster Linie darauf abzielt, die Menge und den Umlauf von Quecksilber in der EU und weltweit zu verringern sowie die Bevölkerung besser vor der Quecksilberexposition zu schützen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2005, „Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber" [KOM(2005) 20 - Amtsblatt C 52 vom 2. März 2005].

ZUSAMMENFASSUNG

Quecksilber ist ein für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftiger Stoff. Hohe Dosen können tödlich sein, aber auch relativ geringe Mengen können bereits das Nervensystem schädigen.

Die Strategie zielt auf die Verringerung der Auswirkungen des Quecksilbers und seiner Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit ab.

Sie ist auf folgende sechs Ziele ausgerichtet:

Die Strategie sieht für jedes Ziel eine bestimmte Anzahl spezifischer Maßnahmen vor.

Verringerung der Emissionen
Die Strategie sieht insbesondere vor, die Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften (insbesondere der IVU-Richtlinie ) zu bewerten, bestimmte Quellen (Kleinanlagen, zahnmedizinisches Amalgam) zu untersuchen und den Informationsaustausch über die Quecksilberfreisetzungen und die besten verfügbaren Techniken im Bereich der Vermeidung und Verminderung zu fördern.

Verringerung von Angebot und Nachfrage
Die EU ist der wichtigste Quecksilberexporteur der Welt. Die Kommission beabsichtigt vorzuschlagen, bis spätestens 2011 ein Verbot der Ausfuhr von Quecksilber aus der Europäischen Union (EU) zu verhängen. Dieses Verbot würde mit Förderungsmaßnahmen zur Entwicklung der neuen Wirtschaftssektoren in den betreffenden Regionen einhergehen. Außerdem möchte die Kommission durch die Änderung der Richtlinie 76/769/EWG das Inverkehrbringen quecksilberhaltiger nicht elektrischer/nicht elektronischer Mess- und Kontrollinstrumente (z.B. Thermometer) beschränken und die Auswirkungen der Verwertung von Quecksilberabfällen (insbesondere in zahnmedizinischem Amalgam) bewerten.

Überschüsse und Reservoir
Da die dauerhafte Beseitigung von Quecksilber derzeit zu teuer und technisch unsicher ist, sieht die Strategie die Lagerung von Quecksilber aus der Chloralkaliindustrie (die über die größten Quecksilberreserven der EU verfügt) sowie Untersuchungen darüber vor, was mit Quecksilber geschehen soll, das sich bereits im Umlauf befindet.

Schutz vor Exposition
In den Industrieländern ist die Hauptquelle der Quecksilberexposition die Einatmung von Quecksilberdampf aus zahnmedizinischem Amalgam (ein Problem, das wie oben erwähnt noch untersucht werden muss); außerdem akkumuliert sich Methylquecksilber (die Erscheinungsform mit den stärksten toxischen Wirkungen) insbesondere in der aquatischen Nahrungsmittelkette (Fisch, Meeresfrüchte usw.). Deshalb wird die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EBLS ) die Auswirkungen der nahrungsbedingten Aufnahme über bestimmte Fische und Meeresfrüchte bei besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen (z.B. schwangere Frauen, Kinder), insbesondere bei Personen, die viel Fisch und Meeresfrüchte verzehren, untersuchen. Die Strategie sieht auch die regelmäßige Bereitstellung zusätzlicher Informationen über Quecksilber in der Nahrung vor.

Verbesserung der Kenntnisse
Die Kommission möchte Wissenslücken hinsichtlich der Quecksilberproblematik durch Forschungsarbeiten schließen. Die Prioritäten für die Quecksilberforschung sind im 7. FTE-Rahmenprogramm festgelegt.

Förderung internationaler Maßnahmen
Die Strategie sieht vor, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Arbeiten internationaler Organisationen unterstützen und zu internationalen Tätigkeiten beitragen sowie bilaterale Abkommen mit Drittländern schließen, um die Quecksilberproblematik auf internationaler Ebene zu lösen.

Die Kommission hat dieser Strategie eine erweiterte Folgenabschätzung beigefügt ( EN ) (pdf) . Sie beabsichtigt, die Quecksilberstrategie bis Ende 2010 einer Gesamtbewertung zu unterziehen.

Hintergrund

Quecksilber wird aus natürlichen Quellen wie Vulkanen freigesetzt; hinzu kommen Freisetzungen durch Tätigkeiten des Menschen wie die Verbrennung von Kohle und die Verwendung bestimmter Produkte, was zu einer merklichen Zunahme der Exposition und der Ablagerung in der Umwelt führte.

Weltweit liegen derzeit der Goldbergbau (gewerblicher Abbau von im Wesentlichen alluvialen und eluvialen Goldvorkommen zur Gewinnung von Golderz in Form von Staub, Flitter oder Körnern) Batterien und die Chloralkaliindustrie mit insgesamt über 75 % des Verbrauchs an der Spitze. Davon ist in der EU lediglich die Verwendung in der Chloralkaliindustrie von signifikanter Bedeutung, die IVU-Richtlinie sieht jedoch die schrittweise Verringerung dieser Emissionsart vor. Die Verwendung von Quecksilber im Goldbergbau spielt eine wichtige Rolle in Französisch-Guayana (wo die französischen Behörden ein Verbot erwägen), nicht aber im europäischen Teil der EU. Mit der Richtlinie 91/157/EWG wurde die Verwendung von Quecksilber in Batterien bestimmten Beschränkungen unterworfen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an den Rat vom 6. September 2002 über aus der Chloralkaliindustrie stammendes Quecksilber [KOM(2002) 489 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
In diesem Bericht gibt die Kommission eine Darstellung der Sachlage der Freisetzung von Quecksilber aus Chlorherstellungsanlagen, die vor der Stilllegung stehen. Dabei stellt sie insbesondere fest, dass in den 47 Quecksilberelektrolyseanlagen, die in Europa stillgelegt werden sollen, erhebliche Quecksilbermengen anfallen, die - sofern ihr Verbleib nicht sicher und dauerhaft geregelt wird - erhebliche Umweltschäden in der Europäischen Union, in den künftigen Mitgliedstaaten und in Drittländern verursachen können. Zugleich betont sie, dass Quecksilber aus stillgelegten Anlagen nicht automatisch unter die Definition von Abfall fällt, also weder automatisch unter die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Abfall noch unter die Bestimmung des Basler Übereinkommens fällt. Das Ziel, ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten, lässt sich erreichen, indem dafür Sorge getragen wird, dass Quecksilber erst nach einer angemessenen Umweltfolgenabschätzung vermarktet wird. Unter Umweltgesichtspunkten wäre die endgültige Beseitigung überschüssigen Quecksilbers die beste Lösung, wobei das Verursacherprinzip zum Tragen kommen muss, was allerdings andererseits die Gefahr birgt, dass aufgrund der anfallenden Entsorgungskosten die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chloralkaliindustrie gegenüber den außereuropäischen Herstellern beeinträchtigt wird.

Richtlinie 82/176/EWG des Rates vom 22. März 1982 betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen aus dem Industriezweig Alkalichloridelektrolyse [Amtsblatt L 81 vom 27.3.1982].
Durch diese Richtlinie werden die Grenzwerte für Quecksilberemissionen festgelegt, um die Quecksilberableitungen dieses Stoffs in die Meeresumwelt in der Europäischen Union zu verringern. Außerdem werden durch diese Richtlinie Verfahren zur Messung der abgeleiteten Quecksilbermengen und ein Überwachungs- und Kontrollverfahren festgelegt.

Weitere Informationen über Quecksilber finden Sie (in englischer Sprache) auf der Internetseite der Generaldirektion Umwelt ( EN ) der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 12.10.2006


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