§ Prothesenallergie Zahnarzt hat Nachbesserungspflicht
Eine schwerkranke Patientin
im Osten mit Restzähnen im Frontzahnbereich und einer Prothesen-Allergie bekam
vom Zahnarzt versprochen, dass er eine Traumversorgung für sie hätte. Mit ihrer
Krankenkasse machte er aus, dass sie Titanimplantate kostenlos bekommt. Sofort
beim Einbohren ins Kiefer und die Wochen danach bekam sie Schwächezustände und
stand völlig neben sich. Sie fühlte sich so, als ob sie sofort in die
Psychiatrie müsste. Wegen ihren beiden kleinen Kindern wollte sie aber schnell
wieder gesund sein. Sie verlangte die sofortige Entfernung der Implantate.
Danach stellte man fest, dass neben Titan eine Unzahl anderer Allergene
enthalten waren, wie Aluminium, das dort immer enthalten ist und Nickel, das
als schweres Allergen eigentlich gar nichts darin zu suchen hätte. Daraufhin
besorgte sich ihr Zahnarzt „garantiert reines Titan“. Wir rieten ihr dringendst
davon ab, aber der Zahnarzt behauptete fälschlich, dass es darauf keine Allergie
gäbe und setzte es ihr ein. Sofort traten exakt wieder die gleichen
Vergiftungssymptome auf und er musste noch am selben Tag das zweite Implantat
entfernen.
Schuldbewusst passte er ihr
eine Prothese an. Diese passte jedoch nicht und musste unterfüttert werden.
Eine Unterfütterung ist bei Allergikern jedoch streng
verboten, da hierbei mit
„Superkleber“, sprich Methylmetacrylat, eine Schicht eingeklebt wird.
Prothesen- Allergiker haben jedoch
stets eine Allergie auf Methylmetacrylat.
Auf diese unterfütterte
Prothese trat erwartungsgemäß wieder eine schwere Allergie auf.
Daraufhin beschloss der
Zahnarzt, ihr eine „ todsicher allergiefreie Prothese“ aus Nylon zu schenken.
Diese Prothese war zwar traumhaft schön, aber sie vertrug sie natürlich auch
nicht. Wir haben Allergieteste für den 7-Tages
Epikutantest, ebenso auf Nylon.
Wir empfehlen sie jedoch
keinesfalls, da jeder unserer Allergiker schon im Test eine Allergie hatte. Das
gleiche gilt „für alle super neuen“ Prothesenmaterialien.
Einzige Alternative ist eine
6-fach entgiftete Prothese vom Labor
Huber in Obergriesbach.
Da die letzte Kassenzahlung
weniger als ein Jahr her ist, der Zahnarzt
jedoch eine Gewährleistung für zwei Jahre korrekten Sitz nach Einpassen
garantieren muss, muss der Zahnarzt nun einen Gipsabdruck (andere schrumpfen
während des Transportes zu stark) an das Allergiker-Zahnlabor senden und eine
entgiftete Prothese auf seine Kosten bestellen und einpassen.