Praxisgebühr im Notdienst entfällt

Seit 1.7.06 verhindert eine Neuregelung eine Doppelbezahlung der Praxisgebühr im organisierten Notfalldienst. Bei der zweiten Inanspruchnahme rechnet der Arzt mit der Nr.80033 auf dem Abrechnungsschein „Ärztlicher Notfalldienst“ auch in Gemeinschaftspraxen ab.