Praxisgebühr im
Notdienst entfällt
Seit 1.7.06 verhindert
eine Neuregelung eine Doppelbezahlung der Praxisgebühr im organisierten
Notfalldienst. Bei der zweiten Inanspruchnahme rechnet der Arzt mit der
Nr.80033 auf dem Abrechnungsschein „Ärztlicher Notfalldienst“ auch in
Gemeinschaftspraxen ab.