Beamte müssen
keine Praxisgebühr zahlen
Die Praxisgebühr für Beamte ist nach
einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen rechtswidrig. Für
eine Eigenleistung in Höhe von zehn Euro im Quartal, wie sie auch gesetzlich
Versicherte zahlen müssen, gebe es keine rechtliche Grundlage, so das Gericht.
Beamte in Deutschland sind privat
krankenversichert. Dennoch mussten sie oft eine Praxisgebühr entrichten VG Göttingen,
Urteil vom 26.02.2008, Az: 3 A 277/07)