Polizei Aussagen vermeiden
Denn es besteht bei Aussagen immer die Gefahr, sich selbst versehentlich in
den Ermittlungsfocus zu ruecken,
und so kann aus einer Zeugenvernehmung ganz schnell eine
Beschuldigtenvernehmung werden.
Es besteht ausserdem immer die Gefahr, dass Aussagen
missverstanden oder in einen anderen Zusammenhang gerueckt
werden, den man selbst zunaechst ueberhaupt
nicht erwartet.
Selbst zunaechst harmlose Informationen koennen dazu fuehren, dass man
sich ploetzlich als Beschuldigter einer Wand aus Verdaechtigungen und Anschuldigungen gegenuebersteht.
Quelle: Vortrag eines amerikanischen Rechtsprofessors: "Why I am proud to admit that I will never talk to any
police officer"
(Deutsch: "Warum ich stolz darauf bin zuzugeben, dass ich niemals mit
einem Polizeibeamten sprechen werde.") Sehr sehenswertes Video:
http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc
Der wichtigste Grundsatz, den also alle Buerger fuer
den Umgang mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft verinnerlichen sollten:
Sie haben das Recht, zu schweigen.
Sie koennen durch ein Gespraech
mit der Polizei nichts gewinnen, aber Sie koennen
viel verlieren.
Versprechen und Zusagen von Polizeiermittlern sind im uebrigen wertlos, da nicht sie, sondern die
Staatsanwaltschaft der Herr des Verfahrens ist.
Polizeilichen Vorladungen muessen Sie - im Gegensatz
zu Ladungen durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter - auch keine Folge
leisten
Jeder muss sich vergegenwaertigen, dass
Polizeiermittler in der Regel nicht nach Beweisen fuer
die Unschuld eines Beschuldigten suchen, sondern nach Belegen fuer dessen vermutete Schuld. Und Ermittler verfuegen - im Gegensatz zum unbedarften Buerger - in der
Regel ueber jahrelange Erfahrung:
Vernehmungen und Befragungen sind deren taegliches
Brot, und Unschuldige koennen sich um Kopf und Kragen
reden.
Ermittlungsbehoerden sind nicht Ihre Freunde.
Wenn Sie dennoch gewillt sind, gegenueber den Ermittlungsbehoerden eine Aussage zu taetigen,
sollte dies nur nach Absprache und in Gegenwart eines erfahrenen Anwalts
geschehen, und dies moeglichst auch nur schriftlich.
Hier noch ein fuer Ihre Leser sicherlich
interessanter Vortrag des Rechtsanwalts Udo Vetter:
"Sie haben das Recht, zu schweigen", ueber
die Ermittlungspraxis von Polizeibehoerden und wie
man mit Hausdurchsuchungen umgehen sollte:
http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4&feature=PlayList&p=3C8DFE88009F73 31&index=0
http://www.hartgeld.com/gesellschaft.html