Polizei Aussagen vermeiden

Denn es besteht bei Aussagen immer die Gefahr, sich selbst versehentlich in den Ermittlungsfocus zu ruecken, und so kann aus einer Zeugenvernehmung ganz schnell eine Beschuldigtenvernehmung werden.
Es besteht ausserdem immer die Gefahr, dass Aussagen missverstanden oder in einen anderen Zusammenhang gerueckt werden, den man selbst zunaechst ueberhaupt nicht erwartet.

Selbst zunaechst harmlose Informationen koennen dazu fuehren, dass man sich ploetzlich als Beschuldigter einer Wand aus Verdaechtigungen und Anschuldigungen gegenuebersteht.

Quelle: Vortrag eines amerikanischen Rechtsprofessors: "Why I am proud to admit that I will never talk to any police officer"
(Deutsch: "Warum ich stolz darauf bin zuzugeben, dass ich niemals mit einem Polizeibeamten sprechen werde.") Sehr sehenswertes Video: http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc

Der wichtigste Grundsatz, den also alle Buerger fuer den Umgang mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft verinnerlichen sollten:

Sie haben das Recht, zu schweigen.

Sie koennen durch ein Gespraech mit der Polizei nichts gewinnen, aber Sie koennen viel verlieren.
Versprechen und Zusagen von Polizeiermittlern sind im uebrigen wertlos, da nicht sie, sondern die Staatsanwaltschaft der Herr des Verfahrens ist.
Polizeilichen Vorladungen muessen Sie - im Gegensatz zu Ladungen durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter - auch keine Folge leisten

Jeder muss sich vergegenwaertigen, dass Polizeiermittler in der Regel nicht nach Beweisen fuer die Unschuld eines Beschuldigten suchen, sondern nach Belegen fuer dessen vermutete Schuld. Und Ermittler verfuegen - im Gegensatz zum unbedarften Buerger - in der Regel ueber jahrelange Erfahrung:
Vernehmungen und Befragungen sind deren taegliches Brot, und Unschuldige koennen sich um Kopf und Kragen reden.

Ermittlungsbehoerden sind nicht Ihre Freunde.
Wenn Sie dennoch gewillt sind, gegenueber den Ermittlungsbehoerden eine Aussage zu taetigen, sollte dies nur nach Absprache und in Gegenwart eines erfahrenen Anwalts geschehen, und dies moeglichst auch nur schriftlich.

Hier noch ein fuer Ihre Leser sicherlich interessanter Vortrag des Rechtsanwalts Udo Vetter:
"Sie haben das Recht, zu schweigen", ueber die Ermittlungspraxis von Polizeibehoerden und wie man mit Hausdurchsuchungen umgehen sollte:

http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4&feature=PlayList&p=3C8DFE88009F73 31&index=0

http://www.hartgeld.com/gesellschaft.html