Photovoltaik Investitionsabzugsbetrag

          Der Investitionsabzugsbetrag im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ermöglicht es Kleinunternehmern (Gewinn

 

          im Jahr der Rücklagenbildung unter 100.000€) außerbilanziell maximal 40% der geplanten Investition (Kosten der Photovoltaik-Anlage)

 

          abzusetzen.

 

          Diese Möglichkeit besteht auch noch rückwirkend für 2007, mit der Folge das Einkommen um 40% der Anschaffungskosten der PV-Anlage

 

          zu mindern.

 

          Der Investitionsabzug wird einmalig durchgeführt und mindert die Berechnungsgrundlage der linearen Abschreibung. Die lineare

 

          Abschreibung basiert auf dem sich nach Verrechnung des Investitionsabzugsbetrages ergebenden Wertes.

 

          Beispiel: (Anlagenherstellung im März 2008) Herstellungskosten 100.000€

 

          Investitionsabzug 40% entsprechen 40.000€. Berechnungsgrundlage für die lineare AfA sind somit 60.000€.

 

          Abschreibungszeitraum (lineare Abschreibung) PV-Anlage 20 Jahre = lineare AfA p.a. 3.000€ (60.000€/20). Die lineare Abschreibung ist

 

          zeitanteilig für das Jahr der Inbetriebnahme der PV-Anlage anzusetzen. Der jeweilige Monat wird voll gerechnet, im Beispiel für 2008 somit

 

          10/12 von 3.000€=2.500€.

 

          Abschreibung in 2008 gesamt: 40.000€+2.500€=42.500€. Der Investitionsabzug von 40.000€ könnte auch noch in 2007 vorgenommen

 

          werden, sofern die Steuererklärung noch nicht eingereicht ist.

 

          http://www.solarone.de/photovoltaik_info/photovoltaik_abschreibung_pv_afa.html