Photovoltaik Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ermöglicht es Kleinunternehmern (Gewinn
im Jahr der Rücklagenbildung unter 100.000€) außerbilanziell maximal 40% der geplanten Investition (Kosten der Photovoltaik-Anlage)
abzusetzen.
Diese Möglichkeit besteht auch noch rückwirkend für 2007, mit der Folge das Einkommen um 40% der Anschaffungskosten der PV-Anlage
zu mindern.
Der Investitionsabzug wird einmalig durchgeführt und mindert die Berechnungsgrundlage der linearen Abschreibung. Die lineare
Abschreibung basiert auf dem sich nach Verrechnung des Investitionsabzugsbetrages ergebenden Wertes.
Beispiel: (Anlagenherstellung im März 2008) Herstellungskosten 100.000€
Investitionsabzug 40% entsprechen 40.000€. Berechnungsgrundlage für die lineare AfA sind somit 60.000€.
Abschreibungszeitraum (lineare Abschreibung) PV-Anlage 20 Jahre = lineare AfA p.a. 3.000€ (60.000€/20). Die lineare Abschreibung ist
zeitanteilig für das Jahr der Inbetriebnahme der PV-Anlage anzusetzen. Der jeweilige Monat wird voll gerechnet, im Beispiel für 2008 somit
10/12 von 3.000€=2.500€.
Abschreibung in 2008 gesamt: 40.000€+2.500€=42.500€. Der Investitionsabzug von 40.000€ könnte auch noch in 2007 vorgenommen
werden, sofern die Steuererklärung noch nicht eingereicht ist.
http://www.solarone.de/photovoltaik_info/photovoltaik_abschreibung_pv_afa.html