§Pfusch unvollständige Chemiefüllung abgestorbener Wurzeln
Unser OPT- Befundungs- Computerprogramm, das von versierten
Herdforschern der Zahnmedizin erstellt wurde, kritisierte bisher an über 1000
Wurzelfüllungen zu 98 % eine fachlich unkorrekte Vorgehensweise und bezeichnet
sie als „Pfusch“.
Wurzeln sterben dann ab,
wenn zu viele Umweltchemikalien (Zahngifte und Wohngifte) dort eingeatmet
abgelagert wurden. Die Gifte stören den Nervenstoffwechsel und der Nerv
verfault im lebenden Körper.
Natürlich müssen die Leichengifte möglichst schnell
und vollständig aus dem Kopf entfernt werden und die Leichenhöhle mit einem
Chemiekoktail aus 16 verschiedenen allergisierenden Substanzen verschlossen
werden.
Prof. Till, Wien, bezeichnet
dies als „Leichenkonservierung“.
Krankenkassen bezahlen pro
Wurzelkanal eine hohe Summe, da es technisch oft sehr schwer ist.
Bei einem vierwurzeligen
Backenzahn nur eine oder zwei Wurzeln zu sondieren und mit Chemie abzufüllen
und die gesamte Leistung abzurechnen, gilt als Betrug.
Abrechnungsfähig ist nur eine vollständig und korrekt
erbrachte Leistung.
(Pro Wurzel 30,76 €, privat
107,66 3,5 f)
Vorschrift in der
Gebührenordnung ist, die korrekte Füllung mit einer Röntgenaufnahme zu
dokumentieren. Alle Zahnärzte und Prüfungsgremien der Krankenkassen wissen
daher exakt, ob die korrekte Maßnahme nicht vollständig erfüllt wurde.
Ein nicht entfernter Eiter führt zur
Etwa 80 000 Deutsche sollen
alljährlich daran sterben. Ein Ausschluss dieses Risikos ist daher bei jeder Wurzelfüllung
dringendst erforderlich. Die Art der dort wachsenden Keime ist unbedingt über
einen Wattebausch im Labor zu ermitteln.
Bei lebensgefährlichen
Bakterien muss die Wunde vom Kieferchirurgen offen wie jede Eiterwunde
antibakteriell behandelt werden.
Im Nachhinein wurde alles
operativ bestätigt!
Standesorganisationen
müssten solch schwerwiegende Behandlungsfehler sicher ausschließen und dafür
sorgen, dass ein so schwer wiegendes Problem nicht so häufig auftritt.
Mit gutem Willen wäre
bundesweit schlagartig jede Wurzelfüllung der vergangenen 10 Jahre aufgrund der
in der Kartei dokumentierten Röntgenbilder überprüfbar.
Die Nachbesserung ist als
Kassenleistung für jeden Patienten kostenlos.
Erst, wenn der ganze
umliegende Knochen vom Eiter zerfressen ist, muss der Zahn vollständig entfernt
und überbrückt werden.
Auf keinen Fall darf Pfusch
im Kiefer belassen werden.