§Pfusch unvollständige Chemiefüllung abgestorbener Wurzeln

Unser OPT- Befundungs- Computerprogramm, das von versierten Herdforschern der Zahnmedizin erstellt wurde, kritisierte bisher an über 1000 Wurzelfüllungen zu 98 % eine fachlich unkorrekte Vorgehensweise und bezeichnet sie als „Pfusch“.

Wurzeln sterben dann ab, wenn zu viele Umweltchemikalien (Zahngifte und Wohngifte) dort eingeatmet abgelagert wurden. Die Gifte stören den Nervenstoffwechsel und der Nerv verfault im lebenden Körper.

Natürlich müssen die Leichengifte möglichst schnell und vollständig aus dem Kopf entfernt werden und die Leichenhöhle mit einem Chemiekoktail aus 16 verschiedenen allergisierenden Substanzen verschlossen werden.

Prof. Till, Wien, bezeichnet dies als „Leichenkonservierung“.

Krankenkassen bezahlen pro Wurzelkanal eine hohe Summe, da es technisch oft sehr schwer ist.

Bei einem vierwurzeligen Backenzahn nur eine oder zwei Wurzeln zu sondieren und mit Chemie abzufüllen und die gesamte Leistung abzurechnen, gilt als Betrug.

Abrechnungsfähig ist nur eine vollständig und korrekt erbrachte Leistung.

(Pro Wurzel 30,76 €, privat 107,66 3,5 f)

Vorschrift in der Gebührenordnung ist, die korrekte Füllung mit einer Röntgenaufnahme zu dokumentieren. Alle Zahnärzte und Prüfungsgremien der Krankenkassen wissen daher exakt, ob die korrekte Maßnahme nicht vollständig erfüllt wurde.

 

Ein nicht entfernter Eiter führt zur

Etwa 80 000 Deutsche sollen alljährlich daran sterben. Ein Ausschluss dieses Risikos ist daher bei jeder Wurzelfüllung dringendst erforderlich. Die Art der dort wachsenden Keime ist unbedingt über einen Wattebausch im Labor zu ermitteln.

Bei lebensgefährlichen Bakterien muss die Wunde vom Kieferchirurgen offen wie jede Eiterwunde antibakteriell behandelt werden.

Im Nachhinein wurde alles operativ bestätigt!

Standesorganisationen müssten solch schwerwiegende Behandlungsfehler sicher ausschließen und dafür sorgen, dass ein so schwer wiegendes Problem nicht so häufig auftritt.

Mit gutem Willen wäre bundesweit schlagartig jede Wurzelfüllung der vergangenen 10 Jahre aufgrund der in der Kartei dokumentierten Röntgenbilder überprüfbar.

Die Nachbesserung ist als Kassenleistung für jeden Patienten kostenlos.

Erst, wenn der ganze umliegende Knochen vom Eiter zerfressen ist, muss der Zahn vollständig entfernt und überbrückt werden.

Auf keinen Fall darf Pfusch im Kiefer belassen werden.