2011 Pflegschaft früher Entmündigung

 

Hilfe für Menschen, die ihr Leben nicht mehr in den Griff bekommen

Pflegschaft

 

...die Fürsorge für eine in rechtlicher Hinsicht hilfsbedürftige Person oder für ein Vermögen (§§ 1909 ff. BGB).

 

...für Fälle vorgesehen, in denen ein Fürsorgebedürfnis durch gesetzliche Vertretung

nur für bestimmte Angelegenheiten oder für einen Kreis solcher Angelegenheiten besteht. Sie berührt eine vorhandene Geschäftsfähigkeit nicht.

 

Quelle: http://www.bpb.de/wissen/UB9GWP,0,0,Pflegschaft.html

 

Vormundschaft

 

...die gesetzliche Fürsorge für eine Person (Mündel), der die volle Geschäftsfähigkeit fehlt. Die Vormundschaft unterscheidet sich von der Pflegschaft durch den Umfang der Schutzbedürftigkeit, die bei der Vormundschaft alle Lebensbereiche umfasst (§§ 1773-1895 BGB)...

Die Vormundschaft betrifft nur Minderjährige. Eine Vormundschaft über Volljährige gibt es seit dem 1. 1. 1992 nicht mehr; an ihre Stelle ist die Betreuung getreten (§§ 1896-1908 k BGB i. d. F. des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 29. 6. 1998; Entmündigung)

 

Quelle: http://www.bpb.de/wissen/CLH1I3,0,Vormundschaft.html

 

Betreuung

 

staatliche Fürsorge für die Person und das Vermögen eines Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann und deshalb der Hilfe bedarf (§§ 1896 ff. BGB)

 

Quelle: http://www.bpb.de/wissen/UQUJEA,0,Betreuung.html

 

Stundenzahlen bei beruflicher Betreuung

Alle anderen Berufs- und Vereinsbetreuer haben für ihre Tätigkeiten seit dem 1. Juli 2005 keinen Vergütungsanspruch mehr, der sich an dem tatsächlichen und gerichtlich akzeptierten Zeitaufwand orientiert, sondern einen Anspruch auf eine pauschalierte Stundenzahl, die sich aus der Dauer der Betreuung und dem Aufenthaltsstatus des Betreuten während der Abrechnungsperiode von grundsätzlich drei Monaten richtet.

a) bei vermögenden Betreuten (i.S. der § 1836c, § 1836d BGB)

Zeitraum seit Betreuungsbeginn

Betreuter lebt im Heim

Betreuter lebt außerhalb eines Heimes

1. bis 3. Monat

5,5 Stunden im Monat

8,5 Stunden im Monat

4. bis 6. Monat

4,5 Stunden im Monat

7 Stunden im Monat

7. bis 12. Monat

4 Stunden im Monat

6 Stunden im Monat

ab 2. Jahr

2,5 Stunden im Monat

4,5 Stunden im Monat

b) bei mittellosen Betreuten

Zeitraum seit Betreuungsbeginn

Betreuter lebt im Heim

Betreuter lebt außerhalb eines Heimes

1. bis 3. Monat

4,5 Stunden im Monat

7 Stunden im Monat

4. bis 6. Monat

3,5 Stunden im Monat

5,5 Stunden im Monat

7. bis 12. Monat

3 Stunden im Monat

5 Stunden im Monat

ab 2. Jahr

2 Stunden im Monat

3,5 Stunden im Monat

 

Quelle: http://wiki.btprax.de/Verg%C3%BCtung

 

 

Zahl der Betreuungen pro Berufsbetreuer

 

...So stellt das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (IGS) fest, dass in den Jahren 2005 bis 2006 die durchschnittliche Anzahl von 37 Betreuungen pro Berufsbetreuer um 19 Prozent auf 44 gestiegen ist. Die Zahl der Besuche bei den Betreuten nahm hingegen deutlich ab: Hatten 2004 noch 69 Prozent der Betreuer einmal im Monat Kontakt zu ihren Betreuten, waren es 2006 nur noch 52 Prozent. ...

 

Quelle: http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/Pflege/Berufsbetreuer_unter_Druck.pdf