Die folgende Petition wurde nicht zur öffentlichen Abstimmung angenommen:
Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/weIchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der DeutscheBundestagmöge den sofortigen Abzug aller Bundeswehrsoldatendie im Ausland stationiertsind bzw.
im Ausland agieren,z.B. Kampfeinsätze,beschließen.
Bitte begründen Sie Ihre Petition !
Weltweit agieren Deutsche Soldaten, auch in Kampfeinsätzen, ohne durch das Grundgesetz legitimiert zu sein,
Missachtung der Verfassung.
Scheindefinitionen z.B. humanitärer Einsatz, friedenssichernde Maßnahmen sollen den eklatanten Bruch des
Grundgesetzes verschleiern. Hinweise auf internationale Verträge und Abmachungen laufen ins Leere wenn man
beachtet, dass das Grundgesetz älter ist als alle diese rechtswidrigen Abmachungen und Verträge Grundgesetz Artikel 87 a: Absatz 2: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich ertaubt.
Beachten Sie dazu den Kommentar zum Grundgesetz Absatz 2.
Nicht verteidigungsgerichtete
Einsätze, die durch Ausnahmegenehmigungen
nicht gedeckt sind, sind deshalb
unzulässig solange das Grundgesetz nicht entsprechend ergänzt wird. Dies gilt auch für die Verwendung der Streitkräfte außerhalb der Bundesrepublik. Ausgeschlossen sind deshalb z.B. Einsätze im Rahmen
friedenserhaltender Maßnahmen! Kriegseinsätze der Vereinten Nationen.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben
wollen, können dieses Feld nutzen.
Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B.
Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichensauf dem Postweg an
Kontaktadresse:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariatdes Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)22735257
E-Mail: e-petitionen@bundestag.de
Zur Erläuterung der Nichtannahme kam auf Nachfrage dieses Schreiben:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin, 28.07.2010
Fernruf (030) 227-33875
Telefax (030) 227-30013
Pet 3-17-05-056-010432
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)
Herrn
xxxxxxxxx
xxxxx
zzzzz yyyyyyyyyyyy
--
Betr.:
xxxxxxx
Einsatz der Bundeswehr im Ausland
Bezug: Ihr Schreiben vom xx. Juli 2010
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Steinke, MdB
danke ich Ihnen für Ihr oben genanntes Schreiben, mit dem Sie Ihre Verwunderung
über die Nichtzulassung Ihrer Eingabe als öffentliche Petition äußern.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung ergibt sich weder aus Artikel 17
Grundgesetz (GG) noch aus der Richtlinie des Ausschusses für die Behandlung VO
öffentlichen Petitionen. Gemäß Artikel 17 GG besteht nach der Rechtsprechung de~
Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch allein auf Kenntnisnahme, sachliche
Prüfung und Bescheidung einer Petition. Entsprechend ist in der Richtlinie für die
Behandlung von öffentlichen Petitionen (s. Homepage des Deutschen Bundestage~
ausdrücklich bestimmt, dass kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als
öffentliche Petition besteht.
Eine Bewertung Ihres Anliegens ist mit der Entscheidung, Ihre Eingabe nicht als
öffentliche Petition in das Internet einzustellen, nicht verbunden. Es entspricht dem
Selbstverständnis des Ausschusses, alle an ihn gerichteten Eingaben gleichermaßE
sorgfältig und gründlich zu prüfen.
Über den Fortgang des Petitionsverfahren erhalten Sie sobald wie möglich weitere
Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag (Norbert Aßmus)
Darauf wurde erwiedert:
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
xxxxx, den xx.11.2010
Pet 3- 17- 05- 056- 010432
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass z. B. der Bundeswehreinsatz in Afghanistan verlängert wurde. Der Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg erklärte sich auf der Trauerfeier im niedersächsischen Selsingen mitverantwortlich für den Tod deutscher Soldaten in Afghanistan. Gleichzeitig fühle er sich verantwortlich, dass dieser erlebte Wahnsinn niemals seinen schrecklichen Siegeszug in unserer Welt antritt. Er forderte mehr Unterstützung für die Soldaten.
Ich fordere Sie deshalb mit Nachdruck nochmals auf die deutschen Soldaten dahin gehend zu unterstützen, indem Sie die Missachtung des Grundgesetzes der Bundesrepublik endlich beenden. Deutsche Soldaten werden in Auslandseinsätzen rechtswidrig, im wahrsten Sinne des Wortes, verbraten. Mitschuldig machen sich alle politisch Verantwortlichen und Befürworter die, die Auslandseinsätze unterstützen.
Verantwortungslosigkeit, Skrupellosigkeit und fehlendes Rechtsempfinden pflegten Opportunisten schon im III. Reich. Schändlicher Weise waren sie alle nach der gewaltsamen Beendigung dieses Unrechtsstaats, bis auf ganz wenige Ausnahmen, unschuldig. Natürlich feiert man Jahr für Jahr einen Gedenktag mit dem Slogan „Nie wieder“. Sie sorgen dafür, dass es schon wieder geschieht!
Für ihr Verständnis besten Dank.
Mit freundlichen Grüssen,