Die folgende Petition wurde nicht zur öffentlichen Abstimmung angenommen:

 

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

 

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/weIchen Sachverhalt wollen Sie sich

 

beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

 

 

Der DeutscheBundestagmöge den sofortigen Abzug aller Bundeswehrsoldatendie im Ausland stationiertsind bzw.

 im Ausland agieren,z.B. Kampfeinsätze,beschließen.

 

 

 

Bitte begründen Sie Ihre Petition !

Weltweit agieren Deutsche Soldaten, auch in Kampfeinsätzen, ohne durch das Grundgesetz legitimiert zu sein,

 Missachtung der Verfassung.

 

Scheindefinitionen z.B. humanitärer Einsatz, friedenssichernde Maßnahmen sollen den eklatanten Bruch des

 Grundgesetzes verschleiern. Hinweise auf internationale Verträge und Abmachungen laufen ins Leere wenn man

 beachtet, dass das Grundgesetz älter ist als alle diese rechtswidrigen Abmachungen und Verträge Grundgesetz Artikel 87 a: Absatz 2: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich ertaubt.

 

 

Beachten Sie dazu den Kommentar zum Grundgesetz Absatz 2.

 

Nicht verteidigungsgerichtete

 Einsätze, die durch Ausnahmegenehmigungen

 nicht gedeckt sind, sind deshalb

 unzulässig solange das Grundgesetz nicht entsprechend ergänzt wird. Dies gilt auch für die Verwendung der Streitkräfte außerhalb der Bundesrepublik. Ausgeschlossen sind deshalb z.B. Einsätze im Rahmen

 friedenserhaltender Maßnahmen! Kriegseinsätze der Vereinten Nationen.

 

 

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben

 wollen, können dieses Feld nutzen.

 

 

Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B.

 Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichensauf dem Postweg an

 

 

Kontaktadresse:

 

DEUTSCHER BUNDESTAG

 

Sekretariatdes Petitionsausschusses

 

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

 

Tel: (030)22735257

 

E-Mail: e-petitionen@bundestag.de

 

 


Zur Erläuterung der Nichtannahme kam auf Nachfrage dieses Schreiben:

 

 

DEUTSCHER BUNDESTAG

 

Petitionsausschuss

 

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin, 28.07.2010

 

 

Fernruf (030) 227-33875

 

Telefax (030) 227-30013

 

 

Pet 3-17-05-056-010432

 

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

 

 

Herrn

 

xxxxxxxxx

xxxxx

 

zzzzz yyyyyyyyyyyy

 

--

 

Betr.:

 xxxxxxx

 

Einsatz der Bundeswehr im Ausland

 

Bezug: Ihr Schreiben vom xx. Juli 2010

 

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

 

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Steinke, MdB

 

danke ich Ihnen für Ihr oben genanntes Schreiben, mit dem Sie Ihre Verwunderung

 

über die Nichtzulassung Ihrer Eingabe als öffentliche Petition äußern.

 

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung ergibt sich weder aus Artikel 17

 

Grundgesetz (GG) noch aus der Richtlinie des Ausschusses für die Behandlung VO

 

öffentlichen Petitionen. Gemäß Artikel 17 GG besteht nach der Rechtsprechung de~

 

Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch allein auf Kenntnisnahme, sachliche

 

Prüfung und Bescheidung einer Petition. Entsprechend ist in der Richtlinie für die

 

Behandlung von öffentlichen Petitionen (s. Homepage des Deutschen Bundestage~

 

ausdrücklich bestimmt, dass kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als

 

öffentliche Petition besteht.

 

Eine Bewertung Ihres Anliegens ist mit der Entscheidung, Ihre Eingabe nicht als

 

öffentliche Petition in das Internet einzustellen, nicht verbunden. Es entspricht dem

 

Selbstverständnis des Ausschusses, alle an ihn gerichteten Eingaben gleichermaßE

 

sorgfältig und gründlich zu prüfen.

 

Über den Fortgang des Petitionsverfahren erhalten Sie sobald wie möglich weitere

 

Nachricht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag (Norbert Aßmus)


Darauf wurde erwiedert:

 

 

 

An den                                                                        

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

                                                                                    xxxxx, den xx.11.2010

 

 

Pet 3- 17- 05- 056- 010432

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit großer Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass z. B. der Bundeswehreinsatz in Afghanistan verlängert wurde. Der Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg erklärte sich auf der Trauerfeier im niedersächsischen Selsingen mitverantwortlich für den Tod deutscher Soldaten in Afghanistan. Gleichzeitig fühle er sich verantwortlich, dass dieser erlebte Wahnsinn niemals seinen schrecklichen Siegeszug in unserer Welt antritt. Er forderte mehr Unterstützung für die Soldaten.

 

Ich fordere Sie deshalb mit Nachdruck nochmals auf die deutschen Soldaten dahin gehend zu unterstützen, indem Sie die Missachtung des Grundgesetzes der Bundesrepublik  endlich beenden. Deutsche Soldaten werden in Auslandseinsätzen rechtswidrig, im wahrsten Sinne des Wortes, verbraten. Mitschuldig machen sich alle politisch Verantwortlichen und Befürworter die, die Auslandseinsätze unterstützen.              

 

 Verantwortungslosigkeit, Skrupellosigkeit und fehlendes Rechtsempfinden pflegten Opportunisten schon im III. Reich. Schändlicher Weise waren sie alle nach der gewaltsamen Beendigung dieses Unrechtsstaats, bis auf ganz wenige Ausnahmen, unschuldig. Natürlich feiert man Jahr für Jahr einen Gedenktag mit dem Slogan „Nie wieder. Sie sorgen dafür, dass es schon wieder geschieht!

 

Für ihr Verständnis besten Dank.

Mit freundlichen Grüssen,