Petition Bayerischer Landtag

Einreichung einer Eingabe: Wie geht das?

Das Petitionsrecht soll jedermann die Möglichkeit geben, sich mit Bitten und Beschwerden unmittelbar an das Parlament zu wenden und stellt damit eine direkte Verbindung zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und ihrem Parlament dar. Persönliche Betroffenheit ist für die Einreichung einer Petition nicht erforderlich. Auch muss der Petent nicht geschäftsfähig oder deutscher Staatsbürger sein.
Die Eingabe muss schriftlich (Brief, Fax) eingereicht werden und mit Unterschrift, Namen und Adresse des Einsenders versehen sein. Eine E-Mail ist nur dann ausreichend, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Die Eingabe ist zu richten an:

Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München

Eingabe per Fax an: 089/4126 1768

Das Verfahren ist gebührenfrei.