Petition Bayerischer
Landtag
Einreichung einer Eingabe: Wie geht das?
Das Petitionsrecht soll jedermann die Möglichkeit geben, sich mit Bitten und
Beschwerden unmittelbar an das Parlament zu wenden und stellt damit eine direkte
Verbindung zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und ihrem Parlament dar.
Persönliche Betroffenheit ist für die Einreichung einer Petition nicht
erforderlich. Auch muss der Petent nicht geschäftsfähig oder deutscher
Staatsbürger sein.
Die Eingabe muss schriftlich (Brief, Fax) eingereicht werden und mit
Unterschrift, Namen und Adresse des Einsenders versehen sein. Eine E-Mail ist
nur dann ausreichend, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
versehen ist.
Die Eingabe ist zu richten an:
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München
Eingabe per Fax an:
089/4126 1768
Das Verfahren ist gebührenfrei.