Pestizidtests an Menschen

 

Die US-Umweltbehörde will auf Druck der Chemiekonzerne ein unter der Clinton-Präsidentschaft erlassenes Moratorium mit einer umstrittenen Regelung beenden, die auch Tests mit Kindern zulässt.

Zwar wurden einige der schlimmsten Pestizide im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens (1) über persistente organische Schadstoffe (POPs) verboten, dennoch sind viele Lebensmittel weiterhin voll mit den Schädlingsgiften, die überall tonnenweise über die Äcker geschüttet werden und sich verbreiten im Wasser und in den Böden ausbreiten. Die Belastung der Lebensmittel durch Kombinationen von Pestiziden steigt weiter an, auch in Deutschland. Neben dem legalen und illegalen Einsatz von Pestiziden gibt es noch das Problem der gefährlichen Altpestizide, von denen weltweit Hunderttausende von Tonnen, meist schlecht oder gar nicht gesichert, als Giftmüll vorhanden sind. Pestizide sammeln sich im menschlichen Körper an und können zahlreiche Krankheiten mit verursachen, vor allem bei Kindern. Um herauszufinden, welche Mengen für den Menschen riskant werden können, werden diese nicht nur an Tieren getestet, sondern auch an Menschen, die damit zum Versuchskaninchen der Chemieindustrie werden.

 

Wie Frontal21 im Mai des letzten Jahres berichtete (2), hatte der Chemiekonzern Bayer über eine Privatklinik das Pestizid Azinphosmethyl an Menschen über 18 Jahren in Schottland testen lassen. Sie wurden über Zeitungsannoncen gesucht und erhielten 700 Euro für ein paar Tage im Krankenhaus, um herausfinden, wann das in Kapseln eingenommene Pestizid zu wirken beginnt.

 

Menschenversuche werden nach Recherchen von Frontal21 bei Pestizidherstellern immer beliebter. Im Auftrag von Bayer etwa wurde Versuchspersonen in Holland ein radioaktiv versetztes Insektizid auf die Haut aufgetragen. Andere Versuchspersonen inhalierten das Insektizid Cyfluthrin - es findet sich etwa in dem Insektenspray Blattanex von Bayer.

Frontal21

 

Letztes Jahr wurde bekannt, dass der Lobbyverband der chemischen Industrie in den USA, der American Chemistry Council (3) (ACC) einen Test der US-Umweltbehörde EPA (4) mit 2 Millionen Dollar unterstützen wollte. Bei dieser sogenannten CHEERS-Studie sollten die Pestizidwerte von Kindern in 60 Haushalten in Florida gemessen werden, in denen besonders viele Pestizide verwendet werden. Für den zweijährigen Versuch sollten die Eltern auch das Verhalten der Kinder mit Video aufnehmen, nachdem diese Pestizide aufgenommen hatten. Als Entschädigung sollten die Eltern 970 Dollar, die Videokamera, Kleidung und andere Kleinigkeiten erhalten. Mit den Ergebnissen sollten gesundheitliche Richtlinien erarbeitet werden.

 

Nach heftiger Kritik (5), die vor allem darauf zielte, dass ärmere Familien mit diesem Test dazu gebracht werden sollten, aufgrund des Geldes bei dem Test mitzuwirken und ihre Kinder zu gefährden, und einer im Haushaltsgesetz vom Kongress 2005 beschlossenen (6) Einschränkung von Menschenversuchen ("Such rule shall not permit the use of pregnant women, infants or children as subjects"), erklärte (7) die Umweltbehörde, eine Regelung einführen zu wollen, die verhindert, "dass eine nicht-ethische Forschung niemals durchgeführt und von der EPA nicht akzeptiert" werde. Daten aus Menschenversuchen würden nur berücksichtig werden, wenn sie mit dem primären Ziel durchgeführt worden seien, die Versuchspersonen zu schützen.

 

Die Umweltbehörde akzeptiert nach heftigen Diskussionen seit 1998 keine von der Industrie finanzierten Forschungsergebnisse mit Versuchen an Menschen mehr. Die Vorteile solcher Tests an Menschen sind, dass keine Versuche an Tieren notwendig sind und die Einschätzung des Risikopotenzials genauer ist. Bei Tierversuchen muss berücksichtigt werden, dass diese weniger empfindlich für bestimmte Pestizide sein könnten. Der Sinn der Tests an Menschen für die Industrie ist einerseits Kostenersparnis und andererseits die Chance, die Grenzwerte hochsetzen zu können. Gegen die Entscheidung, Tests an Menschen nicht mehr zur Beurteilung zuzulassen, hatten die Pestizidhersteller 2002 Beschwerde eingelegt, nachdem die Umweltbehörde unter der neuen Bush-Regierung bereits an die National Academy of Sciences gewandt hatte, um das Verbot wieder zu lockern. Das Berufungsgericht entschied 2003, die EPA dürfe nur dann Ergebnisse der von der Industrie finanzierten Forschung zurückweisen, wenn sie für Versuche an Menschen klare Richtlinien vorgibt. Eine solche Richtlinie hat nun die EPA im September im Kontext von Pestizid-Tests veröffentlicht. Nach einer dreimonatigen Frist zur Kommentierung tritt die Regelung in Kraft.

 

Bei "vernachlässigten und missbrauchten" oder geistig behinderten Kindern ist eine Zustimmung auch der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich

 

Die Regelung (8) ist ein typisches Produkt von Orwellschem Neusprech, heute würde man sagen: von Spin-Doktoren, die mit Sprache verschleiern, um was es geht. Der Titel der Regelung heißt schon einmal: "Protections for Subjects in Human Research". Zudem wird betont, dass es hier um ein "striktes Verbot von absichtlichen Pestizidtests an Menschen" geht, wenn es sich dabei um "schwangere Frauen oder Kinder" handelt, sie würden auch besser geschützt, wenn es um andere Tests geht, bei denen sie nicht absichtlich Pestiziden ausgesetzt werden. Absichtliche Aussetzung bedeutet, dass die Versuchspersonen nur im Rahmen des Versuchs mit den Pestiziden in Kontakt kommen. Zudem würde der Schutz aller Versuchspersonen für Tests gestärkt, die von Unternehmen finanziert und von der EPA anerkannt werden. Um das zu überprüfen, müssen vor dem Test Informationen über diesen eingereicht werden. Zudem würde ein unabhängiger Human Studies Review Board zur Begutachtung der Tests an Menschen eingerichtet.

 

Was eigentlich erst einmal ziemlich eindeutig klingt, erweist sich dann doch eher als Regelwerk zur Öffnung von Ausnahmen für das angeblich strikte Verbot, Tests an schwangeren Frauen und Kindern durchzuführen. Dabei werden Schutzmaßnahmen, die ansonsten für die medizinische Forschung vorgeschrieben sind, weit unterlaufen. So heißt es beispielsweise, dass der Independent Review Board (IRB) bei Kindern (unter 18 Jahren) überprüfen muss, ob die Zustimmung dieser zu den Tests erfolgt ist. Wenn aber "die Fähigkeit einiger oder aller Kinder so beschränkt ist, dass sie nicht vernünftig befragen kann … so ist die Zustimmung der Kinder nicht zwingend für die Fortführung der Forschung." Doch selbst bei Kindern, die ihre Zustimmung geben könnten, wären Ausnahmen möglich. Zustimmen müssten auch die Erziehungsberechtigten. Bei Eltern würde es auch reichen, wenn nur ein Elternteil zustimmt.

 

Es sind aber noch weitere Ausnahmen vorgesehen. So sollen Tests an Kindern oder Menschengruppen erlaubt sein, für die die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds keine "vernünftige Anforderung für den Schutz der Versuchspersonen" darstellen. Als Beispiele werden "vernachlässigte oder missbrauchte Kinder" genannt. Vorgesehen ist auch, dass die Regeln für Tests, die außerhalb der USA durchgeführt werden, teilweise oder ganz ausgesetzt werden können. Danach können die Chemiekonzerne ihre Tests im Ausland durchführen lassen, wo es keine oder kaum Schutzmaßnahmen gibt. Die Ergebnisse würden dennoch anerkannt werden. Und wenn es sich um wissenschaftlich gültige, aber ethisch nicht korrekte Tests (ethically deficient) handelt, können diese herangezogen, wenn die Umweltbehörde damit ihren Aufgaben nachkommen und beispielsweise Grenzwerte festlegen kann. Man würde dies auch gerne dann zulassen, wenn dabei schwangere Frauen und Kinder absichtlich Pestiziden ausgesetzt wurden.

 

Links

 

(1) http://www.pops.int/

(2) http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/11/0,1872,2125355,00.html

(3) http://www.americanchemistry.com/s_acc/index.asp

(4) http://www.epa.gov/

(5) http://www.wired.com/news/politics/0,1283,67180,00.html?tw=wn_tophead_3

(6) http://www.sfgate.com/cgi-bin/article.cgi?f=/n/a/2005/07/28/national/w154803D03.DTL

(7) http://yosemite1.epa.gov/opa/admpress.nsf/b1ab9f485b098972852562e7004dc686/e1902d8a6561c7ba85257075004f4f4c!OpenDocument

(8) http://www.epa.gov/fedrgstr/EPA-GENERAL/2005/September/Day-12/g18010.htm

 

(Quelle: Telepolis Artikel-URL: [url]http://www.telepolis.de/r4/artikel/21/21389/1.html[/url])

Florian Rötzer 19.11.2005