Pestizidausbringung in EU reglementiert
25.07.2007
Das EU Parlament hat heute den Plänen der
Europäischen Kommission zugestimmt, die Pestizidausbringung aus der Luft zu
verbieten. Dies ist ein Teil einer weitreichenden Strategie, die Verwendung von
Pestiziden zu reduzieren, die zwar den Bauern helfen, aber hochgradig
schädigend für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sein können.
Der erste Teil der Gesetzgebung, der aus
dieser Strategie hervorgeht, ist ein Rahmenentwurf, der richtungweisend für
eine umweltverträgliche Anwendung von Pestiziden ist.
Maßnahmen der Europäischen Kommission die Verwendung von Pestiziden zu stoppen,
schließen Folgendes ein:
- nationale
Aktionspläne der Mitgliedsstaaten zur Identifizierung der Feldfrüchte,
Aktivitäten und Gebiete, die das höchste Risiko durch Pestizide tragen,
zusammen mit Zielen, wie
das
Problem anzugehen ist.
- Ausbildung für professionelle Anwender von Pestiziden und Schaffen von
Bewusstsein bei der Bevölkerung
- Regeln für die Überprüfung von Pestizid-Ausrüstung und bezüglich der
Handhabung und Lagerung von Pestiziden
- Spezielle Messungen, um das Wasser von Pestizidkontaminierung
zu schützen
- Spezielle Messungen, um Gebiete zu identifizieren, wo keine oder nur
sehr beschränkte Pestizidanwendung erlaubt sein soll
- das Verbot von Pestizidausbringung aus der Luft, wenn gleich
mit Einschränkungen
Ziel der Gesetzgebung
Die MEPS stimmten ab, zu minimieren oder zu eliminieren, anstatt nur die
Risiken von Pestiziden zu "reduzieren" (Vorschlag der Kommission).
Der Bericht lässt es sich auch nicht nehmen, dass die Vorschrift sich nicht nur
auf Agrarbereiche richten solle, sondern auch auf Nicht-Agrarbereiche.
Nationale Aktionspläne
Das Komitee weist die Idee für nationale Aktionspläne (NAPs)
ab, beteuert aber, dass sie ein spezifisches EU Reduktionsziel, von 25%
innerhalb von 5 Jahren, und 50% innerhalb von 10 Jahren, wie auch nationale
Ziele bezüglich aktiven oder toxischen Substanzen aufnehmen wird. Der Bericht
ruft die Mitgliedsstaaten ebenfalls auf, ein Steuersystem oder eine Erhebungen für
Pestizide zu schaffen, um die NAPs zu finanzieren.
Ausbildung, Aufsicht und Pufferzonen
Die MEPs wiesen Pläne der Kommission bezüglich
Ausbildung für Pestizidanwender und Händler zurück, um strengere, detailiertere Vorschriften zu diesem Punkt niederzulegen.
Das Gleiche taten sie für die Klauseln hinsichtlich Bewusstseins- und
Informationsprogramme für Pestizidanwender.
Um Wasserläufe zu schützen, beabsichtigt
die Kommission "Pufferzonen" zu schaffen, in denen Pestizide weder
angewendet noch gelagert werden dürfen. Die MEPs
spezifizierten, dass diese Zonen mindestens 10 Meter breit sein sollten. Sie
beschlossen ebenso, Pestizide in allen öffentlichen Bereichen zu verbieten ( z.B. Parks, Schulgrundstücke, Wohngegenden) und in
"beträchtlichen Nicht-Sprühen-Zonen) um sie
herum.