Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht

Beides ist heute dringend erforderlich!

Patientenverfügung

Ist eine frei formulierte Willenserklärung zur medizinischen Behandlung im Falle der

Einwillungsfähigkeit.

Vorsorgevollmacht

Sie ermächtigt einen Dritten, anstelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden.

Kostenlose Broschüre vom Bundesministerium der Justiz;

www.bmj.de/patientenverfügung