Patientenverfügung-Vorsorgevollmacht
Beides ist heute dringend erforderlich!
Patientenverfügung
Ist eine frei formulierte Willenserklärung zur medizinischen Behandlung im Falle der
Einwillungsfähigkeit.
Vorsorgevollmacht
Sie ermächtigt einen Dritten, anstelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden.
Kostenlose Broschüre vom Bundesministerium der Justiz;