Mit einer langjährigen Tradition wird gebrochen: Das Bayr.. Verwaltungsgericht verbietet das gewerbliche Färben von Bio-Eiern, denn die zugelassenen Farben sind nicht in der EU-Bio-VO aufgeführt.
Warum die im Übrigen völlig unbedenklichen Farben nicht in die VO aufgenommen wurden ist unbekannt. Auf Nachfrage beim Bundesministerium haben wir nur die lapidare Auskunft erhalten, dass die EU die Farben nicht „wolle".
Selbst ein zweimaliges Bittschreiben an Minister Seehofer blieb ergebnislos. Andere EU Länder nutzen jedoch im Gegensatz zu Deutschland den möglichen Interpretationsspielraum und lassen die traditioneile Färbung wie bisher zu.