Örtliche Betäubung-Rechtsvorschriften:
Sicherheitsinformationen für ambulante Eingriffe:
Seit 2003 stellt die Rechtsprechung (BGH) höhere Anforderungen an die ärztliche Fürsorgepflicht bei ambulanten Eingriffen. So muss der Patient von der Ärztin/vom Arzt
• bis zum Abklingen eines die Psyche beeinflussenden Medikamentes (Beruhigungsmittel, Schmerzmittel, Betäubungsmittel u.a.) ständig überwacht,
• von einem ungenehmigten Weggang aus
den Behandlungsräumen und
• vom Führen eines Fahrzeugs abgehalten werden.