OPT – Herausgabe vom Zahnarzt

Privatpatienten erhalten stets ohne Probleme ihre Röntgenbilder. Bei Kassenpatienten haben Zahnärzte wie bei Privatpatienten eine Nachweispflicht darüber, wer das OPT aufbewahrt, seit Zahnärzte OPT`s abgerechnet hatten ohne sie wirklich gemacht zu haben.

Um ein Betrugsverfahren zu vermeiden werden sie stichprobenartig von der Zahnarztkammer aufgefordert, die Röntgenbilder zuzusenden.

Der Hausarzt, der zur Herdsuche die OPT`s benötigt, bittet den Patienten zur Dokumentation der Schweigepflichtentbindung, ihm das Röntgenbild zu besorgen.

Eine Rückgabepflicht an den Zahnarzt besteht nicht zumal dieser die Bilder ohnehin nach 10 Jahren wegwerfen würde.