§Nahrungsergänzungsmittel sind kein effektives Heilmittel
Nahrungsergänzungsmittel
dürfen nicht einfach "auf Verdacht" als Arzneimittel eingestuft
werden. Dies komme nur in Betracht, "wenn belastbare wissenschaftliche
Erkenntnisse vorliegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen
Körpers erheblich beeinflussen", urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.
Konkret
entschieden die obersten Verwaltungsrichter zum Ersten über Tabletten, die aus
Traubenkernen gewonnene Bioflavanole enthalten. Der
Stoff kommt auch in Nahrungsmitteln wie Äpfel und Rotwein vor; zuverlässige
wissenschaftliche Erkenntnisse über seine therapeutische Wirkung gibt es nach
den gerichtlichen Feststellungen nicht.
Zweites
umstrittenes Produkt war ein Pulver mit gefriergetrockneten aber lebensfähigen
Bakterien, das, eingerührt in Wasser, als probiotischer
Joghurt genossen werden soll. Drittens schließlich ging es um hoch dosiertes
Vitamin E mit 268 Milligramm (400 I.E.) je Kapsel.
Alle drei
Produkte werden in den Niederlanden als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dagegen sah alle
drei Produkte als Arzneimittel an und verbot daher den Verkauf in Deutschland.
Das
Bundesverwaltungsgericht folgte dem lediglich bezüglich des Vitamins. Das
Bundesgesundheitsamt habe Vitamin E in hoher Dosis bereits 1993 eine
therapeutische Wirkung zugesprochen, erklärten die Leipziger Richter zur
Begründung.
Bei den
beiden anderen Produkten gebe es dagegen keine wissenschaftliche Basis, um sie
als Arzneimittel einzustufen. Zudem komme dies, so die Richter vom
Bundesverwaltungsgericht, "auch dann nicht in Betracht, wenn gleichartige
Produkte in großem Umfang unbeanstandet als
Lebensmittel auf dem Markt sind".
Ärzte Zeitung, 04.09.2007
Urteile
des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 3 C 21.06, 22.06 und 23.03
Paracelsus: „Die
Nahrung soll Eure Medizin sein!“