2007
Nahrungsergänzungsmittel nur Plunder
Vom Gesetz her darf als
Nahrungsergänzungsmittel nur wirkungsloser Plunder verkauft werden – wie Algen,
Koriander oder Noni -, denn wenn in irgendeiner Studie nachgewiesen worden wäre,
dass eine Wirkung vorliegt, dann müsste die Substanz unter den strengen
Kautelen des Arzneimittelgesetzes auf den Markt kommen. So geschah dies mit dem
Unkraut Johanniskraut, das an jedem Wegrand wächst und das wegen seiner enormen
Immunstimulanz und daher antidepressiven Wirkung sogar von jeder Kasse bezahlt
wird. Nur der Tee ist frei.
Unglaublich unverschämt ist
die Behauptung, dass eine Substanz eine „Entgiftung“ fördern würde. Das ist
absoluter Betrug!
Jede Substanz, die eine
Wirkung entfaltet, hat auch eine – möglicherweise tödliche – Nebenwirkung.
So ist bei Johanniskraut die
Sonnenallergieneigung zu beachten.
In zahlreichen Studien wurde
bewiesen, dass – nur bei immungeschädigten Umweltvergifteten- die
antidepressive Wirkung wesentlich effektiver ist als die von allen übrigen
Antidepressiva.
(Auszug aus meiner neuen Biografie)