Mülldeponie Hamburg - Strafanzeige durch TOXCENTER

Brief TOXCENTER an Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg vom 4.9.91

 

Hiermit zeigen Unterzeichnende folgendes an:

 

In beiliegendem Schreiben erfuhren wir, dass die Verantwortlichen Ihre Untätigkeit bisher nicht verlassen haben.

Es handelt sich hier um die von der Stadt  Hamburg für die Bille-Siedlung zur Verfügung gestellten Wohnbauflächen, die extrem mit Dioxinen, Schwermetallen und Lösungsmitteln vergiftet sind.

 

Für Ultragifte wie Dioxine, Furane u.a. gibt es keinerlei Behandlungsmethoden, außer dem sofortigen Expositionsstop nach Bekanntwerden der Giftquelle.

 

Da diese Gifte langfristig im menschlichen Organismus gespeichert werden, ist das Vollbild der Vergiftung erst nach etwa drei Jahrzehnten erreicht, bei Allergikern, Kindern, Schwangeren, Immun- oder Nervengeschädigten sind Organschäden jedoch wesentlich früher zu erwarten. Bei Gesprächen mit den Siedlungsbewohnern entstand der Eindruck, dass bei manchen schon heute typische giftbedingte Veränderungen vorliegen.

 

Untersuchungen der Bewohner sind zwar für die Wissenschaft sehr interessant, aus ethischen Gründen vor einem frühestmöglichen Expositionsstop strikt abzulehnen, da die gesundheitsschädlichen Gifte eindeutig erkannt, zweifelsfrei identifiziert und nach heutigem Erkenntnisstand nicht zu behandeln sind.

 

Nach unserem Grundgesetz haben die Verantwortlichen unseres Erachtens nach die Pflicht, jeden vor einer bekannten Schadensquelle zu verschonen. Was für den Einzelnen gilt, sollte auch und erst recht für Kommunen selbstverständlich sein. Wir wissen zumindest aus ähnlichen Fällen bekannter Mülldeponien in Bergisch-Gladbach und Dortmund-Dorstfeld, dass entsprechende Konsequenzen gezogen wurden.

 

Keiner der beauftragten Gutachter, die nur jahrelang die Vergifteten statistisch erfassen und beobachten sollten, gibt eine Garantie, dass Kinder, Anfällige oder Schwangere nicht schwerste Gesundheitsschäden durch den weiteren Giftkontakt erleiden

Wir wissen aber durch die zahlreichen Gespräche mit den Betroffenen, dass Bewohner der Bille-Siedlung unter typischen Krankheitsvorboten und z.T. bereits Vergiftungssymptomen leiden, die den dort vorgefundenen Giften zugeordnet werden können.

 

Stigmatisiert durch die Geschehnisse im dritten Reich, wo sich Mediziner nicht genug wehrten oder wehren konnten gegen Maßnahmen, die ihren ethischen Grundsätzen widersprachen, fragen wir hiermit an, ob es auch heute keine rechtliche Handhabe zum Schutz Hilfloser vor bekannten Gesundheitsgefahren gibt.

 

Wir haben zwar eine mündliche gutachterliche Stellungnahme abgegeben, aber wie zu ersehen ist, ohne Effekt.

Wir bitten um Zuziehung des Wortprotokolls, das von einem Teilnehmer mitgeschrieben worden ist, da in dem vorliegenden Schreiben gravierende Fehler stehen. - Zum Vergleich der Artikel aus unserem Handbuch der Umweltgifte über Dioxine, der wörtlich zitiert wurde.

 

Habilitiert als klinischer Toxikologe (Daunderer) bzw. promoviert als Chemiker in Umweltfragen und Vorstand des Umweltinstitutes Hamburg (Braungart), bitten wir um eine Überprüfung des Tatbestandes.

 

Gez: Dr. med. habil. Max Daunderer, Dr. rer. Nat. Michael Braungart