Mülldeponie Hamburg -
Strafanzeige durch TOXCENTER
Brief TOXCENTER an
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg vom 4.9.91
Hiermit zeigen
Unterzeichnende folgendes an:
In beiliegendem
Schreiben erfuhren wir, dass die Verantwortlichen Ihre Untätigkeit bisher nicht
verlassen haben.
Es handelt sich
hier um die von der Stadt Hamburg für
die Bille-Siedlung zur Verfügung gestellten Wohnbauflächen, die extrem mit
Dioxinen, Schwermetallen und Lösungsmitteln vergiftet sind.
Für Ultragifte wie
Dioxine, Furane u.a. gibt es keinerlei Behandlungsmethoden, außer dem
sofortigen Expositionsstop nach Bekanntwerden der Giftquelle.
Da diese Gifte
langfristig im menschlichen Organismus gespeichert werden, ist das Vollbild der
Vergiftung erst nach etwa drei Jahrzehnten erreicht, bei Allergikern, Kindern,
Schwangeren, Immun- oder Nervengeschädigten sind Organschäden jedoch wesentlich
früher zu erwarten. Bei Gesprächen mit den Siedlungsbewohnern entstand der
Eindruck, dass bei manchen schon heute typische giftbedingte Veränderungen
vorliegen.
Untersuchungen der
Bewohner sind zwar für die Wissenschaft sehr interessant, aus ethischen Gründen
vor einem frühestmöglichen Expositionsstop strikt abzulehnen, da die
gesundheitsschädlichen Gifte eindeutig erkannt, zweifelsfrei identifiziert und
nach heutigem Erkenntnisstand nicht zu behandeln sind.
Nach unserem
Grundgesetz haben die Verantwortlichen unseres Erachtens nach die Pflicht,
jeden vor einer bekannten Schadensquelle zu verschonen. Was für den Einzelnen
gilt, sollte auch und erst recht für Kommunen selbstverständlich sein. Wir
wissen zumindest aus ähnlichen Fällen bekannter Mülldeponien in
Bergisch-Gladbach und Dortmund-Dorstfeld, dass entsprechende Konsequenzen
gezogen wurden.
Keiner der
beauftragten Gutachter, die nur jahrelang die Vergifteten statistisch erfassen
und beobachten sollten, gibt eine Garantie, dass Kinder, Anfällige oder
Schwangere nicht schwerste Gesundheitsschäden durch den weiteren Giftkontakt
erleiden
Wir wissen aber
durch die zahlreichen Gespräche mit den Betroffenen, dass Bewohner der
Bille-Siedlung unter typischen Krankheitsvorboten und z.T. bereits
Vergiftungssymptomen leiden, die den dort vorgefundenen Giften zugeordnet
werden können.
Stigmatisiert durch
die Geschehnisse im dritten Reich, wo sich Mediziner nicht genug wehrten oder
wehren konnten gegen Maßnahmen, die ihren ethischen Grundsätzen widersprachen,
fragen wir hiermit an, ob es auch heute keine rechtliche Handhabe zum Schutz
Hilfloser vor bekannten Gesundheitsgefahren gibt.
Wir haben zwar eine
mündliche gutachterliche Stellungnahme abgegeben, aber wie zu ersehen ist, ohne
Effekt.
Wir bitten um
Zuziehung des Wortprotokolls, das von einem Teilnehmer mitgeschrieben worden
ist, da in dem vorliegenden Schreiben gravierende Fehler stehen. - Zum Vergleich
der Artikel aus unserem Handbuch der Umweltgifte über Dioxine, der wörtlich
zitiert wurde.
Habilitiert als
klinischer Toxikologe (Daunderer) bzw. promoviert als Chemiker in Umweltfragen
und Vorstand des Umweltinstitutes Hamburg (Braungart), bitten wir um eine
Überprüfung des Tatbestandes.
Gez: Dr. med.
habil. Max Daunderer, Dr. rer. Nat. Michael Braungart