Falls Schlafzimmermöbel auch ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Geruch verströmen, können Verbraucher diese zurückgeben. Dabei ist es unerheblich, ob die verwendeten Chemikalien gesundheitsschädlich sind. Das gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg hervor.
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger in einem Einrichtungshaus Möbel für rund 6200 € gekauft. Monate später verströmten diese noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch.
(AZ: OLG Bamberg 6 U 30/09)
Quelle:
ARD Text 14.10.09