Amalgam______________________________________________ Einzelgift

II - 9.6.4 Abort - Mißbildung - Fertilität

II - 9.6.4

Abort - Mißbildung - Fertilität

Nach larsson ist die Spontanabortrate bei Schwangeren mit Amalgamen deutlich erhöht, worauf die schwedische Regierung Amalgame für Schwangere untersagt hat. Auch die kindlichen Mißbildungen wie Spina bifida und andere initiale Defekte sind erhöht (SiKORSKi, 1987; larsson, 1989).

Noch heute gilt die Empfehlung des BGA, in der Schwangerschaft auf Amalgamsanierungen zu verzichten. Dies fehlt jedoch im Beipackzettel.

Die am häufigsten beobachteten Mißbildungen durch Methylquecksilber beim Menschen sind: Enzepha-lozele, Enzephalie und Hydrozephalus.

Im Gegensatz zu Methylquecksilber durchdringen Quecksilberionen die Plazentaschranke nicht so leicht. Schädigungen des Embryos durch HgCl2 und Phenylquecksilber wurden aber bei Hamstern nachge­wiesen. Beide Verbindungen führten im Tierversuch zu Wachstumshemmungen, subcutanen Ödemen, Enzephalie und Anophthalmie.

Obwohl die Fähigkeit der beiden Quecksilberformen, die Plazentaschranke zu durchdringen, sehr unter­schiedlich ausgeprägt ist, können beide Formen sehr leicht in die Muttermilch gelangen. Die Muttermilch stellt damit eine bedeutende Kontaminationsquelle für das Kind dar.

Der Großteil der Informationen über Toxizität an menschlichen Föten stützt sich auf Beobachtungen der Patienten in der Minamata-Bucht und im Irak.

Bei den Nachkommen der Überlebenden von Minamata fanden sich fast durchweg eine verminderte Auf­fassungsgabe, Veränderungen im emotionalen Verhalten, erniedrigter IQ. Es wurde über acht Fälle von Idiotie berichtet. Die Patienten wiesen kleine symmetrisch atrophische Gehirne mit 2/3 reduziertem Gewicht, ausgedehnte Schäden an Neuronenzcllen im Cerebrum, Cerebellum und Brüche in der normalen Zellarchitektur auf.

Die Neugeborenen zeigten nach normaler Geburt Lethargie, verspätete Bewegungen, Reizschwellenerhö­hung und unkoordiniertes Saugen und Schlucken, z.T. Krämpfe. Viele Kinder blieben im Wachstum zurück. Bei allen waren neurologische Störungen nachweisbar.

Bei den irakischen Kindern wurden 5 von 15 blind, alle litten an Untergewicht. In der 5-Jahres-follow-up-Studie waren die Symptome bei den Müttern verschwunden, die Schäden am kindlichen Nervensystem persistierten jedoch. Sie äußerten sich in verschiedenen Formen der Entwicklungshemmung, überstei­gerten Sehnenreflexen und pathologischen Fußsohlcnreflexcn.

Kurzkettige Alkylquecksilberverbindungen wirkten im Tierversuch in den meisten Fällen teratogen und embryoschädigend. Sogar bei niedrigen Dosen kam es gehäuft zu Absterben in utero mit Resorption des Fötus oder zu Abort. Einzelne Injektionen bei trächtigen Nagern führten u.U. zu Tod oder Mißbildung des Fötus. Am häufigsten fanden sich Gaumenspalten und andere Gesichtsmißbildungen, Anenzephalie und Amelie.

Bei Fabrikarbeitern, die Quecksilberkonzentrationen ab 0,05 mg/m3 ausgesetzt waren, fand man erhöhte genetische Abnormalitäten gegenüber einer Kontrollgruppe.Bei schwangeren Frauen durchdringen orga­nische Quecksilberverbindungen die Plazentaschranke und reichern sich im Fötus an. Die Methylquecksil­berkonzentrationen liegen bei Neugeborenen in den Erythrozyten um 28% höher als bei ihren Müttern.

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Daher wurde sogar die Vermutung abgeleitet, daß der Fetus die Mütter vor der Toxizität des Methyl­quecksilbers teilweise schützen kann. Nach der Geburt blieb die Konzentration ziemlich konstant, was auf eine verzögerte Exkretion oder weitere Zuführung durch die Muttermilch zurückzuführen sein kann.

Der Einfluß von Schwermetallen und Pestiziden auf die Fertilität der Frau*

Schadstoffe können die Fertilität auf sämtlichen Ebenen der Reproduktion beeinflussen. Durch Neurotrans-mitterveränderung im Gehirn kann die pulsatile Ausschüttung von Gonadotropin-Releasing-Hormon (GnRH) beeinträchtigt sein. Zahlreiche Schadstoffe werden in der Hypophyse gespeichert (z.B. Queck­silber), so daß es zu einer Veränderung der Gonadotropin-Produktion kommt. Wieder andere werden in der sehr fettreichen Nebennierenrinde gespeichert (z.B. Quecksilber, chlororganische Verbindungen), wo sie verschiedene Enzymsysteme blockieren und damit sowohl Hyperandrogenämien als auch partielle Nebennierenrinden-Insuffizienzen verursachen. Eine Schilddrüsenüber- oder -Unterfunktion kann durch Dioxine oder Cadmium hervorgerufen werden. Auf diesem Wege kann die hypothalamisch-hypophysäre-ovarielle Achse nicht nur direkt durch Schadstoffe beeinträchtigt werden, sondern auch indirekt über Ver­änderungen der Prolaktin-Sekretion, der Nebennierenrinden-Steroide und der Schilddrüsenhormone.

Im Ovar selbst kann eine Konzentration von Schadstoffen die Östradiol- und Progesteronproduktion beeinflussen. Gifte können die regelrechte Entwicklung der Oozyte beeinträchtigen und unter Umständen Chromosomenstörungen hervorrufen. Zahlreich Schadstoffe haben auch einen ungünstigen Einfluß auf die Samenzellproduktion des Mannes. Dies kann sich äußern in einem Mangel an normalbeweglichen Spermien, in einer herabgesetzten Befruchtungsfähigkeit der Samenfäden und in morphologisch und chro-mosomal veränderten Samenzellen, die nach erfolgter Befruchtung Aborte, Totgeburten und Mißbil­dungen hervorrufen können. Tritt eine Konzeption trotz erhöhter Schadstoffbelastung ein, so sind diese Schwangerschaften vermehrt durch Aborte, Mißbildungen, Plazentainsuffizienz und Frühgeburtlichkeit gefährdet.

1. Schwermetalle

Die Bedeutung von Schwermetallen für die menschliche Fertilität konnte bisher nur durch Vergiftungsfälle im Ausland (Japan, UdSSR, Irak) bewiesen werden. Die Mehrzahl der Ergebnisse resultiert jedoch aus Tierversuchen, da Tiere mit definierten Mengen von einzelnen Schwermetallen auch in subtoxischen Kon­zentrationen belastet werden können. Wird Blei, Cadmium oder Quecksilber an männliche Tiere (z.B. Ratten, Kaninchen) verfüttert, so bleiben häufig die Spermiogramme unverändert. Allerdings ist die Befruchtungsfähigkeit der Spermien reduziert, die männlichen Hormone und Gonadotropine sind ernied­rigt, die Fruchtanlagen der Weibchen degenerieren häufiger. Bei Blei wurden besonders auch Chromatid-veränderungcn der Spermien und Chromosomenabcrrationen der Lymphozyten beschrieben. Werden schwangere Tiere mit Schwermetallen belastet, so nimmt die Abort- und Totgeburtenrate zu, Wachstums-retardierungen treten ein, Frühgeburten und Mißbildungen. Auch über eine Erhöhung der Anzahl cere-braler Störungen bei den Nachkommen wurde berichtet. Wichtige Ergebnisse liegen von Blei dahingehend vor, daß nicht nur die toxisch belastete Generation Vergiftungserscheinungcn zeigte, sondern daß noch bei den Nachkommen hormonelle und immunologische Veränderungen nachweisbar waren. So traten bei den Weibchen vermehrt Hormon- und Zyklusstörungen auf, es fehlten Östrogenrezeptoren im Uterus, die Gonadotropin-Rezeptorbindung war vermindert, in den Keimzellen häuften sich Chromatidverände-rungen. Die Jungtiere wiesen erhebliche EEG-Veränderungen, Verhaltensstörungen und Intelligenzdefi­zite auf. Auch bei Kindern konnten erhöhte Bleikonzentrationen mit Verhaltensstörungen in Verbindung gebracht werden.

Zusätzlich zu den schon beschriebenen Veränderungen, die praktisch durch alle Schwermetalle verursacht werden können, bestehen bei Quecksilber noch besondere Wirkungen: Neben ausgeprägten zentralner­vösen Störungen induziert Quecksilber Autoimmunerkrankungen und Immunopathien. Auch Alopezien treten bei Quecksilberbelastung gehäuft auf.

* Prof. Dr. ingrid gerhard, Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Fertilitätsstörungen der Universitäts-Frauen-klinik. Vortrag auf der 24. Fortbildungstagung für Fachärzte der Gynäkologie und Geburtshilfe in Obergurgl, Österreich, am 4.2.1992

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Um die Bedeutung der Schwermetallbelastungen bei Frauen mit hormonellen Störungen zu überprüfen, wurden von 1987—1989 an der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg 419 Schwermetallausschwemm-Tests durchgeführt. Mit dem Chelatbildner Dimercaptopropionsulfonsäure (DMPS) gelingt es, Schwer­metalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium, Arsen, Kupfer u.a. aus den Körperdepots zu lösen und im Urin auszuschwemmen. Der nüchternen Patientin werden 10 mg/kg Körpergewicht DMPS peroral verabreicht. Vorher und 2 Stunden danach werden jeweils 10-20 ml Urin in getrennten Röhrchen aufgefangen. Seit Oktober 1991 ist DMPS auch zur intravenösen Injektion erhältlich. In diesem Fall braucht die Patientin nicht nüchtern zu sein. Man injiziert eine Ampulle ä 250 mg DMPS i.v. und läßt Urin vorher und 45 Mi­nuten nach der Injektion abgeben. In den einzelnen Urinproben werden neben dem Kreatinin die Konzen­trationen von Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, Zinn, Kupfer usw. bestimmt. Bei der Auswertung der Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Metalle eine unterschiedliche Affinität zum DMPS haben. Sie werden in folgender Reihenfolge gebunden: Zink, Kupfer, Arsen, Quecksilber, Blei, Eisen, Cad­mium, Nickel, Chrom.

Die mengenmäßig größte Ausscheidung konnte bei allen Frauen für Quecksilber nachgewiesen werden (Tab. 1). Die Hälfte der Patientinnen hatte eine maximale Quecksilberausscheidung von über 50 |ig/g Kreatinin. Die höchsten von uns gemessenen Werte betrugen 36 000 |xg/g Kreatinin. Die gleichzeitige Erhebung einer genauen Umweltanamnese und die Bestimmung von Methyl-Quecksilber in den Proben, die erhöhte Werte aufgewiescn hatten, ergaben keine Hinweise auf eine vermehrte Belastung mit organi­schem Quecksilber, die z.B. durch die Ernährung mit verseuchtem Fisch hervorgerufen sein könnte. Nur in vereinzelten Fällen konnten Hausstaubuntersuchungen bei beruflich exponierten Frauen eine erhöhte Aufnahme von anorganischem oder metallischem Quecksilber nahelegen (z.B. eine Grafikerin, die offenbar quecksilberhaltige Farben benutzte, drei Frauen aus Arztpraxen, in denen Fieberthermometer vor längerer Zeit zerbrochen waren).

Tab. l: Schwermetallausscheidung im oralen DMPS-Test bei 474 Frauen mit hormonellen Störungen. Der höchste Wert nach 2 oder 3 Stunden wurde berücksichtigt.

 

peroraler DMPS-Test

Percentile (ig/g Kreatinin Urin

 

MW

Min.

10

50

75

90

Max.

Quecksilber

 

 

 

 

 

 

 

basal

2,4

0,2

0,5

1,3

2,1

3,7

63

stim.

109

0,3

10

46

101

221

11 081

Blei

 

 

 

 

 

 

 

basal

2,9

0,5

1,0

2,1

3,5

5,3

28,7

stim.

32

1,0

12

28

41

55

195

Cadmium

 

 

 

 

 

 

 

basal

0,4

0,02

0,1

0,3

0,4

0,8

3,5

stim.

0,7

0,03

0,2

0,5

0,7

1,2

13,4

Kupfer

 

 

 

 

 

 

 

basalstim.

39

2

17

31

44

58

739

 

1378

21

572

1307

1689

2110

16836

Arsen

 

 

 

 

 

 

 

basal

3,4

0,3

1,0

2,7

4,2

6,5

33

stim.

14

0,6

4

10

17

27

148

Da fast alle unsere Patientinnen Amalgamfüllungen in den Zähnen hatten (Amalgam ist eine Legierung, die aus unterschiedlichen Anteilen von Quecksilber, Zinn, Kupfer und Silber besteht), überprüften wir im sogenannten Kaugummi-Test die Quecksilbcrfreisetzung aus den Zahnplombcn. Die nüchterne Patientin mußte 5 ml Speichel in ein Röhrchen asscrvieren. Anschließend kaute sie 10 Minuten lang ein zuckerfreies Kaugummi und sammelte während dieser Zeit Speichel in einem zweiten Röhrchen. In dem Speichel wurden die Konzentrationen von Quecksilber, Kupfer, Zinn und Silber bestimmt. Während bei einem Teil der Patientinnen bereits vor dem Kauen erhöhte Quecksilberwerte nachweisbar waren, stieg jedoch bei

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der Mehrzahl der Fälle die Quecksilberfreisetzung durch das Kauen deutlich an. Die Quecksilberkonzentra­tion nahm mit der Anzahl der Füllungen zu. Während von der WHO für das Trinkwasser l ^g/1 Quecksilber als oberste Grenze festgesetzt ist, maßen wir bei unseren Patientinnen bis zu 800 ng/1 Quecksilber im Spei­chel beim Kaugummi-Test. Mit zunehmender Zahl der Amalgamfüllungen nahm sowohl die Quecksilber­freisetzung beim Kauen zu als auch die Quecksilberausscheidung im Urin nach DMPS-Belastung (Abb. 1).



 


Füllungen


Sp1 Hg


Sp2Hg


Basal Hg


•• Stirn. Hg


 


 


Abb. 1:  Auswirkung von Amalgamplomben auf Quecksilber-Freisetzung im Speichel (Kaugummitcst) und Urin (DMPS-Test)

Vergleicht man die Zahl der Amalgamfüllungen und die Menge des Quecksilbers im Speichel bei den Patientinnen mit stark erhöhter Quecksilberausscheidung im Urin (> 75. Perzentile) mit denen, die weniger Quecksilber im Urin ausgeschieden hatten (< 75. Perzentile), so war bei ersteren die Hg-Freiset-zung im Speichel im Kaugummi-Test fünffach höher als bei letzteren (Abb. 2). Allerdings ließ sich allein aufgrund der Tatsache, daß Amalgamfüllungen vorhanden waren, keine Aussage über die mögliche Quccksilberfreisetzung im Speichel machen. Es ist anzunehmen, daß die unterschiedliche Qualität der Amalgame, die Sorgfalt beim Legen der Füllungen (Unterfüllung, Polierung) und Ernährungsgewohn­heiten (vermehrtes Freisetzen von Quecksilber durch Rauchen, Kaffee, Konsumierung saurer Getränke) eine entscheidende Rolle für den Ausfall des Kaugummi-Testes spielen. Erste statistische Analysen zeigten, daß Frauen mit Allergien, Frauen mit Alopezie und Frauen mit polyzystischen Ovarien bzw. Hyperandro-genämie signifikant höhere Quecksilberausscheidungen im Urin hatten als Frauen ohne diese Symptome.

Wie oben beschrieben, konnte durch DMPS auch eine vermehrte Bleifreisetzung im Urin nachgewiesen werden. Die Hälfte der Frauen schied mehr als 30 |ig Blei/g Kreatinin aus. Es bestand kaum eine Korrela­tion mit den Basalwerten (Korrelationskoeffizient 0,24). Die höchste von uns gefundene Ausscheidung betrug 900 |ig/g Kreatinin. Nur bei einem Teil der Patientinnen konnte die vermehrte Bleibelastung mit einer beruflichen Kontamination in Verbindung gebracht werden (Treibstoff, Druckerei, Farben). Relativ häufig mußte angenommen werden, daß die Bleiquelle im Haushalt zu suchen war (Keramikgeschirr, Blei­rohre, Bleiglas) bzw. eine inhalative Aufnahme über Abgase durch Arbeiten oder Wohnen an einer stark befahrenen Straße bestand. Die Bleibelastung korrelierte positiv mit dem Körpergewicht. Frauen mit pri­märer Sterilität hatten höhere Werte als Frauen mit sekundärer Sterilität.

Auch die Ausscheidung von Cadmmm gelang durch DMPS-Stimulation. Sie war jedoch im Vergleich zur Quecksilber- und Bleiausscheidung am geringsten. Es ist bekannt, daß normalerweise nur bis zu 0,1 % des aufgenommenen Cadmiums wieder ausgeschieden werden. Jährlich steigt die Zunahme der Cadmiumauf-nahme durch die Nahrung um 0,5—2% an, so daß die Gesamtbclastung für langlebige Säugetiere und damit den Menschen kritisch wird. Im Vergleich zu den anderen Schwermetallen wirkt Cadmium bereits in


 


Daundcrcr - Handbuch der Amalgamvergiftung-5. Krg.-Lfg. 8/95


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Amalgam

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Einzelgift


 


35-30 — 25-20-15-10-

5 —

0


 

.  72,44


Durchschn. Füll. Zahl

<=75.Perc.230n.g/gKre


Hg-Werte im Speichel

85,86


294,54

>75.Perc.230ug/gKre


350

l 300 250

1200 150 - 100 - 50 0


 


Durchschn. Füll. Zahl


Hg Basal


l       !   Hg stim.


Abb. 2: Zusammenhang zwischen hoher Quecksilber-Freisetzung nach DMPS und Anzahl der Füllungen und Kaugummitest

geringen Konzentrationen wesentlich toxischer. Die höchsten von uns gefundenen Cadmium-Konzentra-tionen betrugen 25 ng/g Kreatinin. Erste statistische Auswertungen gaben Hinweise dafür, daß folgende Patientengruppen höhere Cadmiumbelastungen haben als die übrigen Frauen: Frauen in technischen Berufen, Frauen mit Schilddrüsenfunktionsstörungen, Frauen mit habituellen Aborten, Frauen mit Uterus-myomatosus, Frauen mit klimakterischen Störungen und Frauen, die Amalgamfüllungen haben. Da sich alle Schwermetalle an ähnliche Proteine binden und ähnlichen Ausscheidungsmechanismen unterliegen, nehmen wir an, daß durch die Belastung mit Quecksilber aus Amalgamfüllungen eine ausreichende Entgif­tung des zusätzlich aufgenommenen Cadmiums diesen Frauen nicht möglich ist.

Als Therapie der chronischen Schwernietallbelastung sollte an erster Stelle die Erkennung und Entfernung der Ursache stehen (z.B. Amalgam, Keramikgeschirr, berufliche Kontamination etc.). Neben der Substitu­tion mit Vitaminen und Spurenelementen (s.u.) kann DMPS in niedrigen Dosen verabreicht werden, z.B. einmal pro Woche 5 — 10 mg DMPS/kg Körpergewicht.

2. Pestizide

Im Rahmen der Reproduktion haben Pestizide verschiedene Wirkungen, die überwiegend im Tierversuch nachgewiesen wurden: Verschlechterung der Spermienqualität, die Eier der Weibchen sind schlechter fer-tilisierbar. Es treten vermehrt Aborte, Frühgeburten und fetale Wachstumsretardierungen auf. Aufgrund eigener Untersuchungen müssen bei einer chronischen Pestizidbelastung folgende Wirkungen befürchtet werden: Veränderungen des Immunsystems, der Nebennierenrinden- und Schilddrüsenfunktion, Beein­flussung der Hypothalamus-Hypophysen-Ovar-Achse, Wirkungen auf das Ovar, die Spcrmien und den Embryo bzw. Fetus. In einer eigenen Untersuchung überprüften wir bei 486 Frauen mit hormoneilen Stö­rungen in den Jahren 1988-1989 die Blutkonzentrationcn verschiedener polychlorierter Biphenyle (PCBs), der drei Isomere des Hexachlorcyclohexans (a-, ß- und y-HCH), Pentachlorphenol (PCP), Hexachlorbenzol (HCB), Dichlordiphenyhrichlorethan (DDT), DDD und DDE.

Die Häufigkeit der erhöhten Pestizidwerte im Blut im Vergleich zum vorgegebenen Referenzwert ist in Tabelle 2 zusammengestellt. Etwa 8% der Frauen wiesen erhöhte PCB-Konzentrationen auf. Die hoch­chlorierten Kongenere des PCB waren bei Frauen mit Endometriose häufiger erhöht als bei Frauen ohne Endometriose. Auch bei Frauen mit Nachweis von Schilddrüsen-Antikörpern und bei Frauen mit erhöhter Allergiebereitschaft waren diese Organochlor-Verbindungen erhöht.


8.4


Daunderer—Handbuch der Amalgamvergiftung —5. Erg.-Lfg. 8/95


Einzelgift


Amalgam Abort - Mißbildung - Fertilität   II - 9.6.4


Tab. 2:  Organochlorverbindungen im Blut von 485 Frauen mit hormonellen und/oder Fertilitätsstö-rungen

Polychlorierte Biphenyle (PCB)

 

 

Referenz [ng/1]

Anz. Pat.

Belastete (n)

%

Mittelw. [ng/1]

PCB  28

<     20

469

11

2,34

1,38

PCB   52

<     40

469

4

0,85

2,76

PCB 101

<   100

469

16

3,41

43,84

PCB 138

<   800

469

12

2,55

261,83

PCB 153

<1200

469

3

0,63

313,57

PCB 180

<   400

469

13

2,77

141,27

Summe

 

469

38

8,12

764,65

DDD, DDT,

DDE und Summe DDD+DDT+DDE

 

Referenz [ng/l]

Anz. Pat.

Belastete (n)

tu

Mittelw, [ng/1]

DDE

 

467

 

 

966,21

DDD 2.4

 

458

 

 

1,30

DDD 4.4

 

458

 

 

3,32

DDT 2.4

 

464

 

 

9,97

DDT 4.4

 

464

 

 

32,36

Summe

<4000

458

8

1,74

1015,31

HCH

 

Referenz [ng/1]

Anz. Pat.

Belastete (n)

%

Mittelw. [ng/1]

Y-HCH

<100

486

33

6,79

54,58

ß-HCH

<600

483

45

9,31

297,58

a-HCH

<   10

482

73

15,14

3,04

Summe

 

481

123

25,60

355,73

HCB, PCP

 

Referenz [ng/lj

Anz. Pat.

Belastete (n)

%

Mittelw. [ng/1]

HCB

< 1000

465

31

6,66

464,00

PCP

<     25 |ig/l

479

99

20,66

19,99 ug/1


 


In der DDD-DDT-DDE-Gruppe war DDF., die Speicherform dieser Substanzgruppe, am höchsten und wirkte sich am ausgeprägtesten auf die Summe aus, deren Referenz bei 4000 ng/1 liegt. In folgenden Patien­tengruppen fanden sich signifikant erhöhte Werte im Vergleich /.u den restlichen Patientinnen: Bei Frauen mit habituellen Fehlgeburten, mit Akne, mit Schilddrüsen-Antikörpern und bei Frauen, die trotz therapeu­tischer Bemühungen im Beobachtungszeitraum nicht konzipierten.

Das HCB, dessen Referenz bei 1000 ng/1 liegt, war bei 6,6 % der Frauen erhöht. Frauen mit Hyperprolaktin-ämie und Frauen mit Hausstauballergien wiesen besonders hohe Konzentrationen auf, dagegen fanden sich erhöhte Werte bei Frauen mit Hyperandrogenämie nur sehr selten.

Bei HCH wurden die höchsten Konzentrationen des ß-Isomers (bei 9% der Patientinnen) gefunden, da es überwiegend durch tierische Nahrung aufgenommen wird. Frauen mit Adipositas und Abortanamnesc wiesen die höchsten Konzentrationen auf. Über die Wirkung von a-HCH auf die Fertilität konnten die Autoren in der Literatur bisher nichts finden. 15 % der Patientinnen wiesen erhöhte Werte auf. Signifikant erhöhte Konzentrationen fanden sich bei Frauen mit Uterus myomatosus, mit Schilddrüsen-Antikörpern, mit Lutealinsuffizienz und mit einer erhöhten Allergiebereitschaft. Y-HCH, das als Lindan in zahlreichen Holzschutzmitteln benutzt wurde, war bei 7% der Patientinnen erhöht. Bei den bisherigen Auswertungen konnten keine Zusammenhänge mit Fertilitätsparametern gefunden werden. Aus eigenen Beobachtungen wissen wir lediglich, daß die chronische Vergiftung mit y-HCH zu Depressionen, Schlafstörungen und Krämpfen führt, was auch in der Literatur beschrieben wurde.


 


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Amalgam

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Einzelgift


PCP war mengenmäßig in den höchsten Konzentrationen nachweisbar. Als Referenz wurde aufgrund neu­erer Untersuchungen 25 [ig/l gewählt. Damit hatten 21 % der Frauen erhöhte Pentachlorphenol-Werte. Frauen mit primärer Sterilität und Frauen mit Alopezie wiesen signifikant erhöhte Konzentrationen von • PCP auf. Trat während der Beobachtungszeit bei einer PCP-Belastung eine Schwangerschaft ein, so endete sie bei Werten unter 6 ng/1 in 14 % in einem Abort, bei Werten von 6-12 ng/1 in 23 % und bei Werten über 12 ng/1 in 50%.

Auf die /.ahlreichen immunologischen und hormoncllen Störungen, die durch eine chronische Belastung mit Organochlor-Verbindungen hervorgerufen werden können, kann in diesem Rahmen nicht einge­gangen werden. In Tabelle 3 sollen lediglich die Ergebnisse von 22 mit Holzschutzmitteln belasteten Patientinnen dargestellt werden, bei denen sich sehr häufig Störungen des Immunsystems fanden, Stö­rungen der Nebennierenrindenfunktion und der Schilddrüse.

Tab. 3: Immunologische und hormonelle Veränderungen bei 22 Frauen mit chronischer Holzschutzmit­telbelastung (PCP und Lindan).

 

Zellulärer Immundefekt

15 von 21 (71%)

 

Hyperandrogenämie

8 von 22 (36%)    n

 

 

 

>    77%

Part. NNR-Insuffizienz

9 von 22 (41 %)    /

 

Hyperthyrcose

1 von 22   (.5%)    s,

 

 

 

>   27%

Hypothyreose

5 von 22 (23%)    /

 

Total

21 von 22 (95%)

 

Weitere statistische Auswertungen des vorhandenen Materials werden klären müssen, welche Interaktion zwischen Pestiziden und Schwermetallen in bezug auf die Fertilität besteht, inwieweit Nationalität, Alter, Ernährungs- und Rauchgewohnheiten zusätzliche beeinflussende Faktoren sind. So konnten wir z.B. fest­stellen, daß die Gesamtbelastung mit Chlorkohlcnwasserstoffen mit zunehmendem Alter signifikant zunimmt, daß jedoch bei ausländischen Frauen bereits in jüngeren Jahren (25—35) erhöhte Belastungen bestehen, die über die der deutschen Population hinausgehen. Dadurch könnte erklärbar sein, daß die Schwangerschaftsrate bei infertilen Ausländerinnen trotz gezielter Therapie deutlich niedriger liegt als bei deutschen Frauen, wie wir in einer früheren Untersuchung zeigen konnten.

3. Therapieansätze

Ist eine Schadstoffbelastung nachgewiesen, so muß versucht werden, zur Verbesserung der Fertilitäts-chancen diese zu eliminieren (Tab. 4). Die Giftausschwemmung gelingt nur bei der Schwermetallbelastung mit Sicherheit, während es bisher keine Medikamente mit gesicherter Wirkung bei der Belastung mit chlor­organischen Verbindungen gibt. Da wir davon ausgehen müssen, daß in der Regel nicht eine Noxe allein die Reparationsfähigkeit des Organismus einschränkt, sondern daß sich verschiedene ungünstige Einflüsse summieren oder potenzieren, sollte auch nach weiteren belastenden Faktoren gesucht werden, wie z.B. chronischen Entzündungsherden im Zahn-, Kiefer- und Nasennebenhöhlenbereich. Für die Entgiftung benötigt der Organismus verschiedene Vitamine und Spurenelemente, mit denen umweltgeschädigte Patienten häufig nur mangelhaft versorgt sind, so daß eine gezielte Substitution sinnvoll ist. Bei fast allen Patientinnen mit umweltbedingten Schädigungen ist die Darmflora gestört, was zu Meteorismus, Verdau­ungsstörungen, Resorptionsstörungen von Vitaminen und Spurenelementen und immunologischen Stö­rungen führt. Deshalb ist eine Darmsanierung in jedem Falle angebracht. Die Stimulation des Immunsy­stems sollte individuell erfolgen, verschiedene Präparate eignen sich dafür (z.B. Eigenblutinjektionen, Thy-muscxtrakte, verschiedene Phytopharmaka). Sehr wichtig ist bei Patienten, die sich der Umweltbelastung bewußt sind, eine psychotherapeutische Begleittherapie, damit die Gefährlichkeit der Umweltbelastung nicht überschätzt wird, und Wege zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Gesundheit aufgezeigt werden können.

O . 6               Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftung - 5, Erg.-I .fg. H/y5


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Tab. 4: Therapie umweltbedingter toxischer Schäden

1)      Elimination der Expositionsquelle

2)  Giftausschwemmung mit homöopathischen oder allopathischen Substanzen

3)  Störfeldsanicrung (Tonsillen, Gebiß etc.)

4} Darmsanierung (mikrobiologische Therapie)

5)      Substitution von Mangelzuständen (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente)

6)  Stimulation des Immunsystems

7)      Psychische Stabilisierung_______________________________________________________________________

Als unterstützende Behandlung hat sich in den letzten Monaten bei uns die in Tabelle 5 zusammengestellte Substitutionstherapie bewährt, die nicht nur bei der Schwermetallbelastung, sondern auch bei pestizidbela-steten Patientinnen zu einer deutlichen Verbesserung der Gesundheit geführt hat. Bei der Bleibelastung liegt der Schwerpunkt auf der Kalzium- und Vitamin-C-Gabe, während Cadmium nur durch Zink vermehrt aus­geschieden werden kann. Quecksilber läßt sich durch Selen, Zink und DMPS entgiften, wobei Kombinati­onsbehandlungen den raschesten Erfolg versprechen. Diese Therapie sollte individuell ergänzt werden durch die Vitamine oder Spurenelemente, deren Mangel biochemisch nachgewiesen wurde, wie z.B. Fol-säure, Vitamin B12 u.a. Nach drei Monaten empfiehlt sich eine Dauerprophylaxe mit 100 u.g Selen mor­gens, 20 mg Zinkorotrat mittags und abends und 2—5mal täglich einen halben Teelöffel Ascorbinsäure.

Unsere Ergebnisse geben erste Hinweise dafür, daß Schwermetall- und Pestizidbelastungen ursächlich für endokrine Störungen mit nachfolgender Einschränkung der Fertilität verantwortlich sein können. Die anschlie­ßende ätiologisch orientierte Therapie verspricht eine Verbesserung der Fertilitätsprognose bei Frauen mit pri­märer und sekundärer Sterilität. Während in den Jahren 1982—l986 von den im Rahmen der Sterilitätssprechs-stunde erzielten Schwangerschaften ein Drittel spontan, d.h. unabhängig von einer hormonellen Therapie ein­traten, waren dies im vergangenen Jahr, in dem wir Umweltbelastungen erkennen und behandeln konnten, 70%. Die beiliegenden Fallbeispiele sollen einige dieser Krankheitsgeschichten demonstrieren.

Tab. 5:  Vorschlag einer Substitutionstherapie bei Frauen mit chronischer Schwermetall- oder Pestizidbe-lastung. Individuelle Ergänzungen erforderlich.

1.      Selen 200 |ig/die (z.B. Selcnase® Trinkamp. 2X1)

2.      Zinkorotrat 80 mg/die (oder Zinkaspartat 100 mg/die)

3.      Calcium 500-1000 mg jeden 2. Tag

4.      Vitamin C 2 g/die

5.      Vitamin E 300 mg/die (z.B. Ephynal« Kaudrg. 3 X 1)

6.      Knoblauchpillen, z.B. Kyolic® 2 x l

7.  evtl. Vitamin B6 200 mg/die (z.B. Bonasanit®, lienadon", Hexobion®)_________________________________

Kasuistik:

Fall l (Quccksilherbclastung):

Patientin S. T., geb. 1956,163 cm, 58 kg, Arbeiterin, Kinderwunsch seit 1978.

Anamnese:

Menarche mit 13 Jahren, Zyklus 26—28/3

1979 Chromolaparoskopie o. B.

1985 Laparotomie mit Ovaropexie beidseits.

1987 Hystcrosalpingographie o. B.

Seit 1974 Levothyroxm 100, seit 1979 Tavor.

Raucherin (15 Zigaretten/Tag).

Beschwerden:

Herzjagen, Muskelzittern, innere Unruhe, Aufgeregtheit, Kloßgefühl im Hals, Allergien (Tierhaare,

Kleber, Kosmetika etc.).

Umweltanamnese:

Arbeitet in Maß- und Regeltechnik in Thermometerfabrik (löten unter Abzug) ohne Kontakt mit Hg. Wohnt an stark befahrener Straße, Ballungsgebiet l km entfernt. Im Wohnzimmer Heizdecken und Tep­pichboden. Ernährung, normal, Fisch fast nie.

Daunderer - Handbuch der Amalgamvergirtung - 5. Erg.-l.fg. S/95                          o. /


Amalgam

II - 9.6.4   Abort - Mißbildung - Fertilität


Einzelgift


 


Andrologie:

Geb. 1950, Maurer, 30 Zigaretten/Tag, seit Unfall mit Schädelbruch Zentropil. 1982 Asthenoteratozoo-spermie (20% normale Formen, 30% Propulsivmotilität). Nach Padutin, Testoviron Besserung, seit 1985 Spermiogramm 70 % normale Formen, 45 % Propulsivmotilität, 75 Mill/ml.

Bisherige Therapie außerhalb:

Clomiphen, Gonadotropine, 3 homologe Inseminationen.

Befund 1989:

Normale Hormone, Ovulation 8.-l 8. Tag, gelegentlich Lutealinsuffizienz, negativer Postkoitaltest bei sehr gutem Cervixindex und normalem Spermiogramm. Kremer in vitro Spermienpenetrationstest leicht einge­schränkt. Chromolaparoskopie: Tuben beidseits durchgängig. Ovarien mit geringfügigen Adhäsionen.

DMPS-Test:

Hg nach 2 Std.  838 |ig/g Kreatinin (normal <   50 ng/g Kreatinin)

Pb nach 2 Std.    70 ug/g Kreatinin (normal <   80 (ig/g Kreatinin)

Zink basal         158 |ig/g Kreatinin (normal > 150 ug/g Kreatinin)

Selen basal         15 ^g/g Kreatinin (normal >   10 Hg/g Kreatinin)

Kaugummitest:

Hg   528 Hg/l bei 10 Amalgamfüllungen,

Ag   359 ug/1 3 Goldkronen und

Sn      88 (ig/l l wurzelbchandelten Schneidezahn

Cu     16 ug/1

Außer Nachweis von Schilddrüsenantikörpern übriges Labor unauffällig.

Verlauf:

Werksarzt schließt berufliche Kontamination mit Hg aus. Im Hol/, der Decke kein Holzschutzmittel mit Hg nachweisbar. Kombinationstherapie mit Vitaminen und Spurenelementen führt kaum zu Abfall der Hg-Werte. Zahnsanierung mit Entfernung von Amalgam erfolgt. Anschließend erneute Kombinationsthe­rapie. Im Kontroll-DMPS-Test maximale Hg-Ausscheidung 41 Hg/g Kreatinin nach 2 Std., Pb 17 Hg/g Kreatinin nach 3 Std. Tavor kann abgesetzt werden. Sims-Huhncr-Postcoitaltest nach Kontroll-Dimaval-test positiv. Spontaner Schwangerschaftseintritt.

Fall 2 (Quecksilbcrbelastung):

Patientin B. S., geb. 1959, Jugoslawin, 160 cm, 56 kg, in Deutschland seit 1978, Kinderwunsch seit 1980.

Anamnese:

Leer. Menarche mit 13 Jahren.

Raucherin (10 Zigaretten/Tag)

Beschwerden:

Frieren, Müdigkeit, Oligo-Amenorrhoe seit 15. Lebensjahr.

Umwelt:

Seit 1987 Arbeiterin in einer Fabrik, die Kochplatten herstellt, ißt keinen Fisch, Kontakt mit Hg nicht

bekannt, keine Holzschutzmittel am Arbeitsplatz oder im Haus, keine Hg-haltigcn Medikamente.

Diagnostik:

Spermiogramm o. B. (37 Mill/ml, 50% Propulsivmotilität). Sims-Huhner-Postkoitaltest nach Ostrogen­vorbehandlung bei Zervixindex 12 negativ (< l mobiles Spermium/400fach). Kremer in vitro Spermien­penetrationstest gut, Hysterosalpingographie o. B. Ultraschall: Polycystische Ovarien (PCO), leichter Hirsutismus.

Bisherige Therapie:

Bromocryptin, Dexamethason, Clomiphen, Gonadotropine (darunter Cystenentwicklung).

Befund:

FSH 4,9mE/l, LH 11 mE/1, Testosteron 804 pg/ml, Androstendion 560 ng/dl, 17OH-Progesteron 521 ng/dl, 21-Desoxycortisol 41 ng/dl, nach ACTH-Stimulation typischer 21-Hydroxylase-Defekt. Östradiol 42 pg/ml. Immunologie normal. Vitamine, Spurenelemente normal. Hg basal 63 Hg/g Krea-


 


 


8.8


Daundcrcr - Handbuch der Am a l ga m Vergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95


Einzelgift______________________________________________________________ Amalgam

Abort - Mißbildung - Fertilität   II - 9.6.4

tinin, nach DMPS 2 Std. 4523 und nach 3 Std. 11 981 (ig/g Kreatinin. Organisches Hg 15,4 Hg/g Krea­tinin nach 3 Std., Pb, Cd, Cu, As, Ni, Zn normal.

l Amalgamfüllung, l Goldkrone seit 9 Jahren, im Kaugummitest Hg 1,8 und Zink 2,0 ptg/l. Ehemann normaler DMPS-Test.

Diagnose:

Hg-Intoxikation unklarer Ursache.

Verlauf:

Ursache für Hg-Belastung nicht klar, vorsichtige Ausschwemmung des Hg mit Kombinationstherapie (Spurenelemente, Vitamine). Nach 3 Monaten Hg basal 34 |ig/g Kreatinin. Zusatztherapie mit DMPS l X pro Woche 600 mg. Weiterer Abfall von Hg auf 21 (ig/g Kreatinin basal und 2000 Hg/g Kreatinin nach 120 Minuten. Erste spontane Ovulation bei Hg 5 |ig/g Kreatinin basal. Spontaner Schwangerschaftsein­tritt 2 Monate später bei basalem Hg < 2 Hg/g Kreatinin. Wegen Schwangerschaft kein Kontroll-DMPS-Test erfolgt.

Fall 3 (Quecksilberbelastung):

Patientin H. A., geb. 17.04.1961, 146 cm, 54 kg, Lagerarbeiterin

Diagnose: Primäre Sterilität Nichtraucherin

Anamnese:

Kinderwunsch seit 4 Jahren

10 Amalgamfüllungen seit 15 Jahren

seit 1989 mehrfach Pilzinfektionen

Galaktorrhoe beidseits seit 1987

Befunde:

Hormone normal, außer Hyperandrogenämie (DHEA und 17-OH-Prog. nach Stimulation erhöht)

eingeschränkter SH-Test bei Normozoospermie und eingeschränkter Cervixfaktor

HSG: Uterus und Tuben o. B.

DMPS-Tcst:

(Febr. 90) nach Stimulation;

Hg        1120 ng/g Kreatinin

Cu       17300 (ig/g Kreatinin

Arsen       200 Hg/g Kreatinin

Pb            900 (ig/g Kreatinin

Kaugummitest nicht verwertbar

Subsets T4A"8 Ratio, 2,923, ANF 1:80 positiv

Therapie:

über 3 Monate Zinkorotrat 40 2 x l im Kontroll-DMPS-Test (3/91) nach Stimulation

Hg        128 Hg/g Kreatinin

Cu       1708 Hg/g Kreatinin

Arsen        6 ng/g Kreatinin

Pb           35 H6/g Kreatinin

Zink      108 Hg/g Kreatinin

6/91 Amalgamentfernung

Spontane Schwangerschaft L. P. 21.08.1991


Daundercr- Handbuch der Amalgamvergiftung-5.


O."


Einzelgift______________________________________________________________ Amalgam

Abort - Mißbildung - Fertilität   II - 9.6.4

tinin, nach DMPS 2 Std. 4523 und nach 3 Std. 11 981 (ig/g Kreatinin. Organisches Hg 15,4 (ig/g Krea­tinin nach 3 Std., Pb, Cd, Cu, As, Ni, Zn normal.

l Amalgamfüllung, l Goldkrone seit 9 Jahren, im Kaugummitest Hg 1,8 und Zink 2,0 ng/1. Ehemann normaler DMPS-Test.

Diagnose:

Hg-Intoxikation unklarer Ursache.

Verlauf:

Ursache für Hg-Belastung nicht klar, vorsichtige Ausschwemmung des Hg mit Kombinationstherapie (Spurenelemente, Vitamine). Nach 3 Monaten Hg basal 34 (ig/g Kreatinin. Zusatztherapie mit DMPS l X pro Woche 600 mg. Weiterer Abfall von Hg auf 21 ug/g Kreatinin basal und 2000 (ig/g Kreatinin nach 120 Minuten. Erste spontane Ovulation bei Hg 5 ug/g Kreatinin basal. Spontaner Schwangerschaftsein­tritt 2 Monate später bei basalem Hg < 2 ug/g Kreatinin. Wegen Schwangerschaft kein Kontroll-DMPS-Test erfolgt.

Fall 3 (Quecksilberbelastung):

Patientin H. A., geb. 17.04.1961,146 cm, 54 kg, Lagerarbeiterin

Diagnose: Primäre Sterilität Nichtraucherin

Anamnese:

Kinderwunsch seit 4 Jahren

10 Amalgamfüllungen seit 15 Jahren

seit 1989 mehrfach Pilzinfektionen

Galaktorrhoe beidseits seit 1987

Befunde:

Hormone normal, außer Hyperandrogenämie (DHEA und 17-OH-Prog. nach Stimulation erhöht)

eingeschränkter SH-Tcst bei Normozoospermie und eingeschränkter Cervixfaktor

HSG: Uterus und Tuben o. B.

DMPS-Test:

(Febr. 90) nach Stimulation;
Hg         1120 (lg/g Kreatinin
Cu       17300 ug/g Kreatinin
Arsen      200 ug/g Kreatinin
Pb           900 (ig/g Kreatinin

Kaugummitest nicht verwertbar

Subsets T4/T8 Ratio, 2,923, ANF 1:80 positiv

Therapie:

über 3 Monate Zinkorotrat 40 2 x l im Kontroll-DMPS-Test (3/91) nach Stimulation

Hg         128 ug/g Kreatinin

Cu       1708 (ig/g Kreatinin

Arsen        6 (ig/g Kreatinin

Pb           35 (lg/g Kreatinin

Zink     108 (ig/g Kreatinin

6/91 Amalgamentfernung

Spontane Schwangerschaft L. P. 21.08.1991

Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftnng-5. Erg.-Lfg. 8/95 O."


Einzelgift______________________________________________________________ Amalgam

Candidiasis   II - 9.6.5

Fall 3 (Pestizide): Patientin R. M., 26 Jahre

Diagnose: 2 Spätaborte

Anamnese:

leer, seit 1986 Kinderwunsch, 1987 Abort in der 26. SSW, 1988 Abort in der 25. SSW (intrauterine

Fruchttode bei Plazentainsuffizienz)

Beruf-Umwelt:

Kindergärtnerin, Nichtraucherin, 1985 Einzug in holzverkleidete Dachwohnung, Kindergartenräume

holzgetäfelt

Beschwerden:

Seit 1987 Depressionen, Reizbarkeit, rezid. Pharyngitiden, Kopfschmerzen, Gastritis

Befunde:

3-7/89, biphasische Zyklen, TRH-Test, Gonadotropine, Prolaktin normal, nach ACTH überschießender Anstieg von DHEA (= partielle 3 ß-Steroiddehydrogenase-Insuffizienz), Androstendion erhöht, Proge-steron in der 2. Zyklushälfte erniedrigt. T4/T8 Quotient und Mitogenstimulation der Lymphozyten normal, Merieux-Test normal

Gifte:

PCP Serum 94,8 (ig/1, PCP Decke 624 mg/kg, PCP Balken 1266 mg/kg, PCP Holz Kindergartendecke

1420 mg/kg, Lindan negativ

Therapie:

11/89 Umzug, Sanierung des Kindergartens, Darmsanierung, homöopathische Therapie

Erfolg:

l /90 bei PCP Serum 10 |j.g/l normales Allgemeinbefinden, spontaner Schwangerschaftscintritt, prophylak­tische Cerclage in der 20. SSW, Magnesiumsubstitution, Geburt in der 36. SSW, Mädchen, 2.320 g, 45 cm, gesund.

II-9.6.5 Candidiasis

Vorkommen

Wenn man z.B.


 


-     nach der Sanierung nicht wieder auf die Beine kommt

-     hochgradig chemikalienüberempfindlich reagiert

-   einen erniedrigten Ig-A-Spiegel aufweist
einen Heißhunger auf Süßigkeiten hat

-     an multiplen Allergien, insbesondere auf Nahrungsmittel, Schimmelpilze u.a., leidet

-     sich andauernd schlapp, konzentrationsschwach und psychisch labil fühlt

sollte man immer auch an eine chronische Candidiasis denken. Die Ig-G-Serum-Antikörper geben Auf­schluß, ob eine fortgeschrittene chronische Schleimhautmykose, meist des Darmes, vorliegt. Die klini­schen Ökologen testen meist noch die immunologische Reaktionslage auf Candida-Antigene durch die Intrakutantestung aus und haben dann in Verbindung mit den Blutwerten, der Anamnese und dem aktu­ellen Erscheinungsbild meist einen ausreichenden Überblick, die Relevanz einzuschätzen und eine The­rapie einzuleiten.


Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Erg.-L%. H/95                          O . l l


Amalgam_______________________________________________________________ Einzelgift

II - 9.6.5   Candidiasis

Wirkungscharakter

-     das austretende Quecksilber wird durch die Pilze und Bakterien im Mund zu Methylquecksilber umge­
wandelt.

-     dieses wirkt u.a. antibiotisch und tötet u.a. die Acidophilus-Keime im Darm ab

-     diese Keime sind der natürliche Gegenspieler von Candida albicans im Darm - sind sie vermindert,
kann C.a. sich ausbreiten.

-     es kann ein längerer chronischer Kontakt mit Umweltgiftcn zu einen Ig-A-Mangel führen, der dann
auch wieder die Ausbreitung von C.a. fördern kann.

O, L 2.                Dnunderrr-Handbuch der Amalgamvergiftung-5. Erg.-Lfg. 8/95


^x


Einzelgift                                                                                                                               Therapie

Finanzierung   II - 10.1.4

DMPS-Test

Rundschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder

Kopie eines Schreibens der Honorarabteilung der KBV zur Information (2/92)

Toxikologische Untersuchungen nach Gebührennummer 4026 E-GO Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen, sog. Dimaval-Test

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Feststellungen Ihrer Krankenkasse fielen überdurchschnittliche Abrechnungshäufigkeiten der Nr. 4026 E-GO in einer Laborarztpraxis im Zusammenhang mit Untersuchungen auf Schwermetallbela­stungen auf. Im Vordergrund stehen Untersuchungen auf Quecksilber, das Bestandteil von Amalgam ist, dem gesundheitsschädigende Wirkungen nachgesagt werden. Diese Thematik erhielt durch Aktivitäten eines deutschen Toxikologen große Publizität und hat zur Verunsicherung bei Patienten und Ärzten und zu einem Anstieg entsprechender Laboratoriumsuntersuchungen geführt.

Zusammengefaßt ergibt sich aus Stellungnahmen der Bundesregierung, des Bundesgesundheitsamtes und denen von Fachgesellschaften (z.B. Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie) und Kom­missionen (z.B. Arzneimittelkommission der Zahnärzte), daß trotz nachweisbarer Freisetzung von Queck­silber aus Amalgamfüllungen die dadurch verursachten Belastungen nach heutigem Kenntnisstand kein toxikologisches Risiko begründen und daß es keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Beein­trächtigungen durch Amalgam gibt. Daraus ist zu schließen, daß die Vermutung auf Vorliegen einer „Amalgamintoxikation" oder uncharakteristische Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Nervosität, die auf Amalgamfüllungen zurückgeführt werden, keine Indikation für Kassen- oder vertragsärztliche Labo­ratoriumsuntersuchungen sind.

Zum notwendigen Umfang von Untersuchungen auf Schwermetallbelastungen kann allgemein festgestellt werden:

1.            Laboratoriumsuntcrsuchungen sind nur dann indiziert, wenn eine Quelle für die Belastung bekannt
ist oder zumindest konkret in Verdacht steht. Ein ungezieltes Screening ist bei der großen Zahl poten­
tiell toxischer Metalle nicht indiziert.

2.     Es sind Standardmethoden für Untersuchungsmaterialien mit anerkannten Refercnzbereichen zu ver­
wenden, z.B. Blut oder Harn. Die Untersuchungen von Speichel, Stuhl oder Zahnfleisch sind noch
nicht als ausreichend standardisiert und evaluiert anzusehen.

3.     Für Mobilisationstests (z.B. Dimaval-Test, s.u.) in Verbindung mit Quecksilberbelastungen aus Amal­
gamfüllungen ergibt sich aufgrund der oben wiedergegebenen Expertenmeinungen keine Indikation.

Der Chelatbildner DMPS (2,3-Dimercaptopropan-l-sulfonsäure, Natriumsalz) ist unter den Handels­namen Dimaval® (Kapselform) bzw. DMPS-HEYL® (Injektionslösung) als Antidot für die Anwendungs­gebiete chronische und akute Vergiftungen mit Quecksilber und chronische Vergiftungen mit Blei nach dem Arzneimittelgesctz zugelassen, DMPS bildet mit bestimmten Schwermetallen wasserlösliche Kom­plexe und fördert dadurch die Ausscheidung der im extrazelluläjen Raum vorhandenen Schwermetalle, vorwiegend über die Niere.

Sofern DMPS indikationsgemäß zur Behandlung einer Quecksilber- oder Bleivergiftung verabreicht wird, können Konzentrationsbestimmungen dieser Metalle vor und während der Therapie indiziert sein, um -wie bei Intoxikationen üblich - das Ausmaß der Vergiftung bzw. den Therapieerfolg durch Bestim­mungen der Blut- bzw. Urinkonzentrationen zu quantifizieren. Dagegen ist DMPS - worauf der Hersteller von sich aus aufmerksam macht - bisher nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. Es darf somit nur zur Therapie einer bestehenden Vergiftung verabreicht werden, nicht aber um unspezifische Beschwerden bzw. den vagen Verdacht auf eine Vergiftung abzuklären. Zu diesem, nicht zugelassenen Zweck wurde der sog. Dimavaltest vorgeschlagen, bei dem durch DMPS-Verabreichung Schwermetalle im Organismus „mobilisiert" werden (auch die durch Nahrung aufgenommenen) und bei dem aus dem Ausmaß der Mobilisierung diagnostische Schlüsse gezogen werden.

Daunderer — Handbuch der Amalgnmvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95       O . l


Therapie_______________________________________________________________ Einzelgift

II -10.1.4   Finanzierung

Werden Untersuchungen auf Schwermetalle, insbesondere auf Quecksilber in Verbindung mit Amalgam­füllungen, ohne ausreichend gesicherte Indikation und nach einem nicht allgemein anerkannten Verfahren durchgeführt, können diese Leistungen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Sowohl der auftragerteilende als auch der den Untersuchungsauftrag durchführende Arzt müssen im Rahmen kassen- und vertragsärztlicher Regeln handeln. Dies im Einzelfall festzustellen, ist Aufgabe der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Antwortschreiben einer Ärztin aus Reutlingen an die Krankenversicherung Süd-Württemberg in Tübingen:

Dimavaltest- Rundschreiben 2/92 Sehr geehrter Herr Weber,

wie umfangreiche wissenschaftliche Studien ergeben haben, steigt die Amalgamintoxikation im Orga­nismus linear zur Zahl der Amalgamfüllungen an. Es handelt sich dabei um eine komplexe Quecksilbcr-Zinn-Kupfer- Vergiftung, die sowohl akute als auch chronische Erscheinungen auslösen kann.

Hierbei kommt es zu vielfältigen organischen und zentralnervösen Beschwerden. Auch andere Schad-

stoffe, wie Pestizide, halogenierte Kohlenwasserstoffe u.v.a. mehr können ähnliche Symptome verursa-

chen.

Bei Vorliegen von Amalgamfüllungen, ohne sonstige Exposition, ist primär eine Amalgamintoxikation

anzunehmen.

Schon bei wenigen Amalgamfüllungen können Intoxikationssymptome auftreten. Im Verdachtsfall muß

deshalb unbedingt ein Dimavaltest durchgeführt werden, da eine Intoxikation zu schweren Dauerschäden

führt.

Bei Vorliegen von mehreren Amalgamfüllungen handelt es sich beim Dimavaltest nicht um ein ungezieltes Scrcening, sondern um eine dringend notwendige diagnostische Maßnahme.

Zusätzlich möchten wir Ihnen mitteilen, daß wir inzwischen bei annähernd 100 Säuglingen eine Amal-gamvergiftung festgestellt haben, die durch das Amalgam in den mütterlichen Zähnen entstanden ist. Der plötzliche, unerwartete Säuglingstod (SIDS) steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dieser Amalgambelastung im Zusammenhang.

Die KV sollte sich überlegen, ob es sich hier — bei dem jetzigen Wissensstand — nicht um Fälle von fahrläs­siger Körperverletzung handelt.

Frau Prof. Dr. Gerhard von der Frauenklinik Heidelberg sieht ebenfalls einen Zusammenhang zwischen Amalgam und Fcrtilitätsstörungen, bzw. SIDS-Fällen.

Ebenso berichtete Herr Prof. Dr. Drasch vom Gerichtsmedizinischen Institut der Uni München über der­artige Zusammenhänge.

Da es sich bei der Verabreichung von Dimaval (i.V., i. m. oder peroral) bereits um eine therapeutische Maß­nahme handelt, muß die Anwendung dieser Substanz zur Diagnostik sofort freigegeben werden, da es bis jetzt kein gleichwertiges Diagnosticum gibt.

Die Entscheidung der KBV, daß die Urinuntersuchung nach Durchführung des Dimavaltestes nicht mehr auf Überweisungsschein durchgeführt werden darf, muß sofort zurückgenommen werden. Ich darf Sie bitten, dies umgehend in die Wege zu leiten.

Falls bei den zuständigen Gremien unserer KV Informationsdefizite bestehen, sind wir gern bereit, zu einem Gespräch nach Tübingen zu kommen. Zu einem solchen Termin sollten Sie auch Herrn Dr. Gärtner vom Labor Dr. Gärtner/Weingarten und Herrn Dr. med. Gernot Schwinger, Hochdorf/Esslingen, ein­laden.

Kommentar:

Das Schreiben der Bundes-KV vom Februar 1992 war das ausgesprochene Verbot eines DMPS-Testes für Kassenpatienten. Vorher wurden etwa l Million Teste über Krankenschein abgerechnet. Dabei wurden ungeheure schwerste Vergiftungen entdeckt. In etwa 98% der Fälle besserten sich giftbedingte Nerven-und Immunschäden. Die ausgeschiedenen Giftwerte stimmten mit den Kaugummiwerten im Speichel

Daunderer - Handbuch der Amalgamvcrgiftimg    5. Etg.-I,fg. 8/95


Einzelgift______________________________________________________________ Therapie

Finanzierung   II — 10.1.4

überein. Kein vergifteter Alpenbewohner aß quecksilberhaltige Nahrung. Ausnahmslos alle Fälle verbes­serten sich bleibend durch eine korrekte Amlagamsanierung. In vielen Fällen wurde eine lange Arbeitsun­fähigkeit beendet. Alle Patienten plädierten für ein schnelles Amalgamverbot. In diesem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium versuchten die Zahnärzte, die noch nicht mit den Alternativen umgehen konnten, zu bremsen. Die Entscheidung wurde nun auf Sozialgerichte verlagert: über 100.000 Prozesse spiegelten wider, daß nicht alle ein Unrecht annehmen. Zwar lehnten alle Erstinstanzen ohne nähere Einzelfallprü­fung ab, aber viele Zweitinstanzen gaben Recht. Die Logikfehler wurden oft nicht durchschaut:

-     wenn man keinen Giftnachweis akzeptiert, braucht man keine Vergiftung zu behandeln: klinische Bes­
serung genügt

-     das Ausschalten der Giftquelle führt zur Heilung: Kaugummitest nach der Sanierung stimmt mit klini­
scher Besserung überein

-     eine erfolgreiche Heilmethode muß nicht vorher zugelassen sein, sondern muß eine Besserung
erbringen.

Manche meinen aber immer noch, Vergifter hätten in Deutschland völlige Narrenfreiheit.

Steuer

Zuzahlungen für Zahnersatz wie auch andere Krankheitskosten können als „außergewöhnliche Bela­stung" steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-Bundesverband) hin. Voraussetzung dafür ist, daß die Zuzahlung eine gewisse „zumutbare Eigenbe­lastung" übersteigt. Für einen Familienvater mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40 000 Mark zum Beispiel beträgt die zumutbare Eigenbelastung l Prozent oder 400 Mark jährlich für Zahner­satz. Das heißt: Muß der Familienvater für Zahnersatz 1000 Mark zuzahlen, kann er den 400 Mark über­schreitenden Betrag — also 600 Mark — von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen.

(Quelle: handds-magazin, 6. Mai 1993)

Fahrten zur Selbsthilfegruppe

Die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe muß eine therapeutische Maßnahme darstellen. Der Nachweis dieser Voraussetzung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu erbringen (BFH-Urteil v. 13.2.87, BstBl 1987/II/S. 427).

Bestätigung über fachärztliche Notwendigkeit von Dr. Daunderer wurde vom Finanzamt akzeptiert.

Daunderer- Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Erg.-l.fg. 8/95                           8.3


O .4              Daunderer -1 landbuch der Amalgam Vergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95


Einzelgift_______________________________________________________________ Therapie

Recht    II - 10.1.5

5. Patient

Brief der AOK Stuttgart an einen Versicherten

Kostenerstattung

Sehr geehrter Herr X,

wegen der Kosten für den Zahnersatz wurden Sie in der Zwischenzeit von unserer Abteilung Zahnärzt­liche Leistungen informiert.

Nun nochmals zu den Kosten der ärztlichen Behandlung und der Medikamente.

Der Gesetzgeber schreibt uns im Sozialgesetzbuch vor, daß wir nur kassenüblich anerkannte Behand­lungsmethoden und Medikamente bezahlen dürfen. Bei Ihnen wurden einige Behandlungen durchgeführt und Medikamente verordnet, die nicht kassenüblich sind.

Wir haben die Rechnungen nochmals ausführlich geprüft und dabei festgestellt, daß teilweise auch kassen­übliche Behandlungsmaßnahmen erbracht wurden. Auch ein Teil der Medikamente ist erstattungsfähig. Insgesamt würde sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 513,30 DM ergeben.

Bitte teilen Sie uns mit:

Sind Sie mit diesem Erstattungsbetrag einverstanden und ziehen Sie Ihren Widerspruch zurück?

Sofern Sie Ihren Widerspruch aufrechthalten, benötigen wir zur Fortführung des Widerspruchsverfahrens eine Aussage des behandelnden Vertragsarztes. Das Bundessozialgericht hat bereits in mehreren Urteilen festgelegt, daß die Krankenkassen auch nicht kassenübliche Behandlungsmethoden finanzieren können, wenn schulmedizinische bzw. kassenübliche Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen, durch die alternative Behandlungsmethode ein Erfolg eingetreten bzw. wahrscheinlich ist und dies von einem Vertragsarzt der AOK bestätigt wird.

Ohne Stellungnahme eines Vertragsarztes ist eine höhere Kostenerstattung nicht möglich. Es steht Ihnen jedoch frei, den Widerspruch trotzdem weiterzuverfolgen. Wir werden die Unterlagen dann der Wider­spruchsstelle vorlegen. Falls dort auch nicht positiv für Sie entschieden wird, erhalten Sie einen klagefä­higen Bescheid. Gegen diesen können Sie beim Sozialgericht klagen.

Mit freundlichen Grüßen Versichertenabteilung

6. Patient

Schriftverkehr mit AOK München/Abrechnung

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

für Ihre gestrige Behandlung und das Gespräch bedanke ich mich. Wie abgemacht, schicke ich Ihnen in der Anlage Kopien, welche sich auf meine Behandlung, d.h. das Entfernen der Amalgamfüllungen und Entgif­tung beziehen.

Ich bestätige hiermit nochmals, daß durch Ihre Entgiftung mein Gesundheitszustand sich rapide verbessert hat.

In einer telefonischen Verhandlung mit der Geschäftsleitung der AOK München habe ich mich nicht in Diskussionen verwickeln lassen, sondern nur gesagt, daß ich das Geld für die Entfernung der Amalgam­füllungen und den Ersatz mit einer vernünftigen Galvano-Porzellanfüllung will.

Man bot mir DM 2000,00 an, womit ich mich einverstanden erklärte.

Mit freundlichen Grüßen R. H.

Daunderer- Handbuch der Amalgamvcrgiftuiig-5. Erg.-Lfg. 8/95        l J


Einzelgift_______________________________________________________________ Therapie

Recht   II - 10.1.5

5.  Patient

Brief der AOK Stuttgart an einen Versicherten

Kostenerstattung

Sehr geehrter Herr X,

wegen der Kosten für den Zahnersatz wurden Sie in der Zwischenzeit von unserer Abteilung Zahnärzt­liche Leistungen informiert.

Nun nochmals zu den Kosten der ärztlichen Behandlung und der Medikamente.

Der Gesetzgeber schreibt uns im Sozialgesetzbuch vor, daß wir nur kassenüblich anerkannte Behand­lungsmethoden und Medikamente bezahlen dürfen. Bei Ihnen wurden einige Behandlungen durchgeführt und Medikamente verordnet, die nicht kassenüblich sind.

Wir haben die Rechnungen nochmals ausführlich geprüft und dabei festgestellt, daß teilweise auch kassen­übliche Behandlungsmaßnahmen erbracht wurden. Auch ein Teil der Medikamente ist erstattungsfähig. Insgesamt würde sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 513,30 DM ergeben.

Bitte teilen Sie uns mit:

Sind Sie mit diesem Erstattungsbetrag einverstanden und ziehen Sie Ihren Widerspruch zurück?

Sofern Sie Ihren Widerspruch aufrechthalten, benötigen wir zur Fortführung des Widerspruchsverfahrens eine Aussage des behandelnden Vertragsarztes. Das Bundessozialgericht hat bereits in mehreren Urteilen festgelegt, daß die Krankenkassen auch nicht kassenüblichc Behandlungsmethoden finanzieren können, wenn schulmedizinische bzw. kassenübliche Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen, durch die alternative Behandlungsmethode ein Erfolg eingetreten bzw. wahrscheinlich ist und dies von einem Vertragsarzt der AOK bestätigt wird.

Ohne Stellungnahme eines Vertragsarz.tes ist eine höhere Kostenerstattung nicht möglich. Es steht Ihnen jedoch frei, den Widerspruch trotzdem weiterzuverfolgen. Wir werden die Unterlagen dann der Wider­spruchsstelle vorlegen. Falls dort auch nicht positiv für Sie entschieden wird, erhalten Sie einen klagefä­higen Bescheid. Gegen diesen können Sie beim Sozialgericht klagen.

Mit freundlichen Grüßen Versichertenabteilung

6.  Patient

Schriftverkehr mit AOK München/Abrechnung

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

für Ihre gestrige Behandlung und das Gespräch bedanke ich mich. Wie abgemacht, schicke ich Ihnen in der Anlage Kopien, welche sich auf meine Behandlung, d.h. das Entfernen der Amalgamfüllungen und Entgif­tung beziehen.

Ich bestätige hiermit nochmals, daß durch Ihre Entgiftung mein Gesundheitszustand sich rapide verbessert hat.

In einer telefonischen Verhandlung mit der Geschäftsleitung der AOK München habe ich mich nicht in Diskussionen verwickeln lassen, sondern nur gesagt, daß ich das Geld für die Enrfernung der Amalgam-füllungen und den Ersatz mit einer vernünftigen Galvano-Porzellanfüllung will.

Man bot mir DM 2000,00 an, womit ich mich einverstanden erklärte.

Mit freundlichen Grüßen R. H.

Daunderer- Handbuch der Amalgamvergiftung- 5. Erg.-Lfg, 8/95         l -J


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grund ihres hohen Preises kaum finanzierbar sind. Die perfekte Lösung in der Zahnheilkunde besteht darin, die Notwendigkeit von Füllungen durch intensive Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrolle möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen. Daß dies keine Utopie, sondern eine bereits heute machbare realistische Alternative ist, beweisen kontrollierte praktische Experimente mit großen Patien­tenkollektiven im Ausland

Wie ich den Unterlagen, die Sie Ihrem Schreiben beigefügt haben, entnehme, hat Ihr Sohn gegen die Bescheide der Betriebskrankenkasse Audi in Ingolstadt vom 2. Februar 1994 und 25. März 1994 mit Schreiben vom 6. Februar 1994 und 30. März 1994 Widerspruch eingelegt. Die Antwort der Kranken­kasse darauf sollten Sie zunächst abwarten, ihr kann und möchte ich nicht vorgreifen.

Sollte Ihr Sohn weiterhin Bedenken gegen die Entscheidungen seiner Krankenkasse haben, kann er als Ver­sicherter der geserzlichen Krankenversicherung seinen Fall aufsichtsrechtlich überprüfen lassen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich die Landessozialminister vornehmen. Sollte Ihr Sohn eine aufsichtsrecht­liche Prüfung durchführen lassen wollen, ist für seinen Fall das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung, 80792 München, zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr G.,

für Ihr erneutes Schreiben vom 26. Juni 1994 zur Kostentragung beim Austausch von Amalgamfüllungcn danke ich Ihnen im Auftrag von Minister Seehofer.

Wie Ihnen Minister Seehofer bereits mit Schreiben vom 10. Juni 1994 mitgeteilt hat, ist das Bundesmini­sterium für Gesundheit nicht berechtigt, über die Anwendung des Krankenversicherungsrechts im Einzel­fall verbindlich zu entscheiden. Dies ist vielmehr Aufgabe der zuständigen Krankenkasse. Ich empfehle Ihnen daher vor dem Hintergrund der Laborergebnisse, gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben, denn sie verfügt über die notwendigen Informationen und trifft die erforderlichen Entscheidungen. Diese Entscheidungen können von der zuständigen Aufsichtsbehörde, die Ihnen mit dem erwähnten Schreiben genannt wurde, überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Daraufhin kam es zu einer Teilerstattung der BKK.

9. Patient

Allergie gegen Phenylquecksilberborat

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

ich bitte heute um Ihren Rat in folgender Angelegenheit:

Im Januar d. J. habe ich meine Zähne sanieren lassen und erhielt Gußfüllungen in Gold und Keramik.

Vor Behandlungsbeginn bescheinigte mir mein Dermatologe eine Allergie gegen Phenylquecksilberborat.

Daraufhin forderte ich eine 100%ige Kostenübernahme der Krankenkasse. Die DAK hingegen beteiligte

sich mit lediglich 47,5 % der Gesamtsumme.

Die Stellungnahme der DAK hierzu lautete u.a.:

Zitat: Nach Angaben eines der führenden Hersteller von Amalgamen handelt es sich dabei um eine orga­nische Quecksilberverbindung, die im Amalgam jedoch nicht enthalten ist. Solche Verbindungen ent­stünden auch nicht bei der Korrosion von Amalgam in der Mundhöhle.

Können Sie dieser Argumentation fachlich zustimmen, oder gibt es sogar einen Präzedenzfall mit rechts­kräftigem Urteil?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf meine Fragen kurz antworten würden. Vielleicht geben Sie mir dadurch eine Entscheidungshilfe, ob ich ein Klageverfahren durchführen soll. Antwort des Autors: Darmbakterien verwandeln anorganisches Quecksilber in organisches!

Daunderer - Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Erg.-Lfg, 8/95       l /


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10. Patient

Brief des Rechtsanwaltes einer Patientin an das Sozialgericht: In dem Rechtsstreit U. S. gegen die DAK wird die Klage wie folgt begründet:

Die Entscheidung der Beklagten vom 16.10.1990 kann keinen Bestand haben, da von der Beklagten zu Unrecht die Auffassung vertreten wird, die Klägerin verlange eine „aufwendigere Versorgung als not­wendig" . Die Beklagte verweist zwar auf S 27 Satz 2 Nr. 2 SGB V, ist jedoch der Auffassung, ein regelwid­riger Körperzustand, der die Notwendigkeit einer zahnärztlichen Behandlung verlange, liege nicht vor. Dabei behauptet die Beklagte, die fachärztlichen Ausführungen des Mediziners Dr. med. Gernot Schwin­gers und des klinischen Toxikologen Dr. med. habil. M. Daundcrer aus München seien nicht ausreichend, um den entsprechenden Nachweis zu führen. In pauschaler Weise wird von der Beklagten behauptet, die von den genannten Medizinern attestierte Erkrankung liege in Wahrheit nicht vor, weil „solche Erkran­kungen wissenschaftlich nicht als gesichert anzusehen seien". Zur Stützung ihrer Ansicht bezieht sich die Beklagte auf Äußerungen der von ihr befragten Mediziner Dr. med. R. Huber und Prof. Dr. Hermann. Obwohl diese die Klägerin nicht untersucht haben und somit aufgrund fehlender eigener klinischer Erhe­bungen überhaupt nicht in der Lage sind, den Gesundheitszustand der Klägerin zu beurteilen, meint die Beklagte, daß bereits aufgrund dieser Tatsache die Feststellungen der Mediziner Dr. Schwinger und Dr. med. habil. M. Daunderer falsch seien.

Die von der Beklagten benannten Ärzte Dr. Huber und Prof. Hermann sollten - sofern sie je gutachterlich tätig waren — wissen, daß eine wirklich verwertbare Differentialdiagnose nur dann möglich ist, wenn eigene Untersuchungen durchgeführt wurden.

Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht sind die Voraussetzungen gem. § 27 Satz 2 Nr. 2 SGB V gegeben. Die von den Medizinern Dr. med. G. Schwinger und Dr. med. habil. M. Daunderer fest­gestellte Erkrankung liegt bei der Klägerin vor.

Beweis: medizinisch-toxikologisches Sachverständigengutachten

Die Behauptung des zitierten Zahnmediziners Hermann, wonach Amalgam Symptome wie Haarausfall, Kopfschmerzen, Depressionen und rheumatische Beschwerden nicht verursachen könne, ist falsch.

Beweis: Sachverständigengutachten

Genauso falsch ist der Inhalt einer Stellungnahme der Zahnärztekammer Hamburg vom 08.09.1989, wonach „aus wissenschaftlicher Sicht gegen die Verwendung der heute gebräuchlichen hochwertigen Amalgame auch unter toxikologischen Aspekten keine Bedenken bestehen sollen". Bereits diese Formu­lierung macht auch einem medizinischen Laien deutlich, daß die Verfechter der Amalgam-Therapie ledig­lich vorgeben, in besonders wissenschaftlicher Weise die Unbedenklichkeit von Amalgamfüllungen nach­weisen /u können. Die dem Präsidenten der Bundeszahnär/.tekammer Dr. Pillwcin zugeordnete Aussage, wonach bei kritisch-wissenschaftlicher Überprüfung die Verwendung von Amalgam gesundheitlich gesehen völlig unbedenklich sei, ist nachweislich zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen falsch.

Beweis: Sachverständigengutachten

Auch die in diesem Zusammenhang von den „Verfechtern" der Amalgam-Therapie gebrauchten starken Formulierungen wie „aus wissenschaftlicher Sicht", „auch unter toxikologischen Aspekten", „bei kri­tisch-wissenschaftlicher Untersuchung jeglicher Berechtigung entbehrten" etc., können den Nachweis der Unbedenklichkeit von Amalgamfülungen nicht ersetzen. Der Jurist wird als medizinischer Laie dann hell­hörig, wenn durch besonders „lautstarke" Formulierungen eine bestimmte wissenschaftliche Meinung vertreten werden soll. Wenn darüberhmaus auf Seite 4 im ersten Absatz des Bescheides der Beklagten vom 16.10.1990 eine Behauptung aufgestellt wird, die nachweislich falsch ist, so bestätigt dies den soeben geäu­ßerten Verdacht. Die Beklagte läßt unter Bezugnahme auf das Institut der deutschen Zahnärzte vortragen, die Existenz von Amalgamfüllungen in der Mundhöhle des Menschen führe nicht zu einer erhöhten Quecksilber-Konzentration im Harn oder im Blut der betroffenen Personen. Genau diese Tatsache wird jedoch auch von den Verfechtern der Amalgam-Therapie nicht bestätigt.

Daunderer    Handbuch der AmalRamvergiflLiug - 5. F,rg.-Lfg. 8/95


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In der angesehenen Fachzeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Präventivmedizin" wurde eine Stellungnahme der Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie zu dem Thema „Zur Toxizität von Zahnfüllungen aus Amalgam" veröffentlicht.

Beweis: Kopie ASP 5/90, Seite 225/226 Auf Seite 225 letzter Absatz heißt es wörtlich:

„Neben der näherungsweisen Berechnung der Quecksilberaufnahme aus Amalgamfüllungen durch die Exposition mit quecksilberhaltiger Atemluft läßt sich die amalgambedingte zusätzliche Ganzkörperbela­stung auch am Quecksilbergehalt von Blut und Urin verfolgen. So steigert der mittlere Blutspiegel in Abhängigkeit von der Gesamtoberfläche der Füllungen von 0,3 Mikrogramm pro Liter (kein Amalgam) auf 0,7 Mikrogramm pro Liter an (größter Einzelwert 3,3 Mikrogramm pro Liter)."

Auf Seite 226 erster Abschnitt heißt es:

Die mittlere amalgambedingte Zunahme der Quecksilber-Konzentration auf 1,2 bzw. 9 Mikrogramm pro Liter erreicht das 4,5fache der Kontrollen (größter Einzelwert 12 Mikrogramm pro Liter)."

Zusammenfassend heißt es unter „Bewertung":

„Amalgamfüllungen tragen analytisch meßbar zur Gesamtbelastung der Bevölkerung mit Quecksilber bei."

Weiter heißt es:

„In Anbetracht der zahnmedizinischen Notwendigkeit (welcher — auch der hier bei der Klägerin gelegten Gußfüllungen entsprechen der zahnmedizinischen Notwendigkeit - vom Unterzeichneten zugefügt) der Verwendung von Amalgam besteht aus toxikologischer Sicht derzeit keine Veranlassung, auf diesen Werkstoff zu verzichten."

Im Folgenden legt der Unterzeichnete weitere Kopien wissenschaftlicher Veröffentlichungen vor, aus denen auch für einen medizinischen Laien unschwer entnommen werden kann, wie gefährlich aus Amal­gamfüllungen ausdampfendes Quecksilber für die menschliche Gesundheit ist.

1.    Arbeitsmedizinische Berufskunde: Zahnarzt/Zahnärztin (BKZ 8421), Veröffentlichung September
1990J. F. scholz

„Die Quecksilberbelastung des Patienten durch Amalgamfüllungen kann qualitativ recht gut abge­schätzt werden. Es besteht kein Grund zur Intervention, wenn nicht Überempfindlichkeitsreaktionen (wie bei der Klägerin) gegen Quecksilber auftreten oder sich Spannungsreihen dadurch bilden, daß im Mund Füllungen verschiedener Metalle vorhanden sind (halbach). Man darf annehmen, daß bei 15 bis 20 Füllungen und mehr die Grenze erreicht ist, ab der im Hinblick auf die Belastung des Patienten Vorsicht geboten ist (FoRTH-Toxikologe Würzburg).

Es bleibt unbestritten, daß der Zahnarzt und seine Helfer bei Applikation von Amalgamfüllungen quecksilbergefährdet sind, insoweit, als sie doch bei der Verarbeitung immer wieder in kleinsten Dosen Quecksilberdämpfe aufnehmen. Wichtig ist, daß bei den Arbeiten mit Amalgam im Mundbe­reich ständig abgesaugt wird. Nach dem Bericht einer schwedischen Expertenkommission fanden sich bei postmortaler Analyse in den Hypophysen von Zahnärzten überraschend hohe Quecksilber-Kon­zentrationen, weit mehr als anderswo im Gehirn ..."

Beweis: Kopie ASP 9/90 (4 Seiten)

2.   Der soeben zitierte Toxikologe Wolfgang forth, Universität Würzburg (Mitglied der MAK-Kommis-
sion), in seinem wissenschaftlichen Werk „Pharmakologie und Toxikologie", 5. Auflage:

„Diese Konzentration - eventuell weniger - reicht aus, um bei langfristiger Inhalation chronische Ver­giftung auszulösen. Gefährdung besteht in Laboratorien, bei Zahnärzten (Amalgambereitung) und im Gewerbe ..."

Beweis:  Kopie aus forth „Pharmakologie und Toxikologie", 5. Auflage, Seite 766

Düundcrer - Handbuch der Amalsamvergiflung - 5. Erg.-L£g. 8/95        l y


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3.   Aus dem medizinischen Fach-Lehrbuch der ökologischen Chemie (Thieme Verlag 1987), herausge­
geben von körte, ist zu entnehmen, daß Quecksilber als außerordentlich toxisches Metall einge­
ordnet ist und schwere organische Schäden verursacht.

Beweis: Kopie Lehrbuch Ökologische Chemie 1987, Seite 158/159 und Seite 214

4.   Bereits im Jahre 1983 wies die hessische CDU - damals in der Opposition - die Landesregierung auf
die Gesundheitsgefahren durch Amalgam-Zahnfüllungen hin.

Beweis: Kopie Hessischer Landtag, 10. Wahlperiode, 10/1106

5.   Wie falsch die Behauptung der Beklagten ist, wonach in der internationalen Wissenschaft angeblich
von niemandem eine Gesundheitsgefährdung durch Amalgamfüllungcn angenommen wird, zeigt die
Tatsache, daß in dem anerkannten und grundlegenden medizinisch-toxikologischen Lehrbuch des
Toxikologen moeschlin — „Klinik und Therapie der Vergiftungen", 7. Auflage 1986 — unter Hinweis
auf entsprechende toxikologische Studien auf die Tatsache einer Gesundheitsschädigung durch
Amalgam-Plomben hingewiesen wird.

Beweis: Kopie moeschlin „Klinik und Therapie der Vergiftungen", Seite 155/156 und Seite 118 Wörtlich heißt es dort:

„Beunruhigend ist aber die Feststellung von gay, daß Silber-Amalgam-Plomben beim Kauen von Kaugummi, auch wenn sie schon 2 Jahre alt sind, den Quecksilber-Gehalt der Atemluft nach 15 Mi­nuten auf das Vierfache erhöhen."

„Nachtrag zum Amalgam 7,u Seite 156 bei der Drucklegung: In letzter Zeit scheint sich der Verdacht, daß Amalgam-Plomben nicht völlig harmlos sind, vor allem durch schwedische Untersuchungen zu erhärten. Dabei scheint besonders die Kombination von Gold und Amalgam-Plomben im gleichen Gebiß zu einer vermehrten Herauslösung von Quecksilber zu führen, das dann als Methyl-Queck­silber im Gehirn abgelagert wird. Alte zerfallene Amalgam-Plomben sollen besonders viel Quecksilber

abgeben, das dann durch Sproßpilze Candida und Bakterien methyliert wird (Seite 118)."

Diese Feststellungen stehen in krassem Widerspruch zu der Behauptung der Beklagten, wonach gemäß eines Gutachtens des Zahnmediziners Prof. Dr. Heidemann Intoxikationen durch Amalgamfüllungen ausgeschlossen sind.

Anläßlich eines Expertengespräches vor dem Stuttgarter Landtag am 28.11.1990, an dem auch der Unter­zeichnete teilnahm, wurde letztendlich von niemanden der dort anwesenden Fachmediziner bestritten, daß Amalgamfüllungen zumindest in F.inzelfällen in der Lage sind, schwerwiegende Vergiftungen bis hin zu Lähmungserscheinungtn zu verursachen. Selbst der Vertreter der Firma Degussa A. G. — einem der größten Amalgam-Hersteller — Dr. K. Dermann räumte diese Tatsache ein. In der folgenden Diskussion im Zusammenhang mit möglichen Produkthaftpflichtansprüchen gegen die Firma Degussa wies deren Vertreter, Herr Dr. Dermann, darauf hin, daß nach einer durchgeführten Kosten-/Nutzenanalyse inner­halb des Betriebes seines Arbeitgebers man zum Ergebnis gekommen sei, daß ein Amalgamverbot nicht gefordert werden könne. Dem Unterzeichneten sind aus anderen, insbesondere Produkthaftpflichtver­fahren sog. Kosten-/Nutzenanalyscn hinreichend bekannt. Bei diesen Analysen wird nicht etwa lediglich auf gesundheitliche Risiken abgestellt, sondern in erster Linie danach gefragt, inwieweit beim Eintritt möglicher Schadensfälle die dann zu zahlenden Schadensersatzbeträge die eingesparten Kosten über­steigen können. Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang ein US-amerikanisches Produkthaft­pflichtverfahren, bei dem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bei einem Produkt der Firma Ford (Ford-Pinto) auf einen 1l Dollar teueren Auffahrschutz zum Schutz des Tankes verzichtet wurde, um Kosten zu sparen, mit der Begründung, insgesamt würde der Verzicht dieses Aufprallschutzcs lediglich zu etwa 180 tödlichen Verbrennungen und ähnlich vielen Schwerverletzten führen. Da diese Schäden rein rechne­risch auf etwa 40 bis 50 Millionen Dollar anzusetzen seien, während die Anbringung des Aufprallschutzes 113 Millionen Dollar koste, entschied sich die Geschäftsleitung auf den Aufprallschutz zu verzichten. Die Herstellerfirma wurde zu 113 Millionen Dollar Schadensersatz einschließlich Strafschaden verurteilt.

An dem genannten Expertengespräch nahm auch ein Vertreter der AOK-Baden-Württemberg, Herr Her­bert Hoffmann, teil. Auch dieser mußte angesichts der geführten fachmedizinischen Diskussion ein­räumen, daß schwerwiegende Vergiftungen durch Amalgamfüllungen vorkommen. Bedenken gegen ein

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Einzelgift______________________________________________________________ Therapie

Recht    II - 10.1.5

Amalgamverbot äußerte er im Hinblick auf die außerordentlich hohen Kosten, die durch Goldfüllungen für die Krankenkassen entstehen würden.

Die Teilnehmer der genannten Diskussion ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Teilnehmerver­zeichnis.

Beweis: Teilnehmerverzeichnis Expertengespräch SPD Landtagsfraktion 28.11.1990 Landtag Stutt­gart

Zusammenfassend ist festzustellen, daß im vorliegenden Falle die Mediziner Dr. med. G. Schwinger und Dr. med. habil. M. Daunderer den wahren Gesundheitszustand der Klägerin wiedergeben und diese Tat­sache in keiner Weise zu beanstanden ist. Dies wird ein vom Gericht zu beauftragender Toxikologe, der mit der fraglichen Problematik vertraut ist, bestätigen.

Nach alledem ist der Klage stattzugeben.

11. Patient

Betr.: Medical Tribune-Kongreßbericht Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer!

Mein Mann und ich haben bei unserer Krankenkasse, der Hanseatischen Ersatzkasse, die Kostenüber­nahme für einen DMPS-Test beantragt. Dem Ablehnungsschreiben der HEK wurde der o. g. Artikel ohne präzise Quellenangabe beigefügt, in dem behauptet wird, Sie seien ein „selbsternannter Toxikologe". Da die in diesem Artikel verbreiteten Phrasen zur Unbedenklichkeit von Amalgam sich allein aus der Behaup­tung Ihrer angeblichen Inkompetenz herleiten, ist es für mich wichtig, diese zu widerlegen.

Ich bitte Sie hiermit um eine kurze Stellungnahme. Vielleicht können Sie mir auch darüber Auskunft geben, welche Titel Ihre Dissertation und Ihre Habilitationsschrift haben.

Vielen herzlichen Dank im voraus!

Mit freundlichem Gruß K.B.

Brief des Autors an die Medical Tribüne:

Amalgam unter Beschüß: Was ist dran an den Vorwürfen? Med Trib. 8, 21.2.92, 56-57.

Nach dem Pressegesetz § 10 beantrage ich folgende Gegendarstellung:

Daunderer böswillig verleumdet Bewußt wurden folgende Fakten falsch dargestellt:

1.        Daunderer ist als Klinischer Toxikologe habilitiert - kein selbsternannter Toxikologe.

2.   Wissenschaftliche Fakten über Vergiftungen hat Daunderer in einem l Obändigen Handbuch der „Kli­
nischen Toxikologie" und weiteren 55 Fachbüchern, darunter einem l OOOseitigen „Handbuch der Amal­
gamvergiftung" und hunderten Artikeln dokumentiert — nicht in bunten Blättern. Daß letztere die wissen­
schaftliche Basisliteratur zitieren, ist nicht dem Autor anzulasten.

3.   Böswillige Unterstellung ist, zu behaupten, daß Amalgamgegner unter der Führung Daundcrers
meinen, die korrekte Entfernung von Amalgamfüllungcn sei eine „Austreibung mit dem Beizebub". Keine
Amalgamaltcrnative führte je zu Todesfällen. Durch Amalgamfüllungen sind jedoch bisher 7 Todesfälle
gemeldet (Frankfurt Az 65 Js 17084.4/91). Prof. Stock warnte 1926 vor „Tausenden von Todesfällen
durch Amalgamfüllungen". Die Giftentfernung ist unabdingbar.

Wenn die korrekte Entfernung von Amalgamfüllungen mit Kofferdam, langsamer Turbine, großlumiger Absaugung und Frischluftzufuhr für den Patienten schädlich ist, dann wäre die KZBV-Anweisung, welche alle 6 Monate den Austausch aller Amalgamfüllungen auf Kassenkosten erlaubt, sicher eine Körperverlet­zung. Leider erfolgt die Entfernung in der Kassenpraxis ohne die genannten Schutzmaßnahmen aber meist unter extrem hoher Giftfreisetzung.

Daunderer — Handbuch der Amalgatnvergifning — 5. Erg.-Lfg. 8/95       £ l


Therapie                                                                                                                                Einzelgift

II-10.1.5   Recht

4.   Falsch ist die Behauptung, daß Daunderer der einzige „Kronzeuge der Amalgamgegner" sei. Die Uni­
versität Calgary bewies im Tierversuch seine Nieren- und Hirntoxizität. Mats Hanson stellte in einer
Monographie 12 000 (!) wissenschaftliche Artikel über die Amalgam-Toxizität zusammen. Natürlich
schreibt kein Zahnarzt einen wissenschaftlichen Artikel darüber, wenn er Amalgam saniert. Auch bei
250 000 jährlichen Rauchertoten gibt es fast keine einzige Kasuistik über die Gesundheitsgefahren durch
Rauchen.

5.   Richtig ist Ihre Angabe, daß nach der Verkündigung von Daunderer, daß das Legen von Amalgamfül­
lungen als Kunstfehler zu betrachten ist, noch für 42 Mrd. DM zusätzliche Behandlungkosten angefallen
sind, die nun die Umkehr noch erschweren und die Problematik der fehlenden Zahnarztaufklärung krimi­
nalisieren.

d. Falsch ist die Behauptung, daß die BGA-Empfehlungcn seit Jahren realisiert seien: Kein Patient weiß, welches Amalgam-Arzneimittel er im Mund hat, kaum ein Kranker von 8000 (!) hatte eine vorschriftsmä­ßige Unterfüllung. Kaum eine Zahnarztpraxis arbeitet mit Amalgam-Kapseln, nahezu jede besitzt die Ori­ginalflasche mit 500 ml 99,99% Quecksilber - die tödliche Dosis für 200 Personen, wenn es eingeatmet wird.

Das hochgepriesene gamma-2-freie Amalgam enthält nach Zubereitung nur 1/20 weniger Quecksilber (50% statt 53%) — eine reine Augenwischerei.

7.   Falsch ist, daß die zitierten Fälle „Horrorgeschichten" seien, sie sind exakt dokumentierte Fälle aus der
wissenschaftlichen Literatur und werden zudem von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.

8.   Falsch ist, daß das Quecksilber aus Müllverbrennungsanlagen gesundheitsschädlicher sei als aus Amal­
gamfüllungen. Das BGA zitiert den WHO-Bericht von 1990 zu Quecksilberquellen:

Nahrung (Fisch)                          2,4 [ig/Tag

Amalgamfüllungen                      3,8—21 (ig/Tag

Quecksilber wird aus dem Mund 34fach stärker aus Amalgamfüllungen als ohne diese eingeatmet. Für

Quecksilber gibt es keinen „No cffect level". Die Grenzwerte von 1959 sind völlig hypothetisch.

9.  Falsch ist die Behauptung, daß das stark mit Amalgamdämpfen belastete Praxispersonal keine Vergif­
tungssymptome aufweise. Nylander beschrieb 1989, daß die Quecksilberkonzentrationen im Gehirn
(Hypophyse) verstorbener Zahnärzte bis zum 385fachen von Amalgamfreien bzw.
145fach.cn von Amal­
gamträgern beträgt.

Quecksilber löst im Gehirn eine toxische Encephalopathie mit Feer-Syndrom aus, was seit 1930 bekannt ist. Im Kernspintomogramm kann man die Schwermetalleinlagerung sehen.

10.  Falsch ist die Unterstellung, der Zahnprofcssor Stachniss sei Experte in „pharmakologisch-toxikolo-
gischer Hinsicht des Amalgams" und Amalgam sei untoxisch.

Richtig ist, daß auf dem Internationalen Amalgamsymposium in Fort Lauterdale in Florida im August l991 wegen der hohen Toxizität ein weltweites Amalgamverbot beschlossen wurde, gegen das sich nur die Zahnärzte wegen der immensen Schadenersatzforderungen noch wehren.

In dieser Sache läuft eine Strafanzeige und Zivilklage wegen übler Nachrede.

DEUTSCHER PRESSERAT - Bcschwerdeausschuß -Ihre Beschwerde vom 14.07.1992 ./. MEDICAL TRIBÜNE

Sehr geehrte Frau E.,

der Beschwerdcausschuß des Deutschen Presserats hat sich auf seiner Sitzung am 24.11.1992 mit der o. g. Beschwerde befaßt und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sie begründet ist im Sinne der Beschwerdeord­nung. Die Gründe für diese Entscheidung will ich Ihnen heute mitteilen.

Gegenstand der Beschwerde war der Beitrag „Amalgam unter Beschüß: Was ist dran an den Vorwürfen?", den MEDICAL TRIBÜNE in ihrer Ausgabe vom 21.02.1992 veröffentlichte. Darin wird Dr. habil Max Daunderer als „selbsternannter Toxikologe" bezeichnet.

Der Beschwerdeausschuß sah in dem Bericht einen Verstoß gegen Ziffer 9 Pressekodex, in der es heißt: „Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Beschuldigungen, insbesondere ehrverletztcn-der Natur, zu veröffentlichen."

L2.                  Daunderer - Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Erg.-I.fg. H/'A5


 


Einzelgift______________________________________________________________ Therapie

Recht   II-10.1.5

Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses ist die Behauptung, Dr. Daunderer sei „selbsternannter" Toxi­kologe, unvereinbar mit der Tatsache, daß er habilitierter klinischer Toxikologe ist und auf diesem Gebiet über umfangreiche wissenschaftliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen verfügt. So war er meh­rere Jahre Oberarzt der toxikologischen Abteilung im Klinikum der TU München. Dr. Daunderer hält laufend Kurse für Notärzte über Vergiftungstherapie ab und hat diverse Monographien über dieses Thema verfaßt.

Durch die Bezeichnung „selbsternannter Toxikologe" wird seine wissenschaftliche Qualifikation zu Unrecht in Frage gestellt, um seinen Standpunkt in der Amalgam-Diskussion von vorne herein abzuwerten und seine Person als wenig vertrauenswürdig erscheinen zu lassen.

Ihre Einlassung, daß Herrn Dr. Daunderer eine offizielle Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung als Toxiko­loge nicht zustehe, hielt der Beschwerdeausschuß in diesem Zusammenhang für unerheblich.

Der Beschwerdeausschuß hielt den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze für so schwerwiegend, daß er gemäß § 10 Beschwcrdeordnung eine Mißbilligung aussprach.

Mit freundlichen Grüßen

Daunderer-Handbuch der Amalgamvergiflung-.S. hrg.-Lfg. 8/95       Z.3


24                  Daunderer - Handbuch der Amalgam Vergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95


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Einzelgift_______________________________________________________________ Therapie

Therapierichtlinien   II -10.5

B ehandlungszyklus

Therapie                                                                 Nachweis

250 mg DMPS i.v. oder in Wurzeldepots                Hg, Cu, Sn i. Urin

org. Hg + Sn i. III. Stuhl 4-6 Wochen Pause l x wöchentl. DMPS / DMSA oral 8 Wochen lang 4 Wochen Pause

Je nach Symptomatik werden die Zyklen 3—6mal wiederholt.

Zusammenfassung

Bei Überprüfung der Frage, ob Amalgamträger mit einer neurologischen oder immunologischen Sympto­matik stets eine Hg-Ausscheidung nach Gabe des Antidots DMPS aufweisen, fanden wir bei bisher 8000 Patienten folgendes:

-     Patienten, die niemals Amalgam im Mund hatten, zeigten Werte bis maximal 20 ng/1 bzw. (ig/g Krea-
tinin Hg im Urin nach 3 mg DMPSkg KG i.v. und keine wesentliche Erhöhung des mitmobilisierten
Kupfers.

-     Patienten, welche regelmäßig Meeresfrüchte wie insbesondere Thunfisch und Krabben aßen, hatten
maximal 50 [ig Hg im Liter Urin bzw. [ig/g Kreatinin 30 Minuten nach 3—4 mg/kg KG DMPS i.v. Fisch­
konsum verstärkte jedoch wesentlich die Amalgamvergiftung.

-     Der Grenzwert von 50 |ig/l bzw. |ig/g Kreatinin nach DMPS i.v. wurde an 50 Patienten ohne Amalgam
oder Vcrgiftungssymptomen ermittelt.

-     98% der Patienten mit Atnalgamfüllungen oder kürzlich entfernten Füllungen hatten über 50 |ig/l Hg
im Urin nach der beschriebenen Mobilisation sowie eine signifikant erhöhte Kupfcrausscheiung mit
Werten über 500 |ig/l Cu im Urin.

-     1 % hatten schwerste Vergiftungen (Hg 1000 - 42 000 (ig/l im Urin nach DMPS).

3,5% hatten eine Mischintoxikation mit exogenem Quecksilber (Meerestierc bzw. Industrieemissio­
nen) und Amalgam.

-     Die Amalgamentfernung ohne besondere Schutzmaßnahmen für den Patienten führte zu einer hochsi­
gnifikanten Reintoxikation (bis zum Vierfachen des vorausgegangenen Intoxikationswertes).

-     Zahnärzte und insbesondere ihre Helferinnen hatten oft hohe Hg-Werte, mit Amalgam jedoch exzessiv
höhere Werte.

Die Höhe der Quecksilber- und Kupferausscheidung korreliert stets linear mit der Schwere der Vcrgif-
tungssymptome. Kupfer ist noch nach Jahrzehnten erhöht.

-     Die Höhe der Quecksilberausscheidung korreliert nicht exakt mit der Anzahl der Füllungen bzw. der
Größe der occlusalen Defekte, sondern ist abhängig vom Körperzink, dem Säure-Basenhaushalt, von
Kaubedingungen, anderen Metallvergiftungen (Kupfer, Blei, Cadmium, Chrom und Nickel).

-     Zahnärzte, die bei sich und Problempatienten die Mobilisation durchführten, verließen die Amalgam­
lobby fluchtartig.

-     Die reine Amalgamgenese konnte durch den klinischen Verlauf bewiesen werden: Amalgamträger
hatten bei erneuten Mobilisationen nur so lange stark erhöhte Hg-Werte, bis die Hg-Füllungen ausge­
tauscht wurden.

-     Sofort nach Einsetzen von Amalgamfüllungen sanken die Helferzellen im Schnitt um 25% ab, nach
Entfernen aller Amalgamfüllungen kam es zu einem Wiederanstieg der Helfer-Lymphozyten.

Daundcrcr - Handbudi der Amalgamvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95       .J


Therapie_______________________________________________________________ Einzelgift

II -10.5    Therapierichtlinien

-    Die vielfältigen neurologischen und somalischen Beschwerden beruhen ausschließlich auf giftbe­
dingter, nicht psychischer Genese.

-    Der Kaugummitest war ein geeigneter Suchtest, er korreliert mit den DMPS-Werten.

-    Die Schwere der Vergiftungssymptome ist auch abhängig von

 

1.    Vorschäden im neurologischen bzw. somatischen Bereich

2. anderen Vergiftungen wie von Holzschutzmitteln bzw. Dioxinen und Metallsalzen

3. einer begleitenden Allergie (Quecksilber)

4. Eßgewohnheiten (heiße Getränke, starkes Kauen, saure Speisen (teheran:))

 

-    Nach Entfernen der Füllungen und nach Mobilisation besserten sich die neurologischen Beschwerden
allmählich (30% sofort, 30% nach einem Jahr, der Rest hat Mischvergiftungen).

-    Infolge der langen Halbwertszeit von Quecksilber im Gehirn von 18 Jahren sind die neurologischen
und immunologischen Symptome trotz der kleinen täglichen Aufnahme aus Amalgamfüllungen die ein­
drucksvollsten.

-    Die Patienten mit der gravierendsten Symptomatik wiesen in der Regel einen starken Zinkmangel auf,
einen erhöhten Kupferspeicher sowie erhöhte Cadmium- und Bleikonzentrationen im Speicher. Diese
Belastung führte ebenso — wie gelegentlich eine zusätzliche Belastung mit Holzschutzmitteln — (Pen-
tachlorphenol, »Lindan«, Formaldehyd) zu einer Potenzierung der neurologischen Organschäden.

-    Leitsymptome der Amalgamvergiftungen sind:  Apathie, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel,
Bauchschmerzen, Muskel- und Gelenkbeschwerden, Gedächtnisstörungen, Depression, Schlafstö­
rungen und Infektanfälligkeit.

-    Typisch ist ein plötzlicher Beginn der Beschwerden durch einen Infekt (Zinkmangel!) nach jahrelanger
Latenz.

 

Zinksubstitution fördert die Ausscheidung des extrazellulären Quecksilbers, jedoch nicht die aus den
Depots.

Ein Selenmangel wurde nur selten diagnostiziert.

 

-    DMPS wirkt oral nur auf nüchternen Magen, seine Resorptioivist unsicher und beträgt höchstens 30%,
die Ausscheidung geschieht zu 80% über den Stuhl.

-    Die Blutwerte vor und nach der Mobilisation von I ig, Pb und Cd sind den Urinwerten nahezu identisch.

-    Zahlreiche Fälle einer Colitis (ulcerosa) und einer Multiplen Sklerose besserten sich nach Entfernen der
Amalgamfüllungen und Entgiftung durch DMPS.

-    Die Art der Amalgame schien bei der Schwere der Vergiftung keine Rolle zu spielen (all Hg, neu Sn).

-    Durch  die  amalgambedingte  Quecksilbervergiftung  und  den  daraus  resultierenden  Zinkmangel
wurden vermehrt auch die anderen giftigen Schwermetalle wie Blei und Cadmium aber auch Arsen im
Körper retiniert.

-    Unsere süddeutschen Patienien liebten alle keine Meerestiere oder Fische. Die Klinik und die Nach­
weise der Mischvergiftung bewiesen, daß die Amalgame die ausschließliche Vergiftungsursache waren.

-    Das Quecksilber aus Amalgamen läßt sich von anderen Quellen exakt differenzieren durch:

 

1.    Hochsignifikante Quecksilber- und Zinnwerte im Kaugummitest (Unterschied Speichel I zu II).

2. Mitbestimmung der anderen Amalgamkomponenten (Cu, Ag, Sn u. a.) im DMPS-Test.

3. Den Kausalzusammenhang des Auftretens von Symptomen nach Amalgamfiillungen.

4. Die extrem hohe Depotbildung, die nur bei kontinuierlicher Giftfrcisetzung entsteht.

5. Die schlagartige Besserung des klinischen Bildes und der T-Helfcrzelldepression nach Amalgamcnt-
fernung.

Uaunderer — Handbuch der Amalgamvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95


Recht_________________________________________________________________________

Juristische Konsequenzen   V - l

Anfangs wurde argumentiert, es handle sich nur um Einzelfälle. Inzwischen wurden nun bei 800 Fällen nicht nur die Erstergebnisse bestätigt, sondern auch wesentlich ernstere gefunden, bei welchen man sogar von einer akuten Lebensgefahr ausgehen muß. - Aufgrund der Untersuchungen und der Anamnese sind andere Quellen als Ursache der Hg-Intoxikation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausge­schlossen. - Selbst wenn von anderer Seite andere Quellen beschuldigt werden, dürfte ärztlicherseits eine Vergiftung nicht zusätzlich verstärkt werden.

Die Tatsache eines Kausalzusammenhanges zwischen Amalgamfüllungen und der Hg-Anreicherung im Organismus erlaubt nach unserer Ansicht kein weiteres Einsetzen von Amalgam mehr.

Aufgrund der schwerwiegenden Komplikationen mußten wir möglichst frühzeitig auf die Zusammen­hänge mit neurologischen und immunologischen Störungen hinweisen, die dem Zahnarzt naturgemäß verborgen bleiben müssen, da die Symptomatik spät einsetzt und den Patienten bei optimaler Zahnversor­gung zu anderen Fachkollegen führt. Sobald von weiteren Toxikologen der bestätigte Beweis für die oben genannten Zusammenhänge vorliegt und das Material vom Bundesgesundhcitsamt zurückgezogen ist, wird ein weiterer Gebrauch von Amalgamen als Kunstfehler zu ahnden sein, bis dahin werden wir die nach unserer Ansicht richtige Kenntnis gegenüber der Presse nicht mehr erwähnen.

Dr. med. habil. Max Daunderer

Unterlassen toxikologischer Untersuchungen — Ursachen, mögliche zivil- und strafrechtliche Folgen

1)       Jeder praktizierende Arzt wird in Anbetracht der zahlreichen, durch Umweltnoxen verursachten
Krankheiten sein in der Regel geringes toxikologisches Wissen ergänzen und die in erheblichem Umfange
veröffentlichten Informationen über Umwelterkrankungen bei seiner Diagnose berücksichtigen müssen.

2)   Je schwerer die seinen Patienten drohenden Gesundheitsschäden durch Umwelterkrankungen sein
können, um so höher werden die Anforderungen an die ärztliche Sorgfalt sein.

3)       Den Arzt belastende Rechtsfolgen wie die zivilrechtliche Inanspruchnahme und ein mögliches Strafver­
fahren treten nicht erst dann auf, wenn im Sinne der Schulmedizin Kausalzusammenhänge wissenschaft­
lich exakt nachgewiesen sind und nicht mehr kontrovers diskutiert werden,

4)   Das in besonderem Maße bei Umwelterkrankungen zu fordernde präventielle Handeln vermeidet
Erkrankungen und damit Kosten, darüber hinaus wird das Risiko, zivilrechtlich oder strafrechtlich in
Anspruch genommen zu werden, erheblich verringert.

(Quelle: mehrgardt, H., Kim. Lab. 36: 477-482 (1992))

Kausalität zwischen Gesundheitsschäden und Amalgam juristisch unstrittig

Wird ein Jurist nach den möglichen Rechtsfolgen aus einem bestimmten Lebenssachverhalt gefragt, so stellt er sich zunächst die Frage, ob dieser Sachverhalt, den er bewerten soll, zweifelsfrei feststeht, das heißt, ob er unbestritten ist. Nach den Erfahrungen des Rechtsanwaltes hti.dehrand mf.hrgardt, Rheinbach, ist zu beobachten, daß die Gerichte zunehmend nicht mehr nach den streng naturwissenschaftlichen Regeln verfahren, sondern beim Vorliegen bestimmter Tatsachen und Indizien dann einen Kausalverlauf annehmen, wenn vernünftige Zweifel nicht mehr erkennbar sind. Die Juristen sprechen hier von der Umkehr der Beweislast oder von der Erleichterung der Beweislast zu Gunsten des Klägers.

Angesichts der noch immer kontrovers geführten wissenschaftlichen Diskussion um die Toxizität von Amalgamfüllungen ist es daher für den Juristen durchaus vorstellbar, daß ein Straf-, ein Zivil- oder auch ein Sozialgericht anläßlich eines ihm vorgelegten Streitfalles die Kausalität zwischen bestimmten Gesund­heitsschäden und der erfolgten Amalgambehandlung erkennt.

Bei der Frage nach der Kausalität im juristischen Sinne ist es sinnvoll, zunächst die im Zusammenhang mit der Amalgamproblematik unstrittigen Tatsachen zu überprüfen und festzustellen. Rechtsanwalt mehr-

Daunderer- Handbuch der Amalj<ainvergiftung-5. Erg.-I.fg. 8/95       3


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V — l   Juristische Konsequenzen

gardt erscheint es dann denkbar, daß das Gericht aufgrund der bekannten unstrittigen Tatsachen und der glaubhaften Schilderung des Amalgamgeschädigten im individuellen Einzelfall den juristischen Kausalzu­sammenhang bejaht. Derartige Urteile könnten dann eine Signalwirkung auf andere gleichgelagerte Fälle ausüben.

In einer Stellungnahme der Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmako­logie und Toxikologie aus dem Jahre 1990 wird festgestellt, daß während der Mundatmung 80% des metallischen Quecksilberdampfes in der Lunge resorbiert werden und daß bei Amalgamträgern in der Mundhöhle Quecksilberdampf-Konzcntrationen gefunden werden, die 30% der maximalen Arbeitsplatz­konzentration (MAK-Wert) ausmachen. Dieser Belastungswert für Arbeitnehmer bezieht sich aber auf eine Expositionsdauer von nur 4 Stunden pro Arbeitstag.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Kommission weiter: „Eine Minimicrung der Quccksilberexpo-sition ist grundsätzlich erstrebenswert. Im vorliegenden Fall muß dies jedoch gegenüber zahnmedizini­schen Erfordernissen abgewägt werden. In Anbetracht der zahnmedizinischcn Notwendigkeit der Ver­wendung von Amalgam besteht aus toxikologischer Sicht derzeit keine Veranlassung, auf diesen Werk­stoff zu verzichten."

Abschließend ging Rechtsanwalt mfhrgardt dann auf die möglichen Ansprüche der amalgambehan­delten Patienten sowie der ebenfalls gefährdeten Zahnärzte und von deren Personal ein. Vorstellbar seien Ansprüche gegen die Hersteller der Amalgame. Dies setze jedoch voraus, daß die Frage der Kausalität (und zwar der juristischen Kausalität) positiv beantwortet wird.

Der durch Amalgame geschädigte Patient, aber auch der Zahnarzt und seine Mitarbeiter können gegen den pharmazeutischen Unternehmer Ansprüche geltend machen, wenn bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen eingetreten sind, die über ein nach der Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen und die ihre Ursache im Bereich der Entwicklung und Her­stellung haben. Diese Gefährdungshaftung des Herstellers, die kein Verschulden voraussetzt, ist durch eine Deckungsvorsorge im Arzneimittelgesetz abgesichert.

(Quelle: Medica, 199.1)

In ähnlich gelagerten Fällen fällten deutsche Gerichte folgende Entscheidungen: Frankfurter Holzschutzmittel-Urteil:

„Wer mit Produkten aus hochtoxischen Inhaltsstoffen handelt, ist zur Einleitung geeigneter Gegenmaß­nahmen schon bei ersten ernstzunehmendcn Anzeichen einer Schadenswirkung verpflichtet."

Erdal-Urteil (Bundesgerichtshof):

„... zum Nachweis des Ursachenzusammenhangs nicht noch weiter erforderlich, daß festgestellt wird, was nach naturwissenschaftlicher Analyse und Erkenntnis letztlich der Grund dafür war."

Zum Kausalitätsnachweis schrieb Dr. moebius, Berlin, 1993:

Ein solcher Nachweis wird nicht einmal zum Beleg der erwünschten Wirkung eines Arzneimittels, also seiner Wirksamkeit, gefordert. Zum Beleg der Wirksamkeit eines Arzneimittels reicht es aus, wenn anhand klinischer Daten nachvollziehbar wird, daß eine Assoziation zwischen der Anwendung des Arz­neimittels und dem Auftreten der erwünschten therapeutischen Effekte besteht.

Es genügt, wenn dieser Zusammenhang durch klinische Daten und biomctrische Analysen wahrscheinlich gemacht wird.

Würde für die erwünschten Arzncimittelwirkungcn ein Kausalitätsnachweis als Zulassungskriterium gefordert, gäbe es bis heute kein Antidcpressivum, kein Narkosemittel und kein Schlafmittel, denn unsere Kenntnisse zum kausalen Wirkungsmechanismus reichen nicht aus, um zu erklären, warum ein Wirkstoff antidepressiv, narkotisch oder schlaferzeugend wirkt. Dazu gibt es nur Modellvorstellungen auf bioche­mischer Ebene = Wirkungs-Hypothesen, die hinsichtlich ihrer Richtigkeit bestenfalls die Ebene der Plau-sibilität erreichen ...

Daundcrcr — Handbuch der Amalgarnvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95


Recht_________________________________________________________________________

Juristische Konsequenzen    V — l

Zulässigkeit von Zahnamalgam als Arzneimittel

Anfrage an die Regierung von Oberbayern: Sehr geehrter Herr Doktor W,

aus einem Aufsatz von Herrn Prof. Dr. Ing. W. Hohmann mit dem Titel: „Werkstoffliche Gegebenheiten zahnärztlicher Amalgame", erschienen im Dental Forum Jahrgang 2, Heft 1/1992, darf ich einleitend zitieren:

„Jeder metallische Werkstoff, der Quecksilber cnrhält, wird als Amalgam bezeichnet. Zahnärztliche Amalgame werden also erst vom Zahnarzt durch Legieren des käuflichen Vorlegierungspulvers mit geson­dert hiervon gehandeltem Quecksilber erzeugt. Demnach ist im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) ausschließlich der Zahnarzt derjenige, der das zahnärztliche Amalgam als Arzneimittel herstellt und in den Verkehr bringt. Es fällt somit auch ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Zahnarztes für einen maximalen Schutz der Umwelt vor Einwirkungen von Produktionsrückständen und -abfallen zu sorgen."

Als Mitglied der „Beratungsstelle für Amalgamvergiftete e.V." (Sitz München) bereite ich - zur Aufklä­rung der Bevölkerung über Amalgam — einen Vortrag vor und als von einer Amalgamvergiftung Betrof­fener eine Schadensersatzklage. In doppelter Hinsicht bin ich daher an einer rechtlich verbindlichen Aus­kunft darüber interessiert, wer ist im Sinne des AMG Hersteller von Zahnamalgam (mit Blick auf Aufklä-rungs- und Produktbeobachtungspflicht, sowie Haftungsfragen)?

Für mich entsteht der Eindruck, zum Verwirrspiel des Bundesgesundheitsamtes in der medizinischen Frage der gesundheitlichen Bedenklichkeit von Amalgam und zu mangelnder Aufklärung über Nebenwir­kungen, kommt nun noch ein juristisches Schwarzer-Peter-Spiel, wer als Hersteller im Sinne des AMG für Amalgam verantwortlich ist! Deshalb erbitte ich auch Auskunft darüber, wann und durch wen die jetzt gebräuchlichen Zahnamalgame als Arzneimittel zugelassen wurden.

An wen habe ich als Patient eine Schadensersatzklage zu richten? Sofern für Amalgam lediglich eine Zulas­sung als Werkstoff erfolgte, müßte jeder Zahnarzt die Zulassung seines Arzneimittels nachweisen. Gelten Zahnärzte im Sinne des AMG als Hersteller des Zahnamalgams und besitzen Sie den Zulassungsnachwcis nicht, müßte das Zulassungsverfahren nach den heutigen Regeln sofort eingeleitet werden. Bis zum Abschluß des Verfahrens dürfte kein Zahnarzt Amalgam verwenden. Auch zurückliegende Verstöße gegen des AMG (wegen Vertrieb und Verwendung nicht zugelassener Arzneimittel) müßten verfolgt und entsprechend geahndet werden.

Für eine baldige klärende Antwort zu diesen Rechtsfragen danke ich Ihnen schon im voraus sehr. Mit freundlichen Grüßen H.-P. D.

Die Antwort der Regierung von Oberbayern: Ihre Anfrage wegen Zahnamalgam Sehr geehrter Herr D.,

abgesehen von der Frage zu Schadensersatzansprüchen, deren Beantwortung uns nicht zusteht, beant­worten wir Ihre Fragen wie folgt:

1.     Der Zahnarzt ist zwar Hersteller der jeweiligen Amalgamfüllung, die er dem Patienten einsetzt (§ 4
Abs. 14 Arzncimittclgesetz); er ist jedoch nicht pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4
Abs. 18 des Arzneimittelgesetz, da er das Amalgam lediglich anwendet und nicht in den Verkehr
bringt. Die Vorschriften für Gefährdungshaftung (§ 84 Satz l AMG) bzw. Deckungsvorsorge (S 94
Arzneimittelgesetz) greifen deshalb nicht ein.

2.     Eine Zulassungspflicht für die jeweilige Amalgamfüllung entfällt, da es sich insoweit weder um ein
Fertigungsarzncimittel gemäß § 4 Abs. l AMG handelt, noch ein Inverkehrbringen vorliegt (§ 21
Abs. l Satz l AMG).

3.     Die zur Herstellung des Amalgams erforderlichen beiden Einzelkomponenten (Quecksilber und
Legierungspulver) srellen Fertigarzneimittel im Sinne des § 4 Abs. l AMG dar und unterliegen der

Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Krg.-Lfg. 8/95       J


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V - l   Juristische Konsequenzen

Zulassung durch das Bundesgesundheitsamt. Die Zulassung hat der pharmazeutische Unternehmer (Hersteller der jeweiligen Einzelkomponente) zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Zahnarzt muß für die Füllungen kein Amalgam verwenden

Die vom Bundesausschuß der Zahnärzte und der Kassen beschlossenen Richtlinien, nach denen die Zahn­ärzte verpflichtet sind, bei Kassenpatienten für Zahnfüllungen das umstrittene Amalgam zu verwenden, verstoßen gegen die ärztliche Therapiefreiheit und sind damit rechtswidrig. Dies hat das Bundessozialge-richt in Kassel grundsätzlich entschieden.

Zahnärzte dürfen deshalb von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht disziplinarisch belangt werden, wenn sie kein Amalgam verwenden. Das Bundessozialgericht bestätigte deswegen, daß die Kassenärztliche Vereinigung einem Zahnarzt aus Berlin keinen Verweis und dem Zahnarzt auch keine Geldbuße aufer­legen durfte, der Zahnfüllungen mit Amalgam in seiner Praxis abgelehnt hat. Die entgegengesetzten Urteile des Sozialgerichts erster Instanz und des Landessozialgerichts in Berlin wurden vom Bundessozial­gericht aufgehoben. Der Zahnarzt ist ein Befürworter der Naturhcilkunde. Er lehnte daher die Verwen­dung von Amalgam bei Füllungen ab. Dabei stützte er sich auf das Grundgesetz, das in Artikel Vier die Gewissensfreiheit schützt.

Die KV jedoch hatte dem Zahnarzt eine Geldbuße von 500 DM auferlegt. (AZ 14 RKa 7/92).

I).iundercr - Handbuch der Amalgamvcrgiftung-S. Erg.-I.fg. K/'A5


Recht_________________________________________________________________________

Amalgamverbot   V - 5

Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e.V.

Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e. V. an Herrn Bundesminister Horst Seehofer persönlich

Stuttgart, den 15. Oktober 1993

Betreff: Gifte Amalgam und Palladium

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Die Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e. V. hat Sie im Vorjahr über die Gefährlichkeit dieser

Gifte bei der Zahnsanierung informiert und ein Verbot von Amalgam und Palladium gefordert.

Sie vertrauten damals voll dem Bundesgesundheitsamt, sehen allerdings jetzt — wie leider schon damals —

nach den Vorfällen der letzten Tage das Vertrauen in diese Behörde zerstört.

Diese Tatsachen werden schon dadurch offenkundig, daß das Bundesgesundheitsamt jahrelang Amalgam und Palladium für unbedenklich erklärt hat, obwohl es schon 1987 und erneut Anfang 1992 vor Amalgam gewarnt und Anfang 1993 Zweifel über Palladium geäußert hat. Im Juni 1993 - also viel zu spät - kam die Wende bei Palladium. Die ßundeszahnärtzekammcr und die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung rieten den Kollegen, auf die Verwendung von Palladium zu verzichten. Diese Entscheidungen, wie sie auch im Detail in der Dienstaufsichtsbeschwerde des Tox Centers München vom 11. Oktober 1993 gegen lei­tende Beamte des Bundesgesundheitsamtes näher beschrieben wurden und für die Sie die Mitverantwor­tung tragen, sind durch nichts zu entschuldigen.

Wie beim Palladium, so steht eine ähnliche Entwicklung auch beim Amalgam bevor. Wir fügen die Wis­senschaftlichen Fakten bei Amalgamfüllungen von graeme hall bei, damit Sie nicht sagen können, Sie hätten nichts gewußt. Letzteres hätte Sie aber auch ohnehin nicht von Ihrer Verantwortung entbunden. Auch das Werk von daunderer, Handbuch der Amalgamvergiftung, Diagnostik Therapie Recht ist seit November 1992 im ecomed-Verlag erschienen. Ausführliche Hinweise vom gleichen Verfasser wurden seit 1989 vorgelegt.

Wir haben gemäß Artikel 2 unseres Grundgesetzes einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Diesen Schutz garantieren Sie jedoch nicht, obowhl Sie wiederholt auf diese Gefährdungen aufmerksam gemacht worden sind.

Die bekannten wissenschaftlichen Unterlagen, auf die wir hingewiesen haben, werden hoffentlich auch Sie überzeugen, daß diese Gefährdungen vorhanden und abstellbar sind. Im Grundsatz gehen sie auf die Erkenntnisse von Professor stock, Berlin, von 1926 zurück.

Wir übersenden Ihnen daher nochmals unsere Resolution „Amalgam ist Gift" und unseren Pressebericht vom 24. Juni 1993 mit dem dringenden Aufruf zum Handeln — jetzt.

l lerr Professor hii.debrandt, der Leiter des Arzneimittelinstituts des Bundcsgesundheitsamts hat einen der Unterzeichner dieses Briefes (mitte) in einem persönlichen Gespräch auf die Frage, wann das Amalgam ganz verboten werde, abgespeist mit dem sich selbst qualifizierenden Hinweis: Wenn das Amalgam ver­boten werden solle, dann müsse man auch das Penicillin verbieten, denn seine Verwendung könne auch tödlich sein. Kurz gesagt: Hier werden nicht einmal Äpfel mit Birnen verglichen, sondern Bäume mit Zebrastreifen. Dies ist aber mindestens in der Medizin absolut unzulässig und führt zwangsläufig zu Zwei­feln an der Kompetenz, vor allem in toxikologischer Hinsicht. Dies wird vollends unverständlich, wenn man die Aufgabenstellung dieses Instituts analysiert:

a)    Beurteilung von Nutzen und Risiko im Verkehr befindlicher Arzneimittel und Maßnahmen zur Risi­
koabwehr,

b)    Aufbereitung von Erkenntnismaterial über Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.
Nachvollziehbare Informationen wurden jedenfalls nicht gegeben. Die Auflösung des Bundesgesundheits-
amtcs macht nur Sinn,

sehr geehrter Herr Bundesminister,

wenn dies der Einhaltung der grundgesetzlichen Forderung auf körperliche Unversehrtheit dient. Sorgen

Sie dafür, daß Sie jetzt Ihre Verantwortung wahrnehmen im Interesse unserer betroffenen Mitbürger, die

unverschuldet leiden.

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen

Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgifrung — 5. Erg.-Lfg. S/M5       i i


_______________________________________________________________ Recht

V - 5    Amalgamverbot

Resolution AMALGAM IST GIFT

Die PAZOR (Patienteninitiative für Amalgam und Zahnmetallgeschädigte Ostalb/Ries) hat vom 21.— 24.1.1993 in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Amalgamvergiftete e. V. Stuttgart ein bundes­weites Treffen von Experten und Betroffenen in Ellwangen durchgeführt. In dessen Mittelpunkt standen Ursachen und Wirkungen von Umweltschäden am Menschen, insbesondere Schäden durch Quecksilber in Zahnfüllungen.

Von wissenschaftlichen Sachverständigen wurde einwandfrei festgestellt, daß Amalgamfüllungen zu schwersten Gesundheitsschäden führen. Die mehr als 130 Teilnehmer setzen sich nachdrücklich für rasche Maßnahmen zur Vermeidung dieser Schäden ein.

Die Teilnehmer fordern daher:

1.            Sofortiges Verbot von Amalgam, Palladium und anderen Risikostoffen.

2.     Sofortige umfassende Information der Öffentlichkeit.

3.     Rasche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit.

4.     Angemessener Schadensersatz.

5.     Die Universitäten sollten ihre Forschungen intensivieren, um diesem Mißstand im Gesundheitswesen
abzuhelfen. Die Universität Heidelberg, Frau Professor Dr. gerhard, gynäkologische Endokrino-
logie, hat bereits Vorbildliches hierzu geleistet, indem sie den negativen Einfluß von Schwcrmetallen
und insbesondere Quecksilber auf die Fruchtbarkeit des Menschen wissenschaftlich belegt hat. Stu­
dienpläne an Universitäten sollten Ausbildung und Weiterbildung von Ärzten in Toxikologie sicher­
stellen.

Wir bitten um die Hilfe aller zur Vermeidung weiterer gesundheitlicher Schäden im Interesse der Gesund­heit aller. Dies ist praktische und sinnvolle Kostensenkung im Gesundheitswesen.

Amalgambefürworter sehen zwar Risiken für die Gesundheit, sagen aber, die Patienten müßten diese tragen. Dies ist absolut unakzeptabel. Es geht nicht an, daß PKWs und Motorräder bei den geringsten Zweifeln an ihrer Funktionsfähigkeit in die Werkstätten zurückgerufen werden, daß aber beim Menschen täglich weitere Vergiftungen stattfinden.

Wir fordern den Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. Wir bitten insbesondere um die Hilfe der politisch Verantwortlichen.

Gerichte erkennen den Schutz der Bevölkerung als Ziel auf Grund der Gesetze an (Holzschutzmittcl-prozeß, Prozeß über aidsverseuchte Blutkonserven in Paris und Conterganprozcß).

Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e. V. an Herrn Bundcsminister Horst Sechofer, persönlich

Stuttgart, den 27.1.95

Betreff: Gifte Amalgam und Palladium

Sehr geehrter Herr Bundesministcr Scehofer,

vor wenigen Tagen baten Sie die Betroffenen des Skandals um aidsverscuchtes Blut (soweit diese noch leben) um Verzeihung. Für die Palladium- und Amalgamvergifteten gilt die gleiche Ausgangslage, obwohl das Arzneimittelinstitut in Berlin immer noch wciterforschen läßt. In der Zwischenzeit finden unzulässige Menschenversuche statt, obwohl nach dem Grundgesetz jedermann Anspruch auf körperliche Unver­sehrtheit hat.

Das Hearing in Berlin am 9.12.1994, zu dem die Beratungsstellen der Betroffenen nicht eingeladen waren, konnte die fundierten Fakten Dr. Daunderers nicht ausräumen. Doch der Beweis der „Unbedenklichkeit" gelingt dem Amt nicht. Also muß verboten werden, bis Forschungsergebnisse die Unbedenklichkeit ergeben.

Daunderer - l landbuch der Amalgamvergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95


Recht            ____________________________________________________________________

Amalgamverbot   V - 5

Unser Brief vom 15. Oktober 1993 ist daher nach wie vor brandaktuell und wir bitten um nochmalige

Überprüfung unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen. Auch unsere Resolution „Amalgam ist Gift" gilt leider immer noch.

Die Warnung vor der Verwendung von Amalgam für Menschen bis 18 Jahren und für Frauen im gebähr-fähigen Alter ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser ist aber für die Betroffenen weder aus logi­schen, medizinischen noch rechtlichen Gründen nachvollziehbar.

Wir fordern daher ein sofortiges Amalgam- und Palladiumverbot. Nur so kommen Sie um die äußerst peinliche Lage herum, daß Sie nicht noch einmal um Verzeihung bitten müssen. Dann allerdings mit schwerer persönlicher Schuld.

Eine Kopie dieses Schreibens senden wir an Herrn Oberstaatsanwalt Schöndorf bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

Wir bitten um Ihre sofortige Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

TOX CENTER e.V. München

An Herrn Bundesgesundheitsminister Seehofer, Bonn, per Fax München, den 11. Oktober 1993

Dienstaufsichtsbeschwerde

Unser gemeinnütziger Verein zur Vermeidung und Behandlung von Vergiftungen beschwert sich hiermit

über

Frau Dr. Zinke (Komiss. Zahnmaterialien) und

Herrn Prof. Dr. Knolle (zahnärztl. Arzneimittelkommission)

wegen Unterlassung ihrer Dienstpflichten.

Gründe:

1.) Beide wurden mehrmals über die Gesundheitsgefahren und modernen Nachweismöglichkeitcn einer chronischen Amalgamvergiftung aus toxikologischer Sicht aufgeklärt und verbreiten trotz besseren Wis­sens Falsches.

2.) Sie wurden außer über die Ncbenwirkungsbögen von Arzneimitteln auf ihren Wunsch hin mit aus­führlichen Fallbeschreibungen von Todesfällen und extra über die 10 000 veröffentlichten Amalgamver­giftungsfälle in dem lOOOseitigen „Handbuch der Amalgamvergiftung" hingewiesen.

3.) Entgegen eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse haben sie gegenteiliges in ihrer „Amalgam­schrift" des BGA postuliert.

4.) Durch diese Verharmlosungsstrategie haben sie gemäß der Tradition des BGA (Holzgifte, Pyre-throide, Formaldehyd u.a.) ermöglicht, daß trotz unserer offiziellen Warnung im Juli 1989 trotzdem täg­lich etwa 200 000, jährlich über 37 Millionen neuer Amalgamfüllungen gelegt wurden.

5.) Die dadurch über die Giftfolgen langfristig auf unser Gesundheitssystem zukommenden Kosten sind immens, da Experten mit Nachfolgekosten von 10 000 DM pro Amalgamfüllung rechnen.

6.)  Die einzig immer wiederkehrende Behauptung, es gäbe keine Alternative, ist nachweislich falsch. Einerseits gibt es Zahnärzte, die prinzipiell nie Amalgam legen, andererseits hat sich in den USA seit langem als Alternative ein Kunststoff mit Glaskügelchen (bei uns „Charisma") hervorragend bewährt.

Da hier wie bei der AIDS-Problematik durch Gerinnungsfaktoren der Eindruck der Industriehörigkeit besteht, bei der die elementaren Interessen der Patienten hintenan stehen, bitten wir um Überprüfung des Sachverhaltes.

Unterzeichnender ist habilitiert als Klinischer Toxikologe Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer Präsident und Leitender Arzt des TOX CENTER

Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgifriing — 5. Rrg.-l.fg. 8/95        l J


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V — 5    Amalgamverbot

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT

An den Präsidenten und Leitenden Arzt des TOX CENTER e. V. Herrn Dr. Max Daunderer

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dr. Tamara Zinke, Bundesgesundheitsamt und Herrn Prof. Dr. Dr. G. Knolle*

Bezug:  Ihr Schreiben vom 11.10.1993 Mein Schreiben vom 21.10.1993

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

die Überprüfung Ihrer gegen Frau Dr. Tamara Zinke und Herrn Prof. Dr. Dr. G. Knolle erhobenen Vor­würfe haben ergeben, daß Ihre Dienstauf Sichtsbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen ist.

Herr Prof. Dr. Dr. G. Knolle ist der Vorsitzende der nach § 25 Abs. l Satz 3 des Arzneimittelgesetzes berufenen unabhängigen Aufbereitungskommission B 9 (Zahnheilkunde) und steht in keinem dienst­rechtlichen Verhältnis zu dem Bundesgesundheitsamt. Der Vorwurf der Unterlassung von Dienstpflichten ist daher rechtlich nicht möglich.

Ihr Vorwurf der Dienstpflichtverletzung und Industriehörigkeit von Frau Dr. Tamara Zinke hat sich nicht bestätigt.

Bezüglich der „ausführlichen Fallbeschreibungen von Todesfällen" und „den 10 000 Amalgamvergif­tungen" ist folgendes auszuführen:

Dem Bundesgesundheitsamt liegen Berichte vor, in denen der Verdacht geäußert wird, daß der bei Patienten eingetretene Tod ursächlich mit dem Tragen von Amalgamfüllungen zusammenhängt. Ferner liegen Berichte vor, in denen ein Zusammenhang zwischen Amalgamfüllungen und einer Vielzahl von Beschwerden angegeben wird.

Diese Verdachtsfälle sind wegen fehlender oder unvollständiger medizinischer Angaben als nicht beur­teilbar hinsichtlich eines Kausalzusammenhanges bewertet. Die medizinischen Angaben beschränken sich auf den allgemeinen Hinweis des von Ihnen veröffentlichten Amalgamhandhuches.

Das Bundesgesundheitsamt hat zu den potentiellen gesundheitlichen Risiken von Amalgamen am 09.03.1993 ein Stufenplanvcrfahren (Stufe 1) eingeleitet, um Stellungnahmen und Bewertungen zu den vorliegenden Unterlagen von den Herstellern zahnärztlicher Amalgame zu erlangen (Ende der Frist zur Stellungnahme war der 31.10.1993). Zu den in die Prüfung miteinbezogenen Unterlagen gehört das von Ihnen veröffentlichte „Handbuch der Amalgam-Vergiftung Diagnostik, Therapie, Recht" Landsberg/ Lcch, ecomed, 1992.

Im übrigen sei daraufhingewiesen, daß als Ergebnis des am 28.01.1992 vom Bundesgcsundheitsamt ein­geleiteten Stufenplanverfahrens (Stufe II) die therapeutische Anwendung von Amalgamen eingeschränkt wurde:

„Okklusionstragende Füllungen im Seitcnzahnhereich (Klasse I und II), wenn andere plastische Füllungs­werkstoffe nicht indiziert sind und andere Restaurationstechniken nicht in Frage kommen."

Eine Aussage, daß es keine Alternativen zu Amalgam gebe, wurde vom Bundcsgesundheitsamt nie getroffen,

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Wächter

TOX CENTER e.V., München

An das Bundesministerium für Gesundheit, Bonn

München, den 17.12.1993

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

gehe ich richtig in der Annahme, daß die Kommissionsmitglieder der Arzneimittelkommission keinerlei Aufsichtsmöglichkeit unterliegen, Industrieverbindungen toleriert werden?

* Mittlerweile verstorben!

Daunderer — Handbuch der Amalgamvergiftung — 5. Krg.-Lfg. 8/y5


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Amalgamverbot   V — 5

Sicher falsch ist es, daß es sich bei den gemeldeten Amalgam-Vergiftungsfällen um fehlende oder unvoll­ständige medizinische Angaben, die zur Nichtbeurteilbarkeit des Kausalzusammenhangs führen, han­delte. In allen Fällen liegt ein

Giftnachweis vor!

Zahlreiche Fälle mit angegebenem Aktenzeichen wurden nach einer Anzeige bei der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft seziert, alle medizinischen Unterlagen beigezogen und ein rechtsmedizinisches Gut­achten bezüglich Amalgam erstellt.

Was bedarf es eigentlich noch mehr, damit die Verantwortlichen vom Nichtstun abgebracht werden. Alles geht aus diesen Kasuistiken hervor.

In allen Fällen liegen bei uns zum Gesamtfall relevante Gesundheitsunterlagen. Wissen Sie, warum diese bisher nicht zur Verhinderung des Pauschalurteiles angefordert wurden? Wie will man dazu kommen, wenn man sich mit keinem einzigen Fall ernsthaft befaßt hat? Was anderes ist die Aufgabe der Arzneimit­telkommission des BGA? Wenn ich als Gutachter und Beteiligter in anderen, harmloseren Fällen, bei denen das Arzneimittel verboten wurde, nicht wüßte, wie exakt andere Kommissionen mit diesem Pro­blem umgehen, dann käme ich wohl nie zu dem Vorwurf der Dienstpflichtverletzung und Industriehörig­keit, die ich hiermit nochmal energisch bekräftige.

Der Stufenplan vom 9.3.1993 ist erstens drei Jahre zu spät gekommen und zweitens berücksichtigt er nicht die neuen Erkenntnisse des Nachweises und der Wirkung. Sowohl im Tierversuch als auch an gestorbenen Neugeborenen wurde eindeutig die Speicherung von Quecksilber aus Amalgam beweisen, sie korreliert mit den Ergebnissen des Antidot-Testes mit DMPS und dieses wiederum exakt mit Ergebnissen des Spei­cheltestes bei Amalgamträgern.

Die Behauptungen im Stufenplan, man könne zu Lebzeiten das Ausmaß der Schädigung durch Amalgam nicht nachweisen, ist Unterdrückung von Information, um den darauf basierenden Schluß zu rechtfer­tigen:

„Weil man die Schädigung nicht nachweisen kann, gibt es keinen Grund, den Schadstoff nicht weiter zu verwenden." Auch den Schritt statt gamma-haltiger nur noch non-gamma-2-freie Amalgame zu emp­fehlen, halten wir nicht nur für Augcnwischerei, sondern schlichtweg für falsch. Denn das Ausmaß der chronischen Vergiftung ist damit noch viel größer, da der größere Zinnabrieb die Quecksilbervergiftung potenziert.

Ähnliche Schachzügc wurden schon früher gemacht, als man kupferreiches Amalgam absetzte oder silber­reiches Amalgam empfahl. Angerührt wird es immer mit der gleichen Menge flüssigen, höchstgiftigen Quecksilbers. Zudem verbietet dem Zahnarzt kein Gesetz billiges, minderwertiges Import-Amalgam zu verwenden.

Frau Dr. Zinke weiß als Zahnärztin ganz genau, daß ihr Stufenplan nur Makulatur ist, solange die wesent­lich umständlicheren Alternativen zu Amalgam nicht ihrem dreifachen Arbeitsaufwand entsprechend honoriert werden. Ohne ihre diesbezügliche Empfehlung bleibt alles beim alten, es werden täglich 200 000 neue Amalgamfüllungcn in West-Deutschland gelegt, obwohl man weiß, daß jede Amalgamfül­lung im Schnitt ca. 10 000,— DM Nachfolgelasten bedingt. Ist das eine Investitionsförderung für das Gesundheitswesen?

Die Tatsache der Industriefreundlichkeit bei der Verteidigung des Amalgams durch das BGA wird unter­strichen durch die Aussage eines Degussa-Verantwortlichen im Jahre 1989, daß er möglichst lange sein Amalgam beibehalten möchte, trotz der von ihm nachgewiesenen Zellschädigung, da jedes gelegte Amalgam durch die Paradontose später zu einem Kauf von Goldkronen seiner Firma anregen würde. Er war sich sicher, daß er „das BGA" dazu „überreden könne".

Die Firma Kulzer vertreibt Amalgam und das nachgewiesenermaßen bessere und haltbarere „Charisma", ist sich aber sicher, daß Amalgam noch lange die besseren Marktchancen hat (s. Anlage).

Demnächst informiere ich Sie ausführlichst über die Amalgamwerte, der über 2000 pro Jahr in Deutsch­land verstorbenen SID-Kinder, deren Mütter ihnen während der Schwangerschaft aus ihrem eigenen Amalgam Schwermetalle übertrugen.

Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Krg.-Lfg. H/9.5        l J


_______________________________________________________________ Recht

V — S   Amalgamverbot

Was muß noch geschehen, ehe das Gesundheitsministerium des Bundes ein endgültiges Verbot ausspricht? Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer

Eilantrag

TOX CENTER e.V., München

An den Bundcsminister für Gesundheit, Herrn Horst Seehofer, Bonn

— Arzneimittelkommission der Zahnärzte, Köln

- Bundesinst. f. Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin

KINDSTOD DURCH AMALGAM

Hiermit beantragen wird daß eiligst in den Gehirnen durch ungeklärtem Kindstod (Atemstillstand) ver­storbener Säuglinge und bei Feten die Quecksilber-Konzentration im Bereich des Atemzentrums im Stammhirn gemessen wird.

Die Amalgamherstellerfirma Degussa hat in ihrer durch Prof. Drasch erstellten Studie leider bisher nur die kindlichen Nieren und Lebern untersuchen lassen, in denen statistisch bei Feten noch kaum mütterliches Quecksilber liegt. Allein die Tatsache, daß diese Werte ebenso hoch wie die der Mütter waren und entspre­chend der Anzahl der mütterlichen Amalgamfüllungen zum Teil sehr hoch waren, führte zur Warnung vor Amalgam bei Mädchen, die einmal schwanger werden wollen.

Rechtsmediziner in Arizona berichteten schon 1988 von Säuglingen, die einen plötzlichen Kindstod gestorben waren, daß in deren Stammhirn im Bereich des Atemzentrums - jedoch nicht in anderen Hirn­arealen — Quecksilberwerte von 2000 Hg/kg gefunden wurden, deren Höhe mit der Anzahl der mütterli­chen Amalgamfüllungen korrelierte und die für den nächtlichen Atemstillstand verantwortlich gemacht wurden.

Wir fanden in diesen Hirnbereichcn im Kernspin Metallanreicherungen bei Kindern und Erwachsenen mit Schlafapnoe und klinischen Zeichen des Feer-Syndroms. Ebenso korrcllierten die Veränderungen im Kernspin des Kopfes mit denen im Kiefer, die bei 1200 Kranken im operierten Kieferknochen als gespei­chertes Amalgam quantitativ gemessen wurden (s. Handbuch der Klinischen Toxikologie in der Zahnme­dizin).

Wir können nicht verstehen, warum diese Frage, die wir beim 1. Amalgamhearing der Bayer. Landcszahn-ärztekammcr am 15.9.89 in München gestellt haben, trotz 2500 jährlich aufgetretener Kindstodfällen bis heute noch nicht untersucht wurde.

Eine Klärung sollte rasch erfolgen, damit möglicherweise eine bisher unklare Todesursache erklärbar wird.

Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer Internist, Umweltarzt

Bundesrat

Beschluß des Rundesrates

Drucksache 149/94 (Beschluß), 29.04.94

Entschließung des Bundesratcs zur Vermeidung des Einsatzes von Quecksilber

Der Bundesrat hat in seiner 668. Sitzung am 29. April 1994 die nachstehende Entschließung ange­nommen:

Der Bundcsrat bittet die Bundesregierung, sowohl bei der EU als auch im nationalen Bereich darauf hinzu­wirken, daß die Verwendung von Quecksilber in technischen und medizinischen Anwendungen weiter

16               Daunderer - Handbuch der Ainiilgamvergifrung-5. Erg.-Lfg. S/95


Recht_________________________________________________________________________

Amalgamverbot   V — S

reduziert und in den Fällen, bei denen Quecksilber in Folge seiner Anwendung vom Menschen aufge­nommen wird, der Gebrauch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert wird.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Grenzwerte für Quecksilber in Rechts- und Verwaltungs­normen, die den Schutz des Menschen und der Umwelt zum Ziel haben, zu überprüfen.

Begründung:

Quecksilber und fast alle seine Verbindungen sind für Mensch und Umwelt gefährlich. Nach ihrer Auf­nahme führen sie beim Menschen zu chronischen Erkrankungen der Nieren und zu irreversiblen Nerven-schädiguogen. Quecksilberverbindungen sind zudem sehr giftig gegenüber Organismen, insbesondere des aquatischen Bereichs, und daher auch der Wassergefährdungsklasse 3 zugeordnet.

In zahlreichen Anwendungsgebieten ist die Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen daher rückläufig oder bereits verboten.

Quecksilberverbindungen dürfen nicht mehr für Schiffsanstrichc, zum Beizen von Saatgut, zum Holz­schutz, zur Imprägnierung von industriellen Textilien und zur Aufbereitung von Wasser verwendet werden. Für quecksilbcrfreie Batterien gibt es bereits seit 1987 das Umweltzeichen.

In anderen Bereichen wie in der Zahnheilkunde werden aber weiterhin große Mengen von Quecksilber in Form von Amalgamfüllungen als Regelversorgung eingesetzt. Aus dieser Anwendung gelangt Quecksilber sowohl in den menschlichen Organismus als auch in die Umwelt. Mengen von etwa l kg Amalgam pro Jahr und Praxis addieren sich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland auf etwa 20 t Amalgam ent­sprechend etwa 10t Quecksilber und Jahr.

Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung mit Quecksilber wird etwa zur Hälfte durch Amalgamfül­lungen verursacht.

Verbote des Einsatzes gamma-2-haltiger Amalgame oder Beschränkungen bei der Anwendung von Amalgam bei bestimmren Bevölkerungs- und Risikogruppen (Kleinkinder, Patienten mit bestimmten Nie­renfunktionsstörungen) sind als Maßnahmen unzureichend.

Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der Einsatz von Quecksilber aus Gründen des versorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes weiter reduziert werden und geeignete quecksilberfreie Ersatzstoffe oder Verfahren entwickelt werden müssen.

Monika Griefahn, Niedersächsische Umweltministerin

An den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Horst Sechofer,

Hannover, den 23.11.1994

Sehr geehrter Herr Bundesminister Seehofer,

erst kürzlich wieder von medizinischer Seite ausgesprochene Warnungen vor Gesundheitsgefahrcn, die von Amalgamen ausgehen, veranlassen mich erneut, die Abkehr von diesen Werkstoffen in der Zahnheil­kunde zu fordern. So ist auf der Düsseldorfer „Medica" von Frau Professor Ingrid Gerhard (Universität Heidelberg) ausgeführt worden, daß das Amalgam der Zahnfüllungen nicht nur infolge der Quecksilber-Ausscheidung über das Blut zu Störungen der Fruchtbarkeit bei Frauen führt, sondern daß wahrscheinlich auch der von den Füllungen ausgehende Quccksilberdampf direkt in die Hirnanhangdrüse gelangt und auf diese Weise hormonelle Abläufe im menschlichen Körper beeinflussen kann. Denkbar ist es nach den Aus­führungen dieser Wissenschaftlerin ebenfalls, daß diese Drüse auch auf elektromagnetische Verände­rungen reagiert, die durch unterschiedliche Metalle im Mund auftreten können.

Weiterhin erinnere ich an die Ergebnisse des Internationalen Symposiums „Standortbestimmung von Amalgam und anderen dentalen Werkstoffen" vom Frühjahr dieses Jahres, nach denen - entgegen frü­herer Ansicht — bei Personen mit Amalgamfüllungen der größere Anteil des aufgenommenen Quecksilbers nicht aus der Nahrung, sondern aus den Füllungen stammt. Besonders betroffen hiervon sind Ungcborene und Babies von Müttern mit mehreren Amalgamfüllungen, die wesentlich höhrere Quecksilberkonzentra-

Daunderer - Handbuch der Amalgamvergifning — 5. Erg.-Lfg. 8/95        l /


_______________________________________________________________ Recht

V — 5   Amalgamverbot

tionen in ihren Organen als die von Müttern ohne Amalgamfüllungen aufweisen. Skandinavische Länder planen deshalb auch einen Amalgam-Ausstieg bis spätestens 1997.

Diese Ausführungen bestärken mich in meiner Auffassung, daß die bisher ergriffenen Maßnahmen wie die Zurücknahme der Zulassung nur der gamma-2-haltigen Amalgame durch die zuständige Bundesbehörde sowie ihre Empfehlung, gamma-2-freie Amalgame bei Risikogruppen nicht mehr oder nur noch nach Abwägung der Notwendigkeit einzusetzen, längst nicht ausreichend sind.

Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang auch an den vom Land Niedcrsachsen eingebrachten Entschlie­ßungsantrag des Bundcsratcs zur Vermeidung des Einsatzes von Quecksilber (Bundesrats-Drucksa-che 149/94), mit der die Bundesregierung vom Bundesrat unter anderem gebeten wird, darauf hinzu­wirken, daß die Verwendung von Quecksilber in technischen und medizinischen Anwendungen weiter verringert und in den Fällen, wo es als Folge seiner Anwendung vom Menschen aufgenommen werden kann, in seinem Gebrauch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert wird.

Nach meiner Einschätzung rechtfertigen die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der Amalgame als Zahnersatzwerkstoff längst ihr vollständiges Verbot. Ich bitte Sie daher, sich dafür einzusetzen, daß Amalgame, die derzeit noch die Regelversorgung bei der Zahnsanierung dar­stellen, generell nicht mehr verwendet werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen Monika Griefahn

Tandvärdsskade Förbundet

DER SCHWEDISCHE ZAHNPATIENTENVERBAND,

Jönköping

An das BUNDESGESUNDHEITSAMT

Institut für Arzneimittel

z. Hd. Frau Dr. Tamara Zinke, Berlin

Jönköping, 1.5.19.92

Betr.:  Amalgam in der zahnärztlichen Therapie. Eine Informationsschrift des BGA

Der Schwedische Zahnpatientenverband hat 13 000 Mitglieder, die hauptsächlich durch chronische Quecksilberexposition aus Zahnamalgam krank geworden sind.

Wir haben mit Interesse die Informationsschrift vom BGA gelesen und mit Befriedigung notiert, daß BGA gewisse Teileinschränkungcn und Warnungen vor der Anwendung der Quecksilberlegierungen im Mund eingeführt hat.

Die Informationsschrift enthält doch nach unserem Wissen und Erfahrung einige unvollständige und unbewiesene Angaben.

1. QUECKSILBERABGABE AUS NON-GAMMA-2-AMALGAM

Unsere Kritik richtet sich vor allem gegen die ganz grundlose Behauptung, die modernen „non-gamma-2" (N-G-2) Amalgame mit hohem Kupfergehalt würden im Vergleich mit konventionellem Silberamalgam wesentlich weniger Quecksilber (Hg) abgeben.

Der größte Teil des freigesetzten Quecksilbers kommt nicht aus der Gamma-2-Phase Sn7 8Hg, dazu ist der Anteil dieser Phase und dessen Hg-Gehalt zu niedrig. Ein hoher Anteil kommt aus der Gamma-2-Phase, von BGA als AG,Hg4 beschrieben. Man kann sich davon durch Messungen sowohl vom Quecksilber- als auch vom Silbergehalt im Stuhl überzeugen. Die Korrelation Hg/Ag zeigt an, daß das Quecksilber haupt­sächlich aus der Gamma-1 -Phase stammt. Diese Phase kann eine ziemlich verschiedene Zusammensetzung annehmen, mit Hg-Gehalten zwischen 68,4 und 74,8 Gewichtsprozent.

l o                  Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95


Recht_________________________________________________________________________

Amalgamverbot   V — 5

Das zeigt, daß Amalgam eine schlecht definierte und unstabile Mischung ist.

Bei der Entwicklung von Non-gamma-2-Amalgamen wurde nur auf die Festigkeit Rücksicht genommen.

Auf dem Markt wurden sie ohne eine toxikologische Auswertung eingeführt.

brune hat gezeigt, daß die Auflösung von Hg, Ag und Cu sowohl aus konventionellem als auch aus N-G-

2-Amalgam (Dispersalloy) mit der Zeit ansteigen kann.

Auch marek hat die Korrosion der Gamma-1-Phase (Ag-Hg-Sn) in Tytin (S.S.White), einem N-G-2-

Amalgam, dokumentiert.

Abgesehen von Korrosion wird Hg aus N-G-2-Amalgamen als kleine Tröpfchen durch leichtes Polieren „ausgeschwitzt". Diese Eigenschaft wurde schon!976 von rehberc beobachtet und mehrmals danach bestätigt, z.B. von schneider und sarkar und bf.nc;isson auf sowohl Dispersalloy als auch ANA 2000.

Eine Berechnung der abgesonderten Hg-Menge in der gemessenen Anzahl der 1—2 (im großen Quecksil­bertröpfchen pro Oberflächeneinheit ergibt ca. 100 u.g Hg/cm2 bei jedem Poliervorgang, auch bei um l Jahr gealterten Amalgamproben. Die Exponierung bei 3 Mahlzeiten täglich kann dann etwa 300 \ig Hg/ cm2 betragen. Die Einflüsse von Korrosion, Temperaturerhöhungen und galvanischen Zellen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Es ist erstaunlich, daß bisher keine Risikobewertung des „Schwitzphänomens" unternommen worden ist. Die Beobachtungen wurden von den verantwortlichen Zahnmedizinern außer acht gelassen. Diese Erscheinung widerlegt auf eine anschauliche Weise die Behauptung in Antwort l, Quecksilber sei im Amalgam fest gebunden. Vielmehr ist ein Teil des Quecksilbers in N-G-2-Amalgamen schon von Anfang an nicht gebunden und dringt schon bei schwachen Einflüssen auf die Oberfläche. Das flüssige Queck­silber wird dann über die Kaufläche ausgestrichen, wobei die Füllung eine glänzende Oberfläche erhält, die in klinischen Beobachtungen fälschlich als Abwesenheit von Korrosion aufgefaßt wird. Es ist anzu­nehmen, daß die Hg-Abdunstung aus solchen Füllungen höher ist als aus dem konventionellen Silber­amalgam.

Die hohe Quecksilberexposition aus N-G-2-Amalgam (Dispersalloy) wurde in Tierversuchen bestätigt. hai in et al. haben im Stuhl des Affen ein Monat nach dem Einlegen 300 |ig Hg gemessen. Während des ersten Monats wurde 0,5% des totalen Hg-Gehaltes aus den Füllungen abgegeben. Auch malmström hat beim Menschen eine Freigabe von 0,6% des Total-Quecksilbers während eines Monats gemessen (Kup-fcrgehalt des Alloys 11 %).

2.  Hg-GEHALT IM STUHL ALS MASS DER EXPOSITION

Wie von BGA in der Antwort 4 erwähnt, wird Hg durch Stuhl, Urin, Speichel, Schweiß und ausgeatmete Luft ausgeschieden.

Die Ausscheidung durch den Stuhlgang ist der ganz überwiegende Weg.

borinski hat schon 1931 erkannt: „Bei Verdacht einer Hg-Schädigung muß eine quantitative Untersu­chung von Harn und Stuhl vorgenommen werden."

Aus unbekannten Gründen wird diese Tatsache nicht beachtet, sondern historisch werden die kleinen Hg-

Mengen im Urin als ein Expositionsmaß betrachtet, was zu falscher Diagnose einer eventuellen Hg-lntoxi-

kation führen kann.

Auch BGA hat in der Beilage 2 nur die Hg-Belastung aus der Konzentration im Urin, Speichel, Blut, Zahn-

pulpa und ausgeatmeter Luft berechnet, nicht aber den Gehalt im Stuhl miteingeschlossen.

Neulich wurde diese Tatsache in einer schwedischen Studie von skare bestätigt und in der Zeitschrift

Schwedischer Ärzte veröffentlicht. Die durchschnittliche Hg-Belastung aus Amalgam war 60-70 u,g, und

bis zu 190 |ig Hg täglich, also bis 10Ofach höher als die Belastung durch die Nahrung.

Es gab auch eine gute Korrelation zwischen Quecksilber und Silber im Stuhl, entsprechend dem Verhältnis

dieser zwei Metalle in der Gamma-1-Phase. Dies bedeutet, daß die G-2-Phase aus toxikologischer Sicht

verhältnismäßig kleine Bedeutung hat, da das Quecksilber überwiegend aus dem Hauptbestandteil - der

Gamma-1-Phase —kommt.

3.  WEGE DER QUECKSILBEREXPOSITION

Wie die hohen Hg-Werte im Stuhl und in der Zahnpulpa zeigen, ist also die Exposition für Hg-Dampf in der Atemluft nur einer der drei wichtigen Absorptionswege:

Daunderer - l landbuch der Amdlgamvergiftung - 5. Krg.-l.fg. S/95        17


Recht

V - 5    Amalgamverbot


— durch die Lunge

-     im Magen und Darm

-     durch Zähne und deren Umgebung.

Die zwei letzteren Wege wurden weder von BGA noch von WHO (EHC 118/1991) beachtet. Das wiederholte Weglassen wesentlicher Information scheint Züge einer Absicht anzunehmen.

4.  KORROSION, VERSCHLEISS UND PHASENTRANSFORMATIONEN

Die falsche Beurteilung des Expositionsniveaus ist u.a. durch unzureichende wcrkstoffwissenschaftliche

Kompetenz verursacht.

Wir sehen nicht ein, wie sich die von BCA angestrebte interdisziplinäre Zusammenarbeit verwirklicht

haben soll.

Die Mangelhaftigkeit wird dadurch illustriert, daß die werkstoffkundlichen Resultate hinsichtlich Korro-

sion, Verschleiß und Phasentranformationen der Amalgame nicht für die Auswertung der Hg-Exposition

angewandt worden sind.

Diese Beurteilung kann auf folgende Untersuchungen gegründet werden:

a)       Mikroskopische Untersuchungen der Korrosion in Füllungen nach der Anwendung in vivo,

b)       Berechnungen der aufgelösten Metallmenge aus elektrochemischen Korrosionsmessungen gemäß
FARADAYschen Gesetz,

c)       Umrechung der gemessenen Verschleißgeschwindigkeiten zu Mengen freigesetzten Quecksilbers.

Die berechneten Werte stimmen mit den oben genannten Tierversuchen überein und zeigen, daß die Hg-

Exposition aus etwa zehn älteren Füllungen (Non-gamma-2-Amalgam) einige hundert Mikrogramm Hg

pro Tag beträgt.

Sie ist also oft 5-10fach höher als der WHO-Grenzwert für totale Exposition, 50 |ig Hg/Tag.

Nach dem heutigen Wissenschaftsstand sind die sogenannten „elektrochemisch bedingten örtlichen

Mißempfindungen durch Amalgamfüllungen in Kontakt mit anderen metallischen Werkstoffen" (Ant-

wort 3) mit galvanischen  Korrosionsprozessen gleichzustellen. Diese setzen Metallionen frei, deren

Menge nach dem FARADAYschen Gesetz berechnet werden kann.

Trotz der publizierten Daten der Korrosionsströme ist bisher die toxikologische Relevanz dieser Tatsache

gänzlich versäumt und die Exposition fälschlich nach dem Hg-Uringehalt beurteilt worden.

Wir legen einen Brief an die WHO mit den entsprechenden Anmerkungen bei.

5.  KOMPOSITFÜLUJNGF.N

Wir wollen das BGA darauf aufmerksam machen, daß die Behauptungen in Antwort 3, die Kompositfül-lungen hätten schlechtere mechanische Eigenschaften als Amalgam, nicht mehr der Wirklichkeit entspre­chen. Wir geben hier einige Beispiele publizierter Angaben:

Angaben über die Druckfestigkeit:

KOMPOSIT, Ana Norm

 

DRUCKFESTIGKEIT, MPa

 

posrerior antcrior

340 33U

AMALGAM1 1

New True Dentalloy Cavex SF

330,390 3ZU, 350

 

Stancblloy l1' Standalloy F

320« 140«


 

 


Die Empfindlichkeit für den Kondensationsdruck ist einer der Einflußfaktoren, die zeigen, daß die Qualität der Amalgamfüllungen von der Arbeitsweise des einzelnen Zahnarztes stark abhängig ist.

11 Aus vrijhoef M.M.A. et al.: Dental Amalgam. Quintessence Publ. 1980 V Kondensationsdruck 15 MPa Ji Kondensationsdruck   2 MPa


20


Daunderer - Handbuth der Am


vcrgiltung - 5. Erg.-Lfg. 8/95


Recht_________________________________________________________________________

Amalgamverbot    V — 5

Mehrere Publikationen berichten über längere Lebenszeiten der Komposite im Vergleich zu den Amal­gamfüllungen.

bayne untersuchte 17 Kompositprodukte über 5-10 Jahre. Die Schadensfrequenz für 899 Kompositfül-lungen war nach 5 Jahren 9,2%, weniger als die Hälfte der Schäden beim Amalgam (20% nach 5 Jahren, 50% nach 10 Jahren).

hendriks und letzel berichten von einer Überlebensdauer von 84% nach 5 Jahren beim Amalgam und

89% für Komposite.

kantbruch wurde bei 28 % der Komposite und bei 60% der Amalgame beobachtet.

Im Vergleich zu Amalgam erfordern die Kompositfüllungen Entfernung von weniger Zahnsubstanz, weil Amalgam nicht zum Zahngewebe bindet und man muß also mit Unterschneidung arbeiten.

6. WEITERE KOMMENTARE Frage 5:

Wir meinen, daß man nach dem heutigen Stand der Werkstoffwissenschaft hinreichend sichere Rück­schlüsse über die Hg-Exposition ziehen kann, wenn publizierte und bekannte Daten berücksichtigt werden. Ein gutes Merkmal ist der Hg-Gehalt im Stuhl.

Die WHO-Angabe in der EHC 118 über eine totale Exposition von 3,8-23 (ig Hg/Tag ist unrealistisch niedrig, da die Absorptionswege durch den Zahn und im Darm nicht berücksichtigt werden. Es wird auch durch die Angabe unterstützt, in der Zahnpulpa könne sich Hg bis 25,7 ^g/Gramm Gewebe anreichern (Kontrolle 0,75 |ig Hg/Gramm).

Frage 6:

Die hohe Hg-Konzentration von 3 |ig/l im Urin bei den Schweden kann ein Resultat von nicht nur einem

höheren Fischkonsum sein, sondern auch des wesentlich höheren Amalgamverbrauchs im Vergleich zu

Deutschland.

Das BGA hat auch das Faktum nicht berücksichtigt, daß die Hg-Ausscheidung im Urin durch eine von Hg

verursachte verschlechterte Nierenfunktion erschwert werden kann.

Frage 7:

Eine Studie mit 1024 Frauen in Göteborg wird als Argument dafür angeführt, daß es keine Korrelation

zwischen Anzahl der Amalgamoberflächen und Krankheitssymptomen gibt.

Wir möchten das BGA auf folgende Grundfehler in der erwähnten Arbeit aufmerksam machen:

A.  Der Zahnstatus wurde ungenügend dokumentiert.

Es gibt keine Angaben über galvanische Zellen Gold - Amalgam, Goldarbeiten, die mit Amalgam befestigt sind, oder andere Metallkombinationen. Diese Konstruktionen sind in Schweden üblich und setzen bis zu lOfach mehr Quecksilber frei als eine gewöhnliche Amalgamfüllung. Auch frisch gelegte Füllungen geben während der ersten Monate deutlich mehr Quecksilber ab als ältere Füllungen. Die Studie vergleicht also zwei Gruppen, die unter einer unkontrollierten Hg-Belastung standen.

B.   Es gab keine amalgamfreie Kontrollgruppe, d.h. keine, die womöglich nicht dem Quecksilber ausge­
setzt war.

C.   Anwendung der Hg-Analysen in Urin, Blut und Nägeln als ein Maß der Exposition oder als Grund für
eine Diagnose wird heute stark in Frage gestellt.

Der Hg-Gchalt im Stuhl wurde nicht gemessen.

Wir ziehen den Rückschluß, daß es also nicht möglich ist, diese Studie für eine Beurteilung der Amalgam­schädlichkeit anzuwenden.

Zum Schluß noch eine Frage an das Bundesgesundheitsamt:

Danndcrcr - Handbuch der Am.ilgamvcrgiftung - 5. Krg.-Lfg. H/95       Z l


_______________________________________________________________ Recht

V - 5   Amalgamverbot

Das Silberamalgam hat in der Geschichte die größte Ausbreitung erreicht. Wenn jetzt das BGA zu dem Rückschluß gekommen ist, dieser Amalgamtyp ist gesundheitsgefährend, welche Maßnahmen werden vorgeschlagen um den potentiell betroffenen Trägern von Gamma-2-Amalgam zu helfen?

Für eine Antwort auf unsere Kritik und Kommentare sind wir sehr dankbar.

n™*^ Mit freundlichem Gruß für den Schwedischen Zahnpatientenverband

Lennart SVENSK,                                                                                             Jaro PLEVA, Dr. rer. nat.

Vorsitzender                                                                                                    Mitglied des Aufsichtsrates

Mats HANSON, Dozent

Ab dem 1. Januar 1997 sollen in Schweden keine AmalgamfüHungen mehr verwendet werden. Für Kinder und Jugendliche soll bereits der 30. Juni nächsten Jahres als letztes zulässiges Datum gelten.

Nach langen öffentlichen Diskussionen legt die schwedische Regierung damit einen konkreten Plan vor, um den Ausstieg aus den umstrittenen Zahnfüllungen zu beschleunigen. Bereits in den vergangenen Jahren war die Verwendung von Amalgam deutlich zurückgegangen.

Eine Kommission wird jetzt die Einhaltung der politisch gesetzten Zieldaten kontrollieren. Geht die Abwicklung nicht so schnell wie gewünscht, dann wird ein gesetzliches Verbot erwogen. „Ich bin stolz und glücklich, in einer Regierung zu sitzen, die endlich einen solchen Vorschlag vorlegt", erklärt Schwe­dens stellvertretende Umweltministerin Görcl Thurdin. Sie gehe davon aus, daß Amalgam sogar deutlich vor den gesetzten Fristen vom Markt verschwinden wird. Außerdem sei sie davon überzeugt, daß die Ent­scheidung der schwedischen Regierung auch Druck auf andere Länder ausüben werde.

Nach neuesten Untersuchungscrgebnissen haben 250 000 Schweden allergische Beschwerden, die auf eine Überempfindlichkeit gegen Amalgam zurückzuführen sind. Jeder 12. hat die umstrittenen Füllungen bereits gegen andere auswechseln lassen. Doch entscheidend für die Regierung ist die Umweltbelastung durch Amalgam und die daraus entstehenden Gesundhcitsgefahren.

Doch auch in Schweden gibt es Bedenken gegen ein Totalverbot. Die für das Gesundheitswesen zustän­digen Kommunalverwaltungen meinen, daß vor allem geklärt werden müsse, wer die entstehenden Mehr­kosten tragen soll. Nach neuesten Berechnungen kostet der Ausstieg aus dem Amalgam umgerechnet 280 Millionen Mark pro Jahr, denn Ersatzstoffe wie Gold- oder Keramikfüllungen sind deutlich teurer.

Eine Nachfrage der BZÄK-Pressestelle bei der Schwedish Dental Association hat eine Bestätigung der Meldungen zum „faktischen Amalgam-Verbot" ergeben. Allerdings hoffen Schwedens Zahnärzte noch, auch „künftig bei bestimmten Indikationen Amalgam verwenden zu können".

*   Quelle:   Schweden will Amalgam verbieten

Die Zahnarzt Woche vom 9. März 94

22                   Daundeier -Handbuch der Anmlganivtrgiftimg- S. P.rg.-l.fg. 8


Recht                                                                                                                         Amalgamverbot

BGA-Amalgamrichtlinien   V - 5.4

Amalgam-Monographie

Am 23.10.1993 meldete die Schwäbische Zeitung:

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) hat nach Informationen der „FRANKFURTER NEUEN PRESSE" 1988 eine wissenschaftliche Darstellung über Amalgam als Füllmaterial für Zähne unter maßgeblicher Mitwirkung eines Forschers herausgegeben, der im Dienst des größten deutschen Amalgam-Herstellers steht. Vertreter der biologischen Medizin baten nun in einem offenen Brief Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) um Aufklärung, warum in dieser Abhandlung auch verschwiegen worden sei, daß es fundierte Warnungen vor Amalgam-Schädigungen bei Ungeborenen gebe, zitierte die Zeitung. Der Medi­ziner Wolfgang Koch von der „Internationalen Gesellschaft für ganzheitlichc Zahnmedizin" faßte in seiner vom Öko-Institut herausgegebenen Amalgam-Studie die Forschungsergebnisse international aner­kannter Schulmediziner zusammen, aus den sich eindeutig ergebe, daß das BGA bereits vor zwölf Jahren den Amalgam-Einsatz bei werdenden Müttern hätte verbieten müssen. Amalgam-Quecksilber gelte als Gift mit Langzeitwirkung. Bei manchen Amalgam-Trägern wirke es nie, bei vielen komme es erst nach Jahren zu geistigen Störungen, Nerven-, Nieren-, Leber- oder Immunschäden.

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,

Ihr erklärtes Ziel ist es, alle Vorwürfe gegen das Bundesgesundheitsamt (BGA) aufzuklären. Wir erlauben uns, Ihre Aufmerksamkeit auf weitere BGA-Versäumnisse zu lenken:

1.        Die gültige Amalgam-Monographie (1988) entstand unter maßgeblicher Mitwirkung eines Forschers,
der im Dienst des größten deutschen Amalgam-Herstellers steht. Das BGA verzichtet damit bewußt auf
eine neutrale wissenschaftliche Aufarbeitung der Gesundheits-Risiken durch Amalgam und verschweigt
u.a. fundierte wissenschaftliche Warnungen vor Amalgam-Schädigungen bei Ungeborenen.

2.   Die industrie-nahe Informationschrift des BGA „Amalgame in der zahnärztlichen Praxis" (1992) ent­
hält vorsätzliche Fehl-Informationen und basiert weitgehend auf verharmlosenden, von Mit-Autoren o.g.
Amalgam-Monographie verfaßten Studien.

Das Leid der bereits durch Amalgam Geschädigten und unsere Pflicht, weiterem Schaden vorzubeugen, verlangen eine Neufassung der Amalgam-Monographie — durch neutrale, nicht interessengcbundenc Wis­senschaftler.

Dr. med. dent Wolfgang H. Koch, Herne

Vorst. Mitglied der Internat. Gesellschaft für Ganzheitlichc Zahnmedizin.

Dr. med. Klaus-Peter Schlebusch, Essen

l. Vors. des Zentrums zur Dokumentation für Naturheilverfahren

BGA für sachlich-kritische Prüfung von Amalgamen

bga-pressedienst (16/1994) vom 16. März 1994

Das Bundesgesundheitsamt weist den Vorwurf überzogener Anwendungseinschränkungen und einer „Kampagne" gegen Amalgame, den Bundeszahnärztekatnmer und Kassenzahnärztliche Bundesvereini­gung erhoben haben, energisch zurück. Das Bundesgesundheitsamt wird sich bei der Aufklärung mögli­cher gesundheitlicher Risiken durch Amalgame in der Zahnheilkunde und bei der Anordnung möglicher­weise notwendiger Maßnahmen weiterhin vom vorbeugenden Patientenschutz leiten lassen.

Das Bundesgesundheitsamt steht auch, was die kritische Bewertung und die Einschränkung der Anwen­dung von Amalgamen betrifft, nicht allein. Die Behörden von Schweden und Dänemark vertreten ähnliche Positionen, und das Bundesgesundheitsamt kann sich bei seinen Entscheidungen auf wissenschaftlichen Sachverstand berufen.

Daundercr - Handbuch der Amalgamvergiftung - .S. Erg.-Lfg. 8/95       3


Amalgamverbot____________________________________________________________ Recht

V — 5.4   BGA-Amalgamrichtlinien

Die Patienten können darauf vertrauen, daß das Bundesgesundheitsamt weitere Anwendungseinschrän­kungen für Amalgame anordnen wird, wenn sie nach neuen Untersuchungen geboten sein sollten. Die neuen Untersuchungen betreffen die Quecksilberbelastung von Kleinkindern, deren Mütter zahlreiche Amalgamfüllungen in ihren Zähnen hatten.

Die von den Zahnärzteverbänden geforderten „wissenschaftlichen Nachweise" für Gesundheitsgefähr­dungen kann das Bundesgesundheitsamt im Interesse der Patienten nicht abwarten, es muß bereits dann handeln, wenn der Verdacht auf Gesundheitsgefahren durch Amalgame begründet ist.

Ein Verbot für Amalgame steht für die nächsten Jahre nicht an. Das BGA hatte 1992 die Anwendung von Amalgamen auf den Bereich von kautragenden Flächen begrenzt; in diesem Bereich gibt es nach wie vor Probleme mit alternativen Füll Werkstoffen. (Diese Entscheidung wurde im übrigen von der Zahnärzte­schaft mitgetragen.) Patienten, bei denen keine Unverträglichkeiten wie z.B. Allergien aufgetreten sind, rät das BGA dringend ab, aus Angst vor möglichen Gesundheitsgefahren klinisch einwandfreie Amalgamfül­lungen ersetzen zu lassen: Gerade bei der Herausnahme der Amalgame wird der Körper durch das dabei freiwerdende Quecksilber belastet.

Bundesministerium für Gesundheit: Amalgam-Füllungen und Amalgam-Ersatz

Informationsblatt Nr. 27-01 20. Juni 1994

Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt die Diskussion über das Für und Wider von Amalgam-Füllungen sehr aufmerksam. Dabei läßt sich das Ministerium u.a. auch von den Experten des Bundesge­sundheitsamtes (BGA) beraten. Aus der Tatsache, daß das BGA eine weitere klarstellende Bewertung zum Problem der Verarbeitung von Amalgam im Bereich der Zahnmedizin abgegeben hat, ist zu ersehen, wie intensiv die für diese Fragen verantwortlichen Institutionen sich um das Problem der Füllungsmaterialien bei der zahnmedizinischen Behandlung kümmern. Auch die medizinischen und zahnmedizinischen Fach-gcscllschaften analysieren und bewerten laufend neue Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet.

Das BGA hat eine Orienticrungshilfe für Zahnärzte und Patienten mit dem Titel „Amalgame in der zahn­ärztlichen Therapie" herausgegeben. Darin heißt es: „Es gibt nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand unter Berücksichtigung der durch Nahrung, Wasser und Luft ohnehin für den Menschen bestehenden Quecksilberbelastung keinen begründeten Verdacht für ein medizinisch nicht vertretbares gesundheitliches Risiko durch Tragen, Legen oder Entfernen von Amalgamfüllungcn. Ihr Einsatz sollte dennoch auf das unbedingte Maß eingeschränkt werden, um die allgemeine Quecksilberbelastung des menschlichen Körpers zu verringern". Aufgrund dieser Bewertung, die sich auf die Auswertung wissen­schaftlicher Materialien aus der gesamten Welt stützt, besteht kein Anlaß, die Empfehlung des BGA zur Einschränkung der Verwendung von Amalgam als Begründung für einen Austausch von bestehenden Amalgamfüllungen zu nehmen. Eine medizinische Indikation (Amalgamallergie) ist durch den Epikutan-test nachzuweisen.

Grundsätzlich besteht bei der Verwendung von Amalgam das Problem, daß es bisher noch kein gleich-gutes Füllungsmaterial gibt. Auch die bisher bekannten Alternativmaterialien haben Nachteile und über ihre langfristige Unbedenklichkeit ist wenig bekannt. Hinzu kommt, daß es auch gegen Gold Allergien gibt und Goldfüllungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihres hohen Preises kaum finanzierbar sind. Die perfekte Lösung in der Zahnheilkunde besteht darin, die Notwendigkeit von Fül­lungen durch intensive Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrolle möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen. Daß dies keine Utopie sondern eine bereits heute machbare realistische Alterantive ist, beweisen kontrollierte praktische Experimente mit großen Patientenkollektiven im Ausland.

Aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kasscnzahnärztliche Versorgung geht hervor, daß der Vertragszahnarzt Art und Umfang der Maßnahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung bestimmt. In Teil B II Punkt 4

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Amalgamverbot


BGA-Amalgamrichtlinien    V - 5.4

heißt es ferner, „es sollen die üblichen und erprobten plastischen Füllungsmaterialien verwendet werden. Bei Molaren und Prämolaren ist in der Regel Amalgam als Füllungsmaterial angezeigt." Zu den erprobten plastischen Füllungsmaterialien gehören auch Kunststoff-Füllungen. Diese werden seit langem im Front­zahnbereich und auch im Seitenzahnbereich angewandt, sofern keine starken Kaubelastungen vorliegen. Auch bei Backenzähnen (Molaren und Prämolaren) hat es der Zahnarzt in der Hand, gemäß zahnmedizi­nischer Einschätzung zu entscheiden, ob Kunststoff-Füllungen verwandt werden. Denn der Richtlinien­text besagt, daß „in der Regel Amalgam als Füllungsmaterial angezeigt" ist. Die Formulierung „in der Regel" bedeutet keine Ausschließlichkeit. Vielmehr ist der Zahnarzt in seiner Therapieentscheidung gem. Punkt A Ziffer 4 der Richtlinien frei. Dabei muß es sich allerdings um Methoden handeln, deren diagno­stischer und therapeutischer Wert ausreichend gesichert ist.

Die Krankenkassen zahlen derartige Füllungen auch anstandslos, sofern die dadurch entstehenden Kosten nicht höher als bei der Verwendung von Amalgam sind und die Behandlung unter Zugrundelegung des vertragszahnärztlichen Bewertungsmaßstabes erfolgt.

Andere Materialien und Versorgungsformen (z.B. Gold- und KeramikTnlays) zahlt die Krankenkasse nur in jenen seltenen Fällen, in denen eine Amalgam-Unverträglichkeit durch den Epikutan-Test nachgewiesen ist.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und

Medizinprodukte:

Weitere Einschränkungen in der Amalgam-Anwendung

geplant

BfArM-Pressedienst Nr. 1/94 vom 4.7.1994

Mit Wirkung vom 1.7.1994 ist das Bundcsgesundheitsamt aufgelöst. Die vorliegende Pressemitteilung ist die erste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinproduktc. Die beschriebenen Empfehlungen beruhen auf einem Anhörungsschreiben, das noch vom Institut für Arzneimittel des Bundesgcsundheits-amtes am 29.6.1994 an die Hersteller gerichtet wurde.

Das Bundesgesundheitsamt hat die Hersteller von der Absicht unterrichtet, weitere Einschränkungen zur Anwendung von Amalgamen in der zahnärztlichen Therapie anzuordnen. Die Hersteller wurden entspre­chend den gesetzlichen Vorschriften um Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen aufgefordert.

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte die allgemeine Quecksilberbelastung der Menschen verringert werden. Da jedoch jede Amalgamfüllung zur Erhöhung dieser Belastung beiträgt, hält das BGA eine strenge Nutzen-Risiku-Abwägung zur Verwendung von Amalgam für erforderlich. Bereits 1987 hat das Bundesgesundheitsamt zum Schutz des Kindes empfohlen, auf umfangreiche Zahnsa-nicrungen mit Amalgam während der Schwangerschaft zu verzichten.

Quecksilber aus Amalgamfüllungen — wie auch aus anderen Quellen — wird über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen. Zwar gibt es nach den dem Bundesgesundheitsamt vorliegenden wissen­schaftlichen Untersuchungen keinen begründeten Verdacht auf eine Schädigung von Feten und Babys durch eine aus Amalgamfüllungen herrührende Amalgambclastung der Mutter; trotzdem sollte vorsichts­halber auf eine Amalgamtherapie verzichtet werden, zumal der frühkindlichc Organismus gegenüber Quecksilber empfindlicher reagieren könnte.

Nach derzeitigem Stand des Wissens besteht jedoch keinerlei Veranlassung, klinisch einwandfreie Amal­gamfüllungen entfernen zu lassen. Im Gegenteil: Eine Herausnahme der Amalgamfüllungen ohne Vor­liegen konkreter, auf diese zurückzuführende Beschwerden könnte z.B. zu einer weiteren Quecksilberbela­stung führen als das Tragen von Amalgamfüllungen und ist daher nicht empfehlenswert.

Für die Bewertung von Füllungskunststoffen (Composites) als Ersatz von Amalgam zur Anwendung im Seitenzahnbereich - dem bislang bevorzugt mit Amalgam versorgten Bereich - wurde vom BGA im Mai

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1994 eine Expertensitzung einberufen. Dabei ist u.a. deutlich geworden, daß Füllungskunststoffe in anderen Ländern der EU und in Japan häufiger als in Deutschland eingesetzt werden und sich in bestimmten Fällen durchaus als Ersatz von Amalgam im kautragenden Bereich eignen. Hier sollte sich die Praxis auch in Deutschland ändern.

Allerdings: Die Bewertung von Nutzen und Risiken der Amalgamtherapie muß eine entsprechende Bewer­tung der Alternativen wie der Gußlegierungen und Füllungskunststoffe mit einschließen, da diese biolo­gisch ebenfalls nicht unproblematisch sind. Bekannt sind u.a. mögliche allergische Reaktionen auf diese Materialien.

Nicht vergessen werden sollte bei der Amalgam-Diskussion, daß optimale Kariesprophylaxe durch gute Mundhygiene und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen das Übel an der Wurzel packen — denn der gesunde Zahn benötigt keine Füllung.

2. Amalgamhearing beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 9.12.1994

Die Ausführungen Dr. Daunderers beim Hearing:

Juristisch gesehen, war der Kenntnisstand der jetzt hier Beteiligten im Gegensatz zu dem der Betroffenen der gleiche wie beim 1. Amalgamhearing am 15.9.1989, obwohl mats hanson und die WHO-Hg-Schrift bewiesen:

1)       Amalgam setzt zum Teil beträchtliche Giftmengen in den Speichel, das fünffache in die Ausatemluft
sowie in den darunterliegenden Knochen und in die Speichcrorgane frei; anorganisches Metall wird im
Körper  in   hochgiftiges   organisches   verwandelt   (damals   lachten   alle  Versammelten   lauthals   aus
Unkenntnis) und führt zum Feer-Syndrom.

2)       Die korrekte Amalgamentfernung bessert zahlreiche Immun- und Nervenschäden.

3)       Die mit dem Chelatbildner DMPS entfernte Giftmengc kann die physiologische Entgiftung wesentlich
beschleunigen, das Testergebnis normalisiert sich mit der Entgiftung der Nieren.

4)       Metalle — insbesondere Palladium als Alternative nach Amalgam verschlechtern die Vorschädigung
der Kieferknochen dramatisch.

5)       Damalige Untersuchungen auswärtiger Rechtsmediziner belegten den Kausalzusammenhang zwischen
hohen Quecksilberwerten aus mütterlichem Amalgam in toten Neugeborenen und den Organschäden
(Kindstod), wogegen die heutige Studie der Degussa von drasch nur Werte mißt.

Aus prophylaktischer Vorsorge wäre vor 5 Jahren ein Amalgamverbot für Kinder, werdende Mütter und Kranke juristisch unbedingt erforderlich gewesen (so wie ich es verlangt hatte).

6)  Durch die ge/ielten Falschinformationen, daß „Amalgam gesund" sei und „DMPS - Gaben grob fahr­
lässig und falsch" seien ist durch jährlich 40 Mio. neue Füllungen und die Weigerung einer gezielten
Behandlung durch die Krankenkassen ein unermesslicher volkswirtschaftlicher Schaden entstanden.
Während sich die hier Versammelten 5 Jahre lang dafür einsetzten, Amalgam gut zu verkaufen mit Schlag­
worten wie „Sektierer" (KnöNCKE, 1985), „Phobie gegen Amalgam" (knülle, 1987), „weit entfernt von
der Größenordnung, die toxikologisch gefährlich wäre", „DMPS-Test ist grob fahrlässig und falsch"
(schiele, 1989), versuchten wir zwischenzeitlich bei Kranken die Schäden möglichst gering zu halten.

Wir fanden bei der Behandlung von über 10 000 Amalgamvergiiteten:

1.       Die Amalgamentfernung ohne Schutz wie Kofferdam, Sauerstoff und DMPS führt zu einer nicht /u ver­
antwortenden akuten Giftaufnahme, deren Gesamtmenge etwa einem 10jährigen Weiterbelassen ent­
spricht. Patienten mit Lähmungen (Feer-Syndrom im Stamm- und Kleinhirn) dürfen keinesfalls Amalgam
herausbohren lassen: entweder im Gesunden herausschälen oder den ganzen Zahn extrahieren.

2.   Wenn die im Röntgenbild erkennbare Giftaufnahme des Knochens zu stark ist, können sich schwere
Organschäden nur bessern, wenn der Kieferknochen operativ giftfrei saniert wird und keine Metalle ins
Kiefer gesetzt werden.

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3.   Langzeitalternativen mit Metallen werden nur vertragen, wenn der Kiefer (Panorama-Röntgenauf­
nahme) bzw. Kopf (Kernspin) metallfrei sind.

4.   Metallnachweis in Knochenbiopsien aus dem Kiefer spiegeln die zu erwartende Unverträglichkeit von
erneuten Fremdmaterialien besser als Haut-Allergieteste. (apparo, 1000 Fälle)

5.   Die im Panoramabild und im Kernspin der Organe und des Kopfes sichtbaren Amalgam Veränderungen
korrelieren exakt mit den Giftwerten der operativ entfernten Organe. Sie müssen stets gemessen werden.
Die Veränderungen des Kernspins im Kleinhirn und Stammhirn als Feer-Syndrom werden fälschlich als
„UBO-Syndrom" eingestuft.

6.       Die einzige medizinisch sinnvolle Behandlung einer Amalgamvergiftung ist nach einer korrekten Sanie­
rung die Gabe von DMPS in hohen Dosen in großen Zeitintervallen. Selen und Homöopathie sind wir­
kungslos.

7.   Während eine Hochgoldlegierung die beste Erstversorgung eines großen Zahndefektes ist, verbietet sie
sich bei großen Amalgameinlagerungen im Kieferknochen. Wo lange Amalgam war, darf ebenso lange
kein Gold hin. Hier steht die Entgiftung im Vordergrund.

Langzeitprovisorien aus Zement sind oft unumgänglich.

Umweltvcrgiftete und Allergiker vertragen keine Goldlegierung als Amalgamalternative, Schäden durch Metallegierungen treten rasch auf. Kunststoffe wie Charisma gelten in den USA seit Jahren auch im Seiten­bereich als an Belastbarkeit und Haltbarkeit dem Amalgam weit überlegen. Nur müssen sie exakt verar­beitet werden. Biologische Zahnärzte verwenden seit 70 Jahren Steinzemente wie Omnifil.

8.   Keramik muß so gut gebrannt sein, daß es kaum Aluminium freisetzt (Höchstwert pro Krone
31 Mio |ig/l AI im Speichel).

9.   Bei Allergikern dürfen keine erhöhten Metallwerte im Speichel durch Korrosion bestehen.

 

10.   Allergieteste sind wertlos, da die modernen Testsubstanzen ohne Quecksilber sind  (Hermal
Nr. D 2480).

11.   Jedes Amalgam macht psychisch krank. Nachgewiesene Todesfälle melden wir nur der Staatsanwalt­
schaft, sie ist die einzige Behörde, die ernsthafte Konsequenzen zieht.

Zusammenfassung:

l.) Der Ausstieg aus der Amalgamtherapic war schon 1989 möglich und unbedingt nötig.

2.) Schon längst gibt es optimale Amalgam-Alternativen: Zement und Kunststoffe als Zweitversorgung oder bei zu geringer Kassenleistung, Gold für die Begüterten, allerdings muß es gewissenhaft gelegt werden, was wir bei keinem Amalgamopfer sahen.

3.) Es sind keinerlei Forschungen vor einem Amalgamverbot nötig.

Jeder Tag des Hinauszögerns eines generellen Amalgamverbotes bedeutet unendlich viel Leid für die Betroffenen und enorme Zusatzkosten — neben den rechtlichen Folgen.

Das Resümee Dr. Daunderers nach dem Hearing:

1.      Derzeit werden von 70 000 Zahnärzten pro Jahr etwa 50 Mio Füllungen gelegt, davon etwa die
Hälfte Amalgam, die andere Kunststoff.

2.  Die Zahnärzte bekommen für die Kunststoffüllung das Gleiche wie für Amalgam, es belastet also die
Krankenkassen nicht stärker.

3.  Die Kosten für die Füllungen liegen derzeit etwa bei 2 Milliarden DM pro Jahr.

4.  Auch im kautragenden Seitenzahnbereich sind Kunststoffe akzeptabel.

5.  Von den 140 geladenen Experten sprachen sich nach dem ersten Statement des Tox Center nur 10 Ex­
perten für ein Amalgamverbot aus, die anderen plädierten mehr oder minder vehement für eine Beibe­
haltung von Amalgam.

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V-5.4   BGA-Amalgamrichtlinien

6.  Im Gegensatz zum ersten Hearing 1989 erklärten nun auch die Amalgambefürworter, daß Amalgam
die Hauptursache der Quecksilberbelastung für den menschlichen Organismus ist.

7.  drasch wies nach, daß die Lebern und Nieren toter Neugeborener die gleichen Quecksilberbela­
stungen aufwiesen wie ihre Mütter.

8.      Die Quecksilberkonzentrationen der menschlichen Organe korreliert mit der Anzahl und Größe der
Amalgamfüllungen.

9.      Die Quecksilberkonzentrationen im Gehirn könnten für die Ursache des Kindstodes ausschlaggebend
sein. Meßwerte von Leichenhirnen der Neugeborenen wurden aber von drasch nicht vorgelegt.

 

10.      Außer taitaro stellte keiner der Experten Giftmessungen bei Allergikern und Kranken dar.

11.  Das BGA aktzeptiert keine Meldungen durch die Kranken sondern nur durch (Zahn-)Ärzte und auch
keine Meldungen ans Pettenkofer-Institut.

12.  Angeblich sei die Anzahl der Meldungen verschwindend gering. Bemerkenswerterweise war auch die
Anzahl der anwesenden redeberechtigten Betroffenen (40) gering - bei Tausenden von erwarteten
Betroffenen.

13.  Außer dem Tox Center, den Betroffenen und einigen Einzelnen befaßte sich keiner mit Kranken­
schicksalen sondern man sprach nur von psychisch kranken und eingebildeten Kranken.

14.  Die Diskrepanz der zukünftigen Behandlung bei Fortpflanzungsfähigen und Kindern war eklatant:
Frauen und Mädchen bekommen Kunststoffüllungcn, Männer und Knaben Amalgam.

15.  Für Neuveröffentlichungen und gesammelte Fakten interessierte sich (noch) kaum jemand der Gela­
denen.

16.  Offenkundig war eine nachlässige Nachforschung zur Klärung der möglichen Ursachen bei 2500 To­
desfällen von Neugeborenen jährlich durch vermeidbare Gifte, wie eine betroffene Frau, der man die
Untersuchung der Kindsleichc, die sie selbst beantragt hatte, verweigerte, belegen konnte.

Die zuständigen Staatsanwaltschaften vernachlässigen offenkundig die Suche nach den giftbedingten Todesfällen.

Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer

Internist, Umweltarzt                                                                                              13. Dezember 1994

Bf ArM ordnet weitere Einschränkungen in der Amalgam-Anwendung an

BfArM-Pressedienst Nr. 4/95 vom 6.4.1995

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Mcdizinprodukte (BfArM) hat mit Bescheid vom 31.3.1995 wei­tere Einschränkungen der Amalgam-Anwendung angeordnet. Für Gamma-2-freie Amalgame als zahnärzt­liche Füllungswerkstoffe müssen die Gebrauchs- und Fachinformationen mit Wirkung vom 1. Juli 1995 geändert werden. So werden zukünftig u.a. die Angaben in den Abschnilten „Verwendung bei Schwanger­schaft und Stillzeit" und „Gcgenanzeigen" dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepaßt. Diese Maßnahmen sind zur Information über die möglichen Risiken einer Amalgam-Anwendung erforderlich und erfolgen zum Zweck des vorbeugenden Gesundheitsschutzes.

Es gibt keinen begründeten Verdacht, daß Quecksilber aus den Amalgamfüllungcn der Mutter den kindli­chen Organismus schädigt. Allerdings haben Untersuchungen am Menschen gezeigt, daß Quecksilber über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen wird. Die Höhe der Quecksilberkonzcntration in den Organen von Foeten (z.B. Leber) und Babys (z.B. Niere) steht im Zusammenhang mit der Anzahl der Amalgamfüllungen der Mutter. Daher sollte keine bzw. keine weitere Anwendung von Amalgam in der Schwangerschaft erfolgen. Alternativmaterialien sollten nach Möglichkeit den Vorrang haben und dies nicht nur in der Schwangerschaft. Ein für Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter spezieller Hinweis in den Gebrauchs- und Fachinformationen für Amalgame erübrigt sich dadurch.

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BGA-Amalgamrichtlinien   V — 5.4

Wie schon in früheren Verlautbarungen weist das BfArM nochmals ausdrücklich darauf hin, daß kein Anlaß besteht, vorhandene klinisch einwandfreie Amalgamfüllungen - insbesondere bei Kinderwunsch -entfernen zu lassen.

Die Formulierung der „Gegenanzeigen" in den Gebrauchs- und Fachinformationen der Amalgame sehen weitere Anwendungseinschränkungen in besonderen klinischen Fällen (z.B. bei Stumpfaufbauten) für Amalgam im Kontakt mit anderen Legierungen vor.

Der Zahnarzt findet in den neuen Fachinformationen spezielle Angaben u.a. zu pharmakologischen und toxikologischen Eigenschaften von Quecksilber aus Amalgamfüllungen.

Bei einer klinisch notwendigen Neu- bzw. Wiederversorgung von Zähnen sollte mit dem Zahnarzt geklärt werden, ob andere Werkstoffe wie Composites oder korrosionsfeste Gußlegierungen in Frage kommen. Auch Alternativmaterialien sind nicht frei von potentiellen Nebenwirkungen. Bekannt sind u.a. mögliche allergische Reaktionen auf diese Materialien. Durch eine geeignete Mundhygiene hat der Patient es selbst in der Hand, ob der Zahn gesund bleibt oder erneut zahnärztlich versorgt werden muß.

Bereits seit 1992 dürfen Amalgame auf Anordnung des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes nur noch für den kautragcnden Bereich der Seitenzähne eingesetzt werden.

Das BfArM bzw. das ehemalige Bundesgesundheitsamt haben in den vergangenen Jahren immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß Amalgame Quecksilber freisetzen und dadurch meßbar zur Quecksilberbela­stung des Menschen beitragen. In verschiedenen Studien konnte aus Amalgamfüllungen stammendes Quecksilber in Körpcrflüssigkeitcn bzw. -geweben nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Tatsache sind entsprechende Risikoabwehrmaßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, welche die Quecksilberbelastung des Patienten zu reduzieren helfen, angezeigt.

Das BfArM bittet die Zahnärzte um Beachtung und entsprechende Umsetzung des in den neuen Fachinfor­mationen zum Ausdruck gebrachten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes.

Nach der neuen Stellungsnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur „Gebrauchsinformation" über Amalgam:

Konsequenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rundschreiben der Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.O.R. an alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

das Nachfolgcinstitut des Bundesgesundheitsamtes, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro­dukte (BfArM), hat im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplanverfahrens eine neue Anord­nung zum Wortlaut der „Gebrauchs- und Fachinformation" erlassen, die zum 1. Juli d. J. gültig wird. Die „Gebrauchs- und Fachinformation" ist vom Zahnarzt zu beachten.

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sehen - auch in Übereinstimmung mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte — durch die Anordnung des Bundesinstituts die Verwen­dung von Amalgam erheblich eingeschränkt.

Die bisher bestehenden Einschränkungen für Amalgam beziehen sich auf

    nachgewiesene Amalgam-Allgeric

    bestimmte Formen der Nierenerkrankung

    Schwangerschaft (keine „größeren" Versorgungen)

    Kinder unter 6 Jahren

    retrograde Wurzelfüllungen

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An neuen Einschränkungen kommen hinzu:

    Amalgam außerhalb des kaudrucktragenden Seitenzahnbereichs

    Die Verwendung als Material für Stumpfaufbauten bei Kronen oder Inlays

    Der Einsatz bei okklusalem oder aproximalem Kontakt mit vorhandenem gegossenen Zahnersatz

    in der Therapie während Schwangerschaft („keine bzw. keine weitere Anwendung")

Weiterhin heißt es:

> In der „Begründung": „Da Quecksilber im Organismus kumuliert, können aufgrund erhöhter Bela­stungen biologische Veränderungen entstehen, die insbesondere in Sorge um die nachfolgende Genera­tion zur Verhütung gesundheitlicher Risiken vermieden werden müssen".

^ „Amalgamfüllungen dürfen nur für okklusionstragende Füllungen im Seitenzahnbereich (Klasse I und II) eingesetzt werden, und nur dann, wenn andere plastische Füllungsmaterialien nicht indiziert sind und andere Restaurationstechniken nicht in Frage kommen. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheits­schutzes sollte die Zahl der Amalgamfüllungen für den einzelnen Patienten so gering wie möglich sein, da jede Amalgam füllung zur Quecksilberbelastung des Menschen beiträgt."

l „Keine bzw. keine weitere Anwendung" von Amalgam während der Schwangerschaft und der Stillzeit, keine Entfernung intakter Amalgamfüllungen während der Schwangerschaft unter Hinweis auf die „Exposition des Feten gegenüber Quecksilber". „Alternativmaterialien sollten nach Möglichkeit den Vorrang haben."

l Im Absatz „Nebenwirkungen" wird der Satz „Hiermit ist kein gesundheith'ches Risiko verbunden"

gestrichen.

Nach Einschätzung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer und Freiem Verband Deutscher Zahnärzte bedeutet dies:

-    Es wird erkennbar, daß das Bundesinstitut eine Gesundheitsgefährdung durch Quecksilber nicht aus­
schließt.

-    Die Einschätzung des Bundesinstituts setzt den Zahnarzt einem sachlich nicht gerechtfertigten, unwäg­
baren und größeren Haftungsrisiko aus.

-    Die Bereitschaft der Bevölkerung, sich mit Amalgam versorgen zu lassen, schwindet zusehends; diese
Tendenz wird jetzt noch verstärkt.

-    Schon heute existieren in der Füllungstherapie Alternativen, die aber aufwendiger und kostcnintensiver
sind als die Amalgamtherapie. Bei Kunststoffen mehren sich die Stimmen, die von wachsendem
Gesundheitsrisiko sprechen.

Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werden vor der Notwendigkeit stehen, Ihren Patienten die neue Situation zu erklären. Die naturwissenschaftlich ausgerichtete Medizin und Zahnmedizin sieht weltweit nach wie vor keine Gründe, die solche Einschränkungen erforderlich machen würden. Das Aufklärungs­gespräch nimmt an Bedeutung zu. Die Verantwortung für die Folgen, insbesondere im Rahmen der ver­tragszahnärztlichen Versorgung, müssen allein das Bundcsinstitut und das Bundesgesundheitsministerium tragen.

1. Die wissenschaftliche Erkenntnislage

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und ihre Fachgesellschaften, die Verei­nigung der Deutschen Hochschullehrer, die Araieimittelkommission Zahnärzte und die Federation Den-taire Internationale (FDI) haben in mehrfachen Stellungnahmen in jüngerer Vergangenheit und aktuell erklärt, daß eine Gefährdung des menschlichen Organismus durch das in Amalgamfiilhmgen enthaltene Quecksilber nach menschlichem Ermessen und derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden kann.

So heißt es in einer Grundsatzerklärung der FDI vom 7.10.1994 zur Frage von Nebenwirkungen u.a.:

„Bestandteile von zahnärztlichen Restaurationsmaterialien, einschließlich Amalgam, können in seltenen Fällen zu lokalen Nebenwirkungen oder allergischen Reaktionen führen. Eine sehr geringe Menge Queck­silber wird durch Amalgamrestaurierungen, insbesondere während des Legens und des Entfernens, freige­geben. Allerdings tragen zahlreiche Quellen, wie z.B. die Nahrung (insbesondere Fisch), Wasser und Luft­verschmutzung, zur Quecksilberbelastung des Körpers bei. Das Risiko schädlicher Nebenwirkungen ist

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BGA-Amalgamrichtlinien    V — 5.4

für alle Arten von Restaurationsmaterialien sehr gering. Es ist bei Amalgam nicht höher als bei Kunststoff­materialien. "

Auch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA (1993), das National Institute of Dental Research (1992) und der Schwedische Rat für Medizinische Forschung (1992), sowie die Deutsche Gesellschaft für Toxikologie und Pharmakologie kommen zu ähnlichen Aussagen.

Dennoch führt kein Weg daran vorbei, daß die für die Arzneimittelsicherheit in der Bundesrepublik zuständige Behörde sich von anderen Erkenntnissen hat leiten lassen.

2.  Forensische Aspekte

Es geht im wesentlichen um zwei Problembereiche:

-    Die Aufklärungspflicht des Zahnarztes.

-    Die Haftung des Zahnarztes bei Auseinandersetzungen wegen „Körperverletzung" und „Behandlungs­
fehler" als Folge von gesundheitlichen Schäden durch Amalgam.

a)  Aufkärung

Die Rechtsprechung zum ersten Komplex, Aufklärungspflicht, ist relativ eindeutig. Danach hat der Zahn­arzt den Patienten über die medizinischen Risiken und Nebenwirkungen der verschiedenen Füllungsthera­pien ausführlich und persönlich aufzuklären. Wichtig ist, daß die Durchführung des Aufklärungsgesprä­ches in der Patienten-Karteikarte korrekt dokumentiert wird. Eine zusätzliche, vom Patienten unterschrie­bene schriftliche Erklärung bedeutet lediglich ein weiteres Indiz für das ordnungsgemäß durchgeführte Aufklärungsgespräch.

Das Aufklärungsgespräch und eine schriftliche Erklärung des Patienten entlasten Sie jedoch nicht in der Haftungsfrage, wenn Sie entgegen der „Gebrauchsinformation" eine Wunschbehandlung (z.B. retrogradc Wurzelfüllung) mit Amalgam durchführen.

b)  Haftungsrisiko

Grundsätzlich gilt: Der Zahnarzt ist allein verantwortlich für die Einschätzung des medizinischen Risikos und der daraus abgeleiteten Thcrapieentscheidung. Dabei muß er sich strikt an den Indikationskatalog lt. „Cebrauchsinformation" halten. Wegen der in der Anordnung des Bundesinstituts verstärkten Einschät­zung eines Gesundhcitsrisikos durch Amalgam, kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß bei Abwei­chung von der „Gebrauchsinformation" und bei mangelnder Aufklärung ein Gericht in einer haftungs­rechtlichen Auseinandersetzung der Auffassung des Bundesinstituts folgt und die Möglichkeit einer Gefährdung stärker betont als deren Unbedenklichkeit.

Fazit: Vor dem Hintergrund der neuen Entwicklung muß der Zahnarzt die Verwendung von Amalgam noch kritischer als bisher prüfen. Das Aufklärungsgespräch und seine ordnungsgemäße Dokumen­tation sind wichtiger denn je.

3.  Vertragszahnärztliche Versorgung

Nach den derzeitigen Richtlinien steht für die als Sachleistung abzurechnende Versorgung eines gesetzlich Versicherten keine der Amalgam-Füllungstherapien gleichwertige Behandlungsform zur Verfügung. Die Versicherten sind darüber zu informieren, daß die Alternativ-Versorgung mit Gold oder Keramik keine Kassenleistung ist, sondern nach GOZ als Privatleistung abgerechnet werden muß. Bei Kunststoffüllungen im Seitenzahnbereich sind aufgrund der Werkstoff-Eigenschaften strenge Maßstäbe hinsichtlich ihrer Geeignetheit als Kassenleistung anzulegen. Es mehren sich neuerdings auch Aussagen hinsichtlich gesund­heitlicher Bedenken beim Kunststoff. Eine eventuelle Kostenübernahme bzw. Kostenzuschuß kann allein der Patient mit seiner Krankenkasse abklären.

Die Kassenzahnärztliche Bundcsvereinigung hat in Erwartung der Amalgam-Einschränkungen schon 1994 zum GSG-Anpassungsgesctz einen Vorschlag unterbreitet, der geeignete Rahmenbedingungen für eine geordnete Versorgung der Patienten ermöglichen sollte. Der Vorschlag ist an der Bundesratsmehrheit gescheitert. Es war vorgesehen, ein Festzuschuß-System für die Füllungstherapie in Verbindung mit Kostenerstattung einzuführen. Dieser Vorschlag ist auch Bestandteil des Reformkonzeptes „Vertrag- und

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