Minderjährige durch Amalgam vergewaltigt

 

Minderjährigen wird auch heute noch Amalgam ohne Aufklärung der gewaltigen Folgen -   sofort und im Alter - gegen ihren Willen zwangsweise verabreicht.

Selbst durch den späteren teuren Austausch in verträgliches Material ist die Gesundheitsschädigung irreversibel, ein schmerzreiches Leben ist vorgezeichnet.

Späteres Klagen ist sinnlos, die Täter sind verstorben.

Das giftige Material wurde ohne Herkunfsbezeichnung heimlich in den Kopf gestopft.

In unzähligen Fällen wurde der Einspruch der Eltern brutal ignoriert und trotzdem den Kindern heimlich Amalgam in den Kopf gestopft.

Rechtlich ist kein Widerspruch möglich, da alle Zahn – Universitäten eine solche Behandlung von Minderjährigen vorscheiben.

Wie im Mittelalter wird in der Zahnmedizin ein Minderjähriger als Unmündiger, Nichtsagender behandelt, die Eltern als Störenfriede empfunden.