Matratzen müssen Normen entsprechen
Matratzen für Krankenhäuser müssen entsprechend DIN 13013 (aus Latexschaum) und DIN 13014 (aus Polyurethanschaumstoff) luftdurchlässig und widerstandsfähig gegenüber Schweiß und Urin sein. Matratzen für Gefängnisse oder die Bundeswehr müssen Anforderungen an den Flammschutz erfüllen (zit. in Umweltbundesamt 1999).
Allergenfreiheit bisher nur im persönlichen Umfeld möglich.