MCS-Fall anerkannt
Betreff: Herrn S.K. geb. 13.10.1963
Psychischer
Befund:
Der zu
Untersuchende erschien sehr kooperativ, stimmungsmäßig ausgewogen, schilderte
glaubhaft seine Beschwerden, insbesondere auch Beeinträchtigung der kognitiven
Funktionen und der Bewußtseinsbeeinträchtigung. Der
Leidensdruck durch die Überempfindlichkeit auf Chemikalien ist unverkennbar,
wie insbesondere auch die soziale Einschränkung. Nach Angaben der behandelnden
Nervenärztin zeigte sich im Elektroencephalogramm
eine zufriedenstellende Grundaktivität von 9 bis
10/sec. Alphawellen, über der rechten Hemisphäre fand sich eine vermehrte
Einstreuung von Frequenzen aus dem Thetaband. In der kraniellen Kernspintomographie hatten sich anfänglich Gliosen dargestellt,
die sich bei Kontrolle nicht mehr nachweisen ließen. Das Ergebnis des hier
durchgeführten Zahlen-Verbindungstestes, wie auch der Benton-Test ließen eindeutig auf eine erworbene Beeinträchtigung der
Hirnleistung im Sinne eines hirnorganischen Psychosyndroms schließen. Es liegt
bei Herrn K. eine Erkrankung im Sinne einer Multiple Chemikal Sensitivity vor. die sich bereits im Jahre 1983
seit Aufnahme der Ausbildung im Maschinenbau abzeichnete. Der Umfang der
Sensibilisierung nahm in typischer Weise im Laute der Jahre zu. Störungen erfassen das Zentrale sowie
Periphere Nervensystem, die Haut, den Gastrointestinal-,
den Urogenital-, wie auch Respirationstrakt. Ein sehr eindrucksvoller
belastender Beweis für die erhöhte Chemikaliensensibilisierung ist der Verlauf
der Zahnsanierung, bei der in den Jahren 1994-1995 ein Austausch der Amalgame
durch Einbringung einer Gold-Platin-Legierung (Degudent
G) sowie Phosphatzemente als Haftvermittler eingesetzt worden sind.
Wurzelfüllungen erfolgten mit Guttaperchastiften
sowie AH Plus als Füllungsmaterial. Nachfolgend traten ausgedehnte Entzündungen mit Granulombildung
der behandelten Zähne und zwingender operativer Entfernung auf. Aufgrund
der gewerbetoxisch bedingten Multisystemerkrankung im Sinne eines MCS-Syndroms
ist die Belastbarkeit und Leistungsbreite, insbesondere auch der
hirnorganischen Leistungsdefizite auf ein Höchstmaß eingeschränkt. Die MDE ist
mit mindestens 70% zu veranschlagen.
Dr. med. H. Kirstein
FÄ f.Neurologie
und Psychiatrie
DR. MED. GABRIELE QARZ
CHEFARZTIN
RADIOLOGISCHE ABTEILUNG
CT - RÖNTOENDIAGNOSTIK - NUKLEARMEOIZIN
An:
Dr. Schlickewei
Betr.: S.K.
13.10.1963
Sehr geehrter
Herr Dr. S,
die
Untersuchung Ihres Patienten ergab folgenden Befund:
Dentale Computertomographie des Unterkiefer vom 25.06.2007
Film l:
Schichten B 1
bis B 24 - regio 48 bis 41,
Schichten L 25
bis L 48 = regio 31 bis 38.
Schichtabstand
: 2,5 mm. Malistab 1:1.
Rotmarkierung des Nervkanalverlaufes,
Film
II:
Maßstabgerechte
Abbildung der wesentlichen transversalen Unterkiefer-Schichten zur ergänzenden
Darstellung von Knochenstruktur und Zahnwurzeln. Dokumentation der
Knochendichtewerte in Hounsfield-Einheiten. Die
Panoramaschichten worden vollständigkeitshalber
verkleinert mit abgebildet.
Unterkieferalveolarfortsatz
/ Zahnwurzeln:
Nachweis eines
2 mm durchmessenden metalldichten Materialrestes bukkal
regio 43. Hierbei kann es sich um Amalgam oder
anderes Füllmaterial nach Wurzelkanalfüllung handeln, Der metalldichte
Materialrest wird nach lingual von einem 4,5 mm durchmessenden Aufhellungssaum
umgrenzt. Ein zweiter 1 mm durchmessender metalldichter Materialrest findet
sich bukkal regio 45. Auch
hier besteht ein umgrenzender knöcherner Entkalkungssaum, der jedoch nicht so
deutlich ausgeprägt ist wie in der regio 43.
Zweiwurzeliger 41 und 32 mit
Nachweis einer diskreten Erweiterung des PA-Spaltes marginal und periapikal, wobei periapikal
keine unscharf begrenzte entzündliche Osteolyse vorliegt.
Ergänzend habe ich die Knochendichte des re.
Unterkiefer gemessen - das hier vorhandene Knochenangebot ergibt Dichtewerte,
die einer Knochenqualität Q 2 zuzuordnen sind.
Beurteilung:
1)
Nachweis
eines 2 mm durchmessenden metalldichten
Materialrestes (vermutlich Amalgam) bukkal regio 43. Der metalldichte Materialrest ist intraössär
lokalisiert und weist einen überwiegend nach lingual ausdehnenden Osteolysesaum auf, der zu einer beginnenden Arrosion der
angrenzenden Kortikalis führt.
2)
Nachweis eines 1 mm durchmessenden
metalldichten Materialrestes (fraglich Amalgam) mit zartem Entkalkungssaum regio
45. Erweiterung des PA-Spaltes 41 und 32 ohne Nachweis entzündlicher periapikaler Osteolysen (eher
belastungsbedingt).
3)
Der li. noch vorhandene Molar weist eine Fehlstellunq mit mesialer Kippung auf - periapikal
bestehen keine entzündlichen oder zystischen Osteolysen
Mit besten Grüßen
Dr. med. G. Garz
Ärztin für Radiologie