Lügen durch Weglassen BGH-Urteil
Eine bewusst unvollständige
Berichterstattung ehrenrühriger Art ist rechtlich wie eine unwahre
Tatsachenbehauptung zu bewerten.
Az: VI ZR 204/04
http://www.transparenz-direct.de/DotNetNuke/Portals/0/V1.0-TranD_KapQDMeinungsfreiheit.pdf