Lipobay führt zum
Nierenversagen Strafe für Verheimlichung
Presse
Information vom 4. Februar 2010
Coordination
gegen BAYER-Gefahren
„mangelhafte“
Warnung vor Risiken von Cholesterinsenkern / Gefahren firmenintern bekannt /
strafrechtliche Konsequenzen gefordert
Der Gerichtshof von Cornellà de Llobregat, einem
Vorort von Barcelona, hat den BAYER-Konzern zu einer Strafzahlung von 145.000
Euro verurteilt. Der Kläger, Cayo Yánez, hatte nach der Einnahme des
Cholesterinsenkers Liposterol im Jahr 2001ein Nierenversagen erlitten und auf
Entschädigung geklagt.
Liposterol
enthielt den Wirkstoff Cerivastatin, der von BAYER unter den Namen Lipobay und
Baycol weltweit vertrieben wurde. In Spanien hatte BAYER dem Unternehmen Vita Científica eine Lizenz
erteilt, den Wirkstoff zusätzlich unter dem Produktnamen Liposterol zu
verkaufen. Das Gericht hatte am 19. Januar zunächst Vita Científica verurteilt.
Das Urteil wurde nun überarbeitet und die Entschädigungszahlung BAYER
auferlegt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Beipackzettel in
„mangelhafter Weise“ vor den Gefahren eines Muskelzerfalls (Rhabdomyolyse), insbesondere
den damit einhergehenden Nierenschäden, warnte.
BAYER
hatte den Wirkstoff im August 2001 weltweit vom Mark
Hubert Ostendorf von der Coordination gegen
BAYER-Gefahren: „Der Konzern hat die Risiken des Medikaments systematisch
verharmlost, Daten von klinischen Tests gefälscht und Ärzte für positive
Stellungnahmen gekauft. Das spanische Gericht hat nun eindeutig ein
schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei BAYER festgestellt. Da die
Entscheidungen des Managements zu Dutzenden von vermeidbaren Todesfällen
führten, müssen jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“
Entschädigungszahlungen kosteten BAYER bereits mehr
als eine Milliarde Euro. Das aktuelle Urteil ist von großer Bedeutung, da BAYER
in den bisherigen Verfahren einer Verurteilung fast ausnahmslos mit Hilfe von
Vergleichen zuvorgekommen war. In den Vergleichs-Vereinbarungen hatte BAYER
keine Fehler eingeräumt und die Geschädigten zudem stets zum Schweigen
verpflichtet. Aktuell liegen gegen den Konzern auch Hunderte von Klagen von
Trasylol- und Yasmin-Opfer vor.
weitere
Informationen:
Coordination gegen
BAYER-Gefahren
www.CBGnetwork.org
Tel 0211-333 911, Fax 0211-333 940
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Beirat
Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald
Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen
Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern
Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler, Frankfurt
Prof. Jürgen Junginger, Designer (i.R.), Krefeld
Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen
Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin
Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin
Wolfram