Lipobay führt zum Nierenversagen Strafe für Verheimlichung

Presse Information vom 4. Februar 2010

Coordination gegen BAYER-Gefahren

 

Spanien: BAYER zu Entschädigung verurteilt

„mangelhafte“ Warnung vor Risiken von Cholesterinsenkern / Gefahren firmenintern bekannt / strafrechtliche Konsequenzen gefordert

 

Der Gerichtshof von Cornellà de Llobregat, einem Vorort von Barcelona, hat den BAYER-Konzern zu einer Strafzahlung von 145.000 Euro verurteilt. Der Kläger, Cayo Yánez, hatte nach der Einnahme des Cholesterinsenkers Liposterol im Jahr 2001ein Nierenversagen erlitten und auf Entschädigung geklagt.

 

Liposterol enthielt den Wirkstoff Cerivastatin, der von BAYER unter den Namen Lipobay und Baycol weltweit vertrieben wurde. In Spanien hatte BAYER dem Unternehmen Vita Científica eine Lizenz erteilt, den Wirkstoff zusätzlich unter dem Produktnamen Liposterol zu verkaufen. Das Gericht hatte am 19. Januar zunächst Vita Científica verurteilt. Das Urteil wurde nun überarbeitet und die Entschädigungszahlung BAYER auferlegt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Beipackzettel in „mangelhafter Weise“ vor den Gefahren eines Muskelzerfalls (Rhabdomyolyse), insbesondere den damit einhergehenden Nierenschäden, warnte.

 

BAYER hatte den Wirkstoff im August 2001 weltweit vom Markt genommen, nachdem es zu mindestens 100 Todesfällen gekommen war. Interne Dokumente, die durch Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit gelangten, zeigen, dass das Risiko firmenintern zuvor lange bekannt war – schwere Nebenwirkungen traten bis zu zehn mal häufiger auf als bei Produkten der Konkurrenz. Selbst ein BAYER-Mitarbeiter riet angesichts des stark erhöhten Risikos dazu, „den Marketing-Enthusiasmus zu dämpfen“. Die Firmenleitung ignorierte die Warnungen jedoch jahrelang.

 

Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Konzern hat die Risiken des Medikaments systematisch verharmlost, Daten von klinischen Tests gefälscht und Ärzte für positive Stellungnahmen gekauft. Das spanische Gericht hat nun eindeutig ein schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei BAYER festgestellt. Da die Entscheidungen des Managements zu Dutzenden von vermeidbaren Todesfällen führten, müssen jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“

 

Entschädigungszahlungen kosteten BAYER bereits mehr als eine Milliarde Euro. Das aktuelle Urteil ist von großer Bedeutung, da BAYER in den bisherigen Verfahren einer Verurteilung fast ausnahmslos mit Hilfe von Vergleichen zuvorgekommen war. In den Vergleichs-Vereinbarungen hatte BAYER keine Fehler eingeräumt und die Geschädigten zudem stets zum Schweigen verpflichtet. Aktuell liegen gegen den Konzern auch Hunderte von Klagen von Trasylol- und Yasmin-Opfer vor.

 

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Beirat
Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald
Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen
Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern
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Prof. Jürgen Junginger, Designer (i.R.), Krefeld
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Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin
Wolfram
Esche, Rechtsanwalt, Köln