Lebensversicherungsversicherer müssen nachzahlen
Falls Sie in den letzten
Jahren einen Lebensversicherungsvertrag gekündigt haben, können Sie von den
Versicherungsgesellschaften nachträglich Geld verlangen. Dies basiert auf einem
Gerichtsurteil des Landgerichts Hamburg vom 20.11.2009.
Die drei großen Versicherungsunternehmen
Hamburg-Mannheimer, Deutscher Ring und Generali (Volksfürsorge) haben
Vertragsklauseln in ihren Kapitallebensversicherungen, die nun für unwirksam
erklärt wurden.
Der Kläger, die Hamburger
Verbraucherzentrale, sieht für etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre
Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und 2007 gekündigt
haben, die Möglic
Die Verbraucherzentrale bietet im Internet
Musterbriefe für Erstattungsansprüche an (http://www.vzhh.de/).
„Betroffene sollten sofort ihre Ansprüche anmelden“, rät die Verbraucherzentrale.
Wer kündigt, könne etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurückfordern, so
die Verbraucherzentrale. Liege die Kündigung schon länger zurück, sei ein
Nachschlag fällig. Überdies sei ein Stornoabzug - eine Art Kündigungsstrafe -
nicht mehr erlaubt. http://www.krisenvorsorge.com/