Lebensversicherungen dabei Kundenrechte
gestärkt
Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform
des Versicherungsvertragsrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett
stimmte einem Gesetzentwurf zu, mit dem die Rechte der Verbraucher gestärkt werden
sollen. Die Versicherungen müssen künftig die Kunden vor Vertragsabschluß
umfassend informieren.
Verletzen sie diese Pflicht, können sie
schadenersatzpflichtig werden. Wesentliche Änderungen betreffen die
Lebensversicherungen: Erstmals müssen die Versicherten an den mit ihren
Beiträgen gebildeten stillen Reserven beteiligt werden.
Mit dem neuen Recht, das am 1. Januar 2008 in Kraft
treten soll, wird das aus dem Jahr 1908 stammende Gesetz abgelöst. Zunächst
befaßt sich jetzt der Bundesrat mit dem Entwurf, der nicht zustimmungspflichtig
ist. Das neue Recht betrifft sämtliche Versicherungsverträge. Im Jahr 2005
bestanden nach Angaben der Versicherungswirtschaft 94 Millionen Verträge mit
Bruttobeiträgen von 72,6 Milliarden Euro.
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/10/13/183a1304.asp?cat=/geldundrecht/recht