Lebensmittel erhalten bald eine neue Kennzeichnung: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg müssen ab dem 25, November die häufigsten Allergieauslöser auf der Verpackung ausgewiesen sein.
Die stark
allergisierenden, geheimgehaltenen Aromastoffe werden
stets verheimlicht!
Auch darf der Handel Lagerbestände ohne
Kennzeichnung weiter verkaufen, bis diese aufgebraucht seien. Die
Verbraucherzentrale kritisierte jedoch, dass nicht alle Erzeugnisse zu
deklarieren sind, die aus potentiellen Allergieauslösern hergestellt werden. So
müsse lose verkaufte Ware nicht gekennzeichnet sein.
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg