EU Kupfer Richtlinien Änderung
1.2.154. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Aufzuhebende Richtlinie: Richtlinie 80/778/EWG
des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - ABl. L
229 vom 30.8.1980 -, zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG - ABl. L
377 vom 31.10.1991 und Bull. 12-1991, Ziff. 1.2.312
Vorschlag
der Kommission:
ABl. C 131 vom 30.5.1995, KOM(94) 612 und Bull. 1/2-1995, Ziff. 1.3.107
Stellungnahme
des Ausschusses der Regionen: ABl. C 100 vom 2.4.1996 und Bull. 9-1995, Ziff.
1.3.89
Stellungnahme
des Wirtschafts- und Sozialausschusses: ABl. C 82 vom 19.3.1996 und Bull. 12-1995,
Ziff. 1.3.134
Stellungnahme
des Europäischen Parlaments in erster Lesung: ABl. C 20 vom 20.1.1997 und Bull. 12-1996,
Ziff. 1.3.161
Geänderter
Vorschlag der Kommission: ABl. C 213 vom 15.7.1997, KOM(97) 228 und Bull. 6-1997,
Ziff. 1.3.198
Politische
Einigung im Rat im Hinblick auf die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes: Bull. 10-1997, Ziff. 1.2.170
Gemeinsamer
Standpunkt des Rates:
ABl. C 91 vom 26.3.1998 und Bull. 12-1997, Ziff. 1.2.187
Stellungnahme
des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung am 13. Mai. Das Parlament stimmt vorbehaltlich
einiger Änderungen zu. Diese betreffen strengere Regeln für die von den Mitgliedstaaten
geforderten Ausnahmen, die in der Richtlinie festgelegten Grenzwerte, die
Aufnahme der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, strengere Normen als die der
Richtlinie festzulegen, das Verbot von die endokrinen Funktionen schädigenden
Stoffen im Trinkwasser, den Schutz der Einzugsgebiete, die Verpflichtung für
die Mitgliedstaaten, einen Plan zum Austausch der Bleirohre in Haushalten
vorzulegen, die Aufnahme von Radioaktivitätsparametern, die Verkürzung des
Zeitraums bis zur Verbindlichkeit des Grenzwertes für Blei auf zehn Jahre und
die Änderung der Einstufung von Kupfer.
[ ABl. C 167 vom 1.6.1998 ] http://europa.eu/bulletin/de/9805/p102154.htm