Kunststoffüllungen auf Wunsch zuzahlungsfrei
Etwas Interessantes zu
Kunststofffüllungen was in einem Gutachten steht:
"Nach den Richtlinien des
Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen" vom 16.08.95 für eine ausreichende,
zwe
Diese plastischen Füllungsmaterialien sind
ausreichend, zwe
Die Kosten dieser Versorgung werden
zuzahlungsfrei über die Versichertenkarte abgerechnet.