Kunststoffüllungen auf Wunsch zuzahlungsfrei

Etwas Interessantes zu Kunststofffüllungen was in einem Gutachten steht:

 

"Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen" vom 16.08.95 für eine ausreichende, zwecksmäßige und wirtschaftliche stehen neben der Verwendung von Amalgam als Füllungstherapie, nunmehr auch Kunststoff-Füllungen (z.B. Komposit, Kompomere) im Seitenzahnbereich als Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung zur Verfügung.

Diese plastischen Füllungsmaterialien sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich.

Die Kosten dieser Versorgung werden zuzahlungsfrei über die Versichertenkarte abgerechnet.