Kripo steht zur Hilfe Vergifteter bereit

Jeder Bürger, der nachweislich (!) von einem anderen willkürlich vergiftet wurde, erfährt bei der zuständigen oder im Notfall nächsten Polizeidienststelle mit Kriminalpolizei die Erste Hilfe.

Wenn sich ein Anfangsverdacht durch Vorlage von objektiven Beweisen bestätigt, ermittelt die Kripo auf eigene Kosten unter richterlich angeordneter Beschlagnahme aller Beweismittel den gesamten Tatablauf, sodass der Täter zur Verantwortung gezogen werden kann.

Dies ist für eine Generalprävention von Folgetaten besonders bei Vergiftungen von eminenter Bedeutung!

Sehr gefährlich ist andererseits dieser Weg, wenn man keine objektiven Beweise besitzt und nur behauptet. Denn dann droht eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie wegen eines Vergiftungswahns.

Auch eine Einschaltung eines Anwalts ohne handfeste Beweise ist völliger Unsinn, denn es gibt keinen patientenfreundlichen Gutachter, der die fehlenden Beweise ersetzt.