Kripo
steht zur Hilfe Vergifteter bereit
Jeder Bürger, der
nachweislich (!) von einem anderen willkürlich vergiftet wurde, erfährt bei der
zuständigen oder im Notfall nächsten Polizeidienststelle mit Kriminalpolizei
die Erste Hilfe.
Wenn sich ein Anfangsverdacht durch Vorlage von
objektiven Beweisen bestätigt, ermittelt die Kripo auf eigene Kosten unter
richterlich angeordneter Beschlagnahme aller Beweismittel den gesamten
Tatablauf, sodass der Täter zur Verantwortung gezogen werden kann.
Dies ist für eine Generalprävention
von Folgetaten besonders bei Vergiftungen von eminenter Bedeutung!
Sehr gefährlich ist
andererseits dieser Weg, wenn man keine objektiven Beweise besitzt und nur
behauptet. Denn dann droht eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie wegen eines
Vergiftungswahns.
Auch eine Einschaltung eines
Anwalts ohne handfeste Beweise ist völliger Unsinn, denn es gibt keinen
patientenfreundlichen Gutachter, der die fehlenden Beweise ersetzt.