Krebs durch Amalgam
strafbare Körperverletzung
Da jedes herausoperrierte
Krebsgewebe mindestens 10 Jahre aufgehoben werden muss, ist es ein Leichtes, im
TOX-Labor in Bremen (T.0421-20720) die Verursachung des Krebses durch den Nachweis
der Hauptverursacher des Krebses Quecksilber, organisches Quecksilber und Zinn
nachweisen zu lassen.
Da wir bisher noch nie (!)
bei Amalgamvergifteten die beiden Hauptkomponenten des Amalgams nicht im
Krebsgewebe nachweisen konnten, nehmen wir an, dass bei Amalgamvergifteten
jeder Krebs durch Amalgam hervorgerufen wurde.
Für Kranke ist die
Untersuchung kostenlos, da nach Meldung des Verdachts auf einen Amalgamkrebs
die Kripo dafür sorgt, dass das Beweisstück gesichert im TOX Labor ankommt und
untersucht wird. Damit sind die Messergebnisse voll gerichtstauglich.
Bisher fanden wir in
Krebsgeweben stets hohe, oft mehrtausendfach hohe
Konzentrationen der beiden krebserzeugenden Metalle
Quecksilber und Zinn im Gewebe. Wir fanden sogar eine Korrelation zwischen der
Höhe der Giftwerte und der Schwere der Krebserkrankung.
Stets war allen Amalgamverherrlichern
voll bekannt, dass diese
Metalle krebserzeugend sind, irreversibel über
Jahrzehnte im Körper gespeichert werden und über kurz oder lang mit Sicherheit
zum Krebs führen.
Das ist der Vorsatz zur Tat!
Der Zusammenhang zwischen
Amalgam und der Krebsentstehung war allen Beteiligten durch viele Vorträge,
Veröffentlichungen und spätestens seit 1992 aus unserem
Handbuch der Amalgamvergiftung bekannt.
Dort ist extra dieser gefährlichen tödlichen Spätfolge ein Kapitel mit den
ersten Ergebnissen gewidmet.
Seither galt Amalgamlegen
mit Krebsfolge als bewusste, strafbare Körperverletzung – meist mit Todesfolge.
Erschwerend für die Täter
ist, dass es schon längst geeignete, kassenübliche, überall verfügbare, nicht krebserzeugende Alternativen in Form diverser Kunststoffe gab, die nur
deshalb nicht verwendet wurden, weil durch die schnelle Verarbeitung von
Amalgam die Rendite höher war.
Hinzu kommt erschwerend,
dass durch das pfuscherhafte Fehlen einer
Unterfütterung mit Zement, die Organvergiftung in ausnahmslos allen unseren
Krebsfällen besonders hoch war.
Ausnahmslos alle Zahnärzte unterließen die hierfür unbedingt notwendige Aufklärung des
Patienten.
Ärzte, die auf diesen
allgemein bekannten Umstand nicht den Kranken hingewiesen hatten und nicht
zugleich dafür sorgten, dass die Ursache schleunigst unter Dreifachschutz
entfernt wurde, begingen eine Unterlassene
Hilfeleistung.
Strafmass und Entschädigung
bewegen sich etwa im Rahmen einer bewussten Ansteckung durch AIDS.
Die Lokalisation des Krebses
entschied der Zahnarzt selbst durch die Auswahl des Zahnes, den er mit Amalgam
vergiftet hatte: Brustzahn, Nierenzahn, Magenzahn usw. All dies ist Zahnärzten
nachweislich seit Jahrzehnten bekannt.
Dem Patienten dies anstelle
einer korrekten Aufklärung über die Folgen zu verheimlichen grenzt an
vorsätzliche Körperverletzung.
Strafbar ist auch, zu
verheimlichen, dass die krebsauslösenden Gifte im Kiefer
und im Tumor gespeichert werden.
Damit wird der wichtigste
Schritt zur Krebsbekämpfung, nämlich die Entfernung der
Karzinogene aus dem Körper verheimlicht.
Je bösartiger der Krebs war,
desto höher waren die Konzentrationen der Krebsauslöser Quecksilber und Zinn im
Krebsgewebe (Melanom Mitte).
Noch vor Ausbruch des
Krebses fanden wir hohe Giftkonzentrationen in Knoten in der Haut und im Darm
(Kolitis).
Gift operativ zu
entfernen ist die wichtigste Krebstherapie! |
Eine operative Entfernung von gutartigen Tumoren
ist die wichtigste Krebsprophylaxe! |
Die gerechte Entschädigung
steht den Hinterbliebenen zu.
In Erwartung horrender
Entschädigungssummen haben sich Zahnärzte schon seit langem Rechtsanwälte
gesucht, die sie auch aus der Haft auslösen sollen.
Die Wahrheit siegt!