Krebs durch Amalgam strafbare Körperverletzung

Da jedes herausoperrierte Krebsgewebe mindestens 10 Jahre aufgehoben werden muss, ist es ein Leichtes, im TOX-Labor in Bremen (T.0421-20720) die Verursachung des Krebses durch den Nachweis der Hauptverursacher des Krebses Quecksilber, organisches Quecksilber und Zinn nachweisen zu lassen.

Da wir bisher noch nie (!) bei Amalgamvergifteten die beiden Hauptkomponenten des Amalgams nicht im Krebsgewebe nachweisen konnten, nehmen wir an, dass bei Amalgamvergifteten jeder Krebs durch Amalgam hervorgerufen wurde.

Für Kranke ist die Untersuchung kostenlos, da nach Meldung des Verdachts auf einen Amalgamkrebs die Kripo dafür sorgt, dass das Beweisstück gesichert im TOX Labor ankommt und untersucht wird. Damit sind die Messergebnisse voll gerichtstauglich.

Bisher fanden wir in Krebsgeweben stets hohe, oft mehrtausendfach hohe Konzentrationen der beiden krebserzeugenden Metalle Quecksilber und Zinn im Gewebe. Wir fanden sogar eine Korrelation zwischen der Höhe der Giftwerte und der Schwere der Krebserkrankung.

Stets war allen Amalgamverherrlichern

voll bekannt, dass diese Metalle krebserzeugend sind, irreversibel über Jahrzehnte im Körper gespeichert werden und über kurz oder lang mit Sicherheit zum Krebs führen.

Das ist der Vorsatz zur Tat!

Der Zusammenhang zwischen Amalgam und der Krebsentstehung war allen Beteiligten durch viele Vorträge, Veröffentlichungen und spätestens seit 1992 aus unserem Handbuch der Amalgamvergiftung bekannt. Dort ist extra dieser gefährlichen tödlichen Spätfolge ein Kapitel mit den ersten Ergebnissen gewidmet.

Seither galt Amalgamlegen mit Krebsfolge als bewusste, strafbare Körperverletzung – meist mit Todesfolge.

Erschwerend für die Täter ist, dass es schon längst geeignete, kassenübliche, überall verfügbare, nicht krebserzeugende Alternativen in Form diverser Kunststoffe gab, die nur deshalb nicht verwendet wurden, weil durch die schnelle Verarbeitung von Amalgam die Rendite höher war.

Hinzu kommt erschwerend, dass durch das pfuscherhafte Fehlen einer Unterfütterung mit Zement, die Organvergiftung in ausnahmslos allen unseren Krebsfällen besonders hoch war.

Ausnahmslos alle Zahnärzte unterließen die hierfür unbedingt notwendige Aufklärung des Patienten.

Ärzte, die auf diesen allgemein bekannten Umstand nicht den Kranken hingewiesen hatten und nicht zugleich dafür sorgten, dass die Ursache schleunigst unter Dreifachschutz entfernt wurde, begingen eine Unterlassene Hilfeleistung.

Strafmass und Entschädigung bewegen sich etwa im Rahmen einer bewussten Ansteckung durch AIDS.

Die Lokalisation des Krebses entschied der Zahnarzt selbst durch die Auswahl des Zahnes, den er mit Amalgam vergiftet hatte: Brustzahn, Nierenzahn, Magenzahn usw. All dies ist Zahnärzten nachweislich seit Jahrzehnten bekannt.

Dem Patienten dies anstelle einer korrekten Aufklärung über die Folgen zu verheimlichen grenzt an vorsätzliche Körperverletzung.

Strafbar ist auch, zu verheimlichen, dass die krebsauslösenden Gifte im Kiefer und im Tumor gespeichert werden.

Damit wird der wichtigste Schritt zur Krebsbekämpfung, nämlich die Entfernung der Karzinogene aus dem Körper verheimlicht.

Je bösartiger der Krebs war, desto höher waren die Konzentrationen der Krebsauslöser Quecksilber und Zinn im Krebsgewebe  (Melanom Mitte).

Noch vor Ausbruch des Krebses fanden wir hohe Giftkonzentrationen in Knoten in der Haut und im Darm (Kolitis).

Gift operativ zu entfernen ist die wichtigste Krebstherapie!

Eine operative Entfernung von gutartigen Tumoren ist die wichtigste Krebsprophylaxe!

Die gerechte Entschädigung steht den Hinterbliebenen zu.

In Erwartung horrender Entschädigungssummen haben sich Zahnärzte schon seit langem Rechtsanwälte gesucht, die sie auch aus der Haft auslösen sollen.

Die Wahrheit siegt!