Krankenkassen zahlen:
Ein Kassenarzt darf für einen Problempatienten alles Notwendige auf Kasse verordnen, wenn er schwer krank ist und dies bei der Abrechnung gleich begründet. Bei mehreren darf er das nicht („unwirtschaftlich“). Krankenkassen können nicht „sparen“, da sie ohnehin eine Pauschale für jeden Versicherten in den Topf der „Kassenärztlichen Vereinigung“ zahlen, die das Geld verteilt und dafür eigene Gesetze aufstellte.