Kosten- und Heilplan Voraussetzung jeder Zahnbehandlung

Auf Kassenanweisung muss vor jeder Zahnbehandlung, außer bei Notfällen, ein Kosten- und Heilplan (Kosten 15.- €) mit dem OPT vom behandelnden Zahnarzt erstellt werden und bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Natürlich sind darin keine Komplikationen bei der Behandlung oder spätere Auftragsänderungen voraussehbar und kalkulierbar.

Der Patient muss zur Genehmigung durch die Krankenkasse eine Kopie des Epikutantest- Allergiepasses und sämtliche anderen Beweise seiner Vergiftung einreichen.

Spätere Klagen gegen einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse sind ineffektiv.