Haar
- sträubende Wirkung
Viele
Kosmetika schminkt man sich besser ab. Denn in den Produkten stecken
bedenkliche Inhaltsstoffe.
Seit
Jahren geraten Schönheitsmittel immer wieder in die Schlagzeilen. Tonangebend
sind Haarfärbemittel, die im Verdacht stehen, Blasenkrebs zu erzeugen. Fraglich
sind vor allem so genannte aromatische Amine wie die Stoffe Phenylendiamin
und Toluylendiamin, die auch Allergien und Asthma
hervorrufen können. Sie stehen wie auch andere tönende Substanzen in Haarfarben
auf dem Index der EU, sind aber noch nicht verboten. Eine Positivliste
geeigneter Farben war für Ende 2005 geplant, noch aber ist sie nicht
erschienen. Naturkosmetikhersteller verwenden das rot färbende Henna, schwarzes
Indigo oder braun färbende Walnussschalen. Nach Ansicht der hiesigen Behörden
gilt Henna als sicher. Der wissenschaftliche Ausschuss der EU-Kommission teilt
diese Meinung nicht. Er hält die darin enthaltene Substanz Lawson für ein
Nieren- und Blutgift, außerdem soll der Stoff das Erbgut schädigen. Grund für
die verschiedenen Einschätzungen ist die unterschiedliche Interpretation der
aus Tierversuchen stammenden Ergebnisse.
Vor
Deodorants mit bestimmten Parabenen warnte Anfang
2004 die Deutsche Krebsgesellschaft. Grund war eine britische Studie, bei der
die Konservierungsmittel in 18 von 20 Gewebeproben von Brustkrebspatientinnen
nachgewiesen wurden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg wie auch
das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin sahen
jedoch keinen Anlass für ein Verbot. Fazit: „Allein aufgrund der Tatsache,
dass Parabene in Tumorgewebe von Brustkrebskranken
enthalten sein könnten, lässt sich noch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen
diesen Stoffen und der Entstehung von Brustkrebs herstellen."
In
Parfüms, dekorative Kosmetik, Reinigungs- und Pflegemittel werden oftmals
Moschusverbindungen gemischt. Die Bezeichnung geht auf den Duft des seltenen
Moschustieres zurück, dessen Sexuallockstoffe man früher zum Aromatisieren von
teuren Parfüms nutzte. Inzwischen werden die Duftstoffe fast ausschließlich
synthetisch hergestellt, was wesentlich billiger ist. Verboten sind die
Verbindungen Moschus Ambrette, Moschus Mosken und Moschus Tibeten, da
sie sich im Wasser, in Fischen, im menschlichen Fettgewebe und sogar in der
Muttermilch anreichern. Nicht besser steht es um die Ersatzstoffe Moschus Xylol und Moschus Keton, die alternativ auf den Markt
kamen. Sie sind starke Allergene. Auch mit weiteren Ersatzstoffen wie Tonaliden
und Galaxoliden kamen die Hersteller vom Regen in die Traufe, da sie sich
ebenfalls als gesundheits- und umweltschädlich entpuppten.
Formaldehyd
soll die Haltbarkeit von Kosmetika verbessern. Es steht unter Krebsverdacht und
reizt schon in kleinen Mengen Schleimhäute und Augen. Es gilt auch als starkes
Allergen, wenn es in größeren Mengen eingesetzt wird. Übliche Kosmetika
enthalten im Vergleich zu Putz- und Reinigungsmitteln geringe
Formaldehydmengen. Kontrollierte Naturkosmetik und Schönheitsmittel aus dem
Reformhaus müssen gänzlich frei von dem Bakterienkiller sein. In der INCI-Liste (Liste der Inhaltsstoffe) sind
formaldehydhaltige Produkte an einer Reihe von Bezeichnungen zu erkennen (Imidazolidinyl-Harnstoff, Imidazolidinyl-Urea,
2-Bromo-2-Nitropropane-l,3-Diol, Bronopol,
Bronidox, 5-Bromo-5-Nitro-l,3-Dioxane, Diazolidinyl-Harnstoff, Diazoli-dinyl-Urea,
DMDM Hydantoin und Hydroxymethylglycinate).
In
konventionellen Cremes und Lotionen wie auch in einzelnen Reformhausprodukten
(Shampoos) werden so genannte PEGs
(Polyethylenglykole) eingesetzt. Sie dienen als Emulgator,
der dafür sorgt, dass sich Fett und Wasser verbinden. In Shampoos haben sie
auch eine reinigende Wirkung. Einige PEGs können bei
empfindlichen Menschen die Haut reizen, sie durchlässiger für Fremdstoffe
machen und sogar betäubend wirken. Sie werden aus dem stark giftigen
Ethylenoxid hergestellt, einem Stoff der Erdölchemie. Darum sollten sie in
natürlicher Kosmetik tabu sein. PEGs sind an der INCI-Bezeichnung Poly-glykol, Polysorbate oder Copolyol
erkennbar, an dem Wortbestandteil PEG (z.B. PEG-75 Distearate)
sowie am Kürzel„eth" in Verbindung mit einer
Zahl (z.B. Ceteareth-15).
In
Sonnenschutzmitteln sollen chemische Lichtschutzfilter vor Sonnenbrand und
somit vor Krebs bewahren. Einige Filter sind in die Kritik geraten, da sie
schweizerischen Studien zufolge wie ein Hormon wirken. Fraglich sind Filter mit
den INCI-Bezeichnungen 4-Methyl-Benzylidencamphor (4
MBC), Octyl-Methoxycinnamate (OMC), Benzophenone-3 (Oxybenzon), Homosalate (Homomenthylsalicylat)
und Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA)
- von 4 MBC rät das Bundesinstitut für Risikobewertung inzwischen ab. Eine
Alternative zu chemischen Filtern sind mineralische Schutzstoffe wie Zinkoxyd
und Titandioxyd. Von ihnen sind keine negativen Nebenwirkungen bekannt. Sie
werden schon seit langem von Naturkosmetikherstellern eingesetzt.
greenpeace magazin 3.06, S. 35.