Kopfschmerz Kasse muss Amalgamaustausch zahlen
Urteil SG Konstanz
S 2 Kr 378/92
Kommentar 22.4.1994
Kasse muss Austausch der
Füllungen zahlen; Beweis: Speicheltest.
Die Klägerin hatte Migräne. Die Quecksilbervergiftung wurde durch einen
Speicheltest nachgewiesen. Es besteht keine Allergie gegen Amalgam; ein
Urintest wurde nicht vorgenommen. Die Krankenkasse muss trotz dieser
"Minimal-Diagnostik" zahlen. Gutachter des Gerichts: Prof. Drasch,
München. Das Gericht erkennt:
Kopfschmerzen (Migräne) zählen geradezu lehrbuchmäßig zu den Symptomen einer chronischen Quecksilber- Intoxikation.