Kompetenzbereich von Ärzten (Internisten)

 

 

nach § 21 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns darf der Arzt, der eine Facharztbezeichnung führt, grundsätzlich auch nur in diesem Gebiet tätig werden. Die Weiterbildungsordnung  für die Ärzte Bayerns definiert, dass die Innere Medizin u.a. „die Aspekte psychosomatischer Krankheitsbilder“ und die hausärztliche Betreuung umfasst. Hierzu zählen auch die Kenntnisse über „neurologische und psychiatrische Erkrankungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Gebietes“.

Quelle: Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer aus 8/2002