Kompetenzbereich von Ärzten
(Internisten)
nach § 21 der
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns darf der Arzt, der eine
Facharztbezeichnung führt, grundsätzlich auch nur in diesem Gebiet tätig
werden. Die Weiterbildungsordnung für die
Ärzte Bayerns definiert, dass die Innere Medizin u.a. „die Aspekte
psychosomatischer Krankheitsbilder“ und die hausärztliche Betreuung umfasst.
Hierzu zählen auch die Kenntnisse über „neurologische und psychiatrische
Erkrankungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Gebietes“.
Quelle: Schreiben der Bayerischen
Landesärztekammer aus 8/2002