2004
§ Kindstod Plötzlicher ist Mord auf Krankenschein
Das jahrelange Ignorieren
der wissenschaftlichen Arbeit von Keim, wonach 78 Säuglinge im Plötzlichen
Kindstod an einer Amalgamvergiftung durch die Mutter starben, ist infolge der Heimtücke
des Verheimlichens, dem charakteristischen Merkmal, als Mord einzustufen.
Dieser ist als besonders schwerwiegend zu betrachten, da er auf Anordnung der
Krankenkassen als Pflichtversorgung von Kassenpatienten im Volk als besonders
hinterhältig empfunden wird. Niemand erwartet, dass eine Pflichtversorgung
solch ungeheuere Folgen haben kann.
Da Zahnärzte immer stets
betonen, dass beim Amalgam „das Kosten-Nutzen-Verhältnis“ besonders günstig
sei, werden sie wohl erst zum normalen Denken bereit sein, wenn sie für alle Kosten der Amalgamschäden
aufkommen müssen.
Da dies für alle
Vermögensschäden eines mutwillig Geschädigten gilt, kann der Tag nicht allzu
fern sein, an dem diese Milliardenrechnung den Zahnärzten zugestellt wird.
Natürlich ist der Wert der verstorbenen Kinder entsprechend unserer
Einschätzung von Kindern fast Null, aber die übrigen Gesundheitskosten sind
immens.
So wie beim Rauchen dürfen
die tausend Fakten erst dann auf den Tisch gelegt werden, wenn der
Vergiftungsstrom gestoppt ist. Aber dann!!
(Auszug aus meiner neuen Biografie)