Kindersterblichkeit zu zwei Drittel umweltbedingt
Hohe in Aserbaidschan, Rumänien, Bulgarien und Lettland
Das betonte die
Vize-Generalsekretärin der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Susanne Weber-Mosdorf, bei einer Konferenz in Wien.
"Vor
allem die Kinder leiden und sterben an umweltbedingten Krankheiten. Es sind
immer die gleichen Faktoren, nämlich Wasser-, Innenraum- und
Luftverschmutzung." Eine gesündere Umwelt könnte nach WHO-Schätzungen
insgesamt jährlich 13 Millionen Menschen das Leben retten.
In den
armen Ländern leiden die Menschen nach einem in Genf veröffentlichten
WHO-Bericht besonders stark unter schädlichen Umwelteinflüssen. So seien in 23
ärmeren Ländern der Welt zehn Prozent aller Todesfälle auf nur zwei
Umweltrisiken zurückzuführen: verseuchtes
Wasser einschließlich mangelnder Sanitärhygiene sowie verschmutzte Luft
durch Herdfeuer im Haus. Am
stärksten litten weltweit Kinder unter
fünf Jahren, auf sie entfielen allein 74
Prozent aller Todesfälle wegen Durchfall- und Atemwegserkrankungen.
In der
europäischen Region, zu der die WHO 53 Staaten zählt, ist die Kindersterblichkeit
in Aserbaidschan am höchsten. Dort werden 90 von 1000 Kindern keine fünf Jahre alt.
Die höchste Kindersterblichkeit der EU hat Rumänien
mit 20 von 1000 Kindern unter fünf Jahren, gefolgt von Bulgarien (15),
Lettland (11) und Litauen (10). In den übrigen EU-Ländern sterben 3 bis 8 von
1000 Kindern, bevor sie das fünfte Lebensjahr vollenden.
"Es
ist ethisch inakzeptabel, dass in diesem reichen Teil der Welt Menschen an
Krankheiten sterben, die eigentlich längst ausgerottet sind", sagte der WHO-Direktor
des Sonderprogramms Umwelt und Gesundheit, Roberto Bertollini,
auf der Tagung.
Die
Teilnehmer haben auf Grundlage des 2004 in Budapest beschlossenen Aktionsplans
zur Reduzierung und Vermeidung umweltbedingter Erkrankungen bei Kindern eine
Bilanz über bisherige Maßnahmen gezogen und Erfahrungen ausgetauscht. Als
vorrangige Ziele wurden dabei die gesicherte Versorgung mit sauberem Wasser und
sanitären Anlagen sowie saubere Außen- und Innenraumluft, Unfallverhütung und
die Vermeidung von Belastungen durch gefährliche Stoffe festgeschrieben. ÄZ
19.6.07