Kindersterblichkeit zu zwei Drittel umweltbedingt

Hohe in Aserbaidschan, Rumänien, Bulgarien und Lettland

 Das betonte die Vize-Generalsekretärin der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Susanne Weber-Mosdorf, bei einer Konferenz in Wien.

"Vor allem die Kinder leiden und sterben an umweltbedingten Krankheiten. Es sind immer die gleichen Faktoren, nämlich Wasser-, Innenraum- und Luftverschmutzung." Eine gesündere Umwelt könnte nach WHO-Schätzungen insgesamt jährlich 13 Millionen Menschen das Leben retten.

In den armen Ländern leiden die Menschen nach einem in Genf veröffentlichten WHO-Bericht besonders stark unter schädlichen Umwelteinflüssen. So seien in 23 ärmeren Ländern der Welt zehn Prozent aller Todesfälle auf nur zwei Umweltrisiken zurückzuführen: verseuchtes Wasser einschließlich mangelnder Sanitärhygiene sowie verschmutzte Luft durch Herdfeuer im Haus. Am stärksten litten weltweit Kinder unter fünf Jahren, auf sie entfielen allein 74 Prozent aller Todesfälle wegen Durchfall- und Atemwegserkrankungen.

In der europäischen Region, zu der die WHO 53 Staaten zählt, ist die Kindersterblichkeit in Aserbaidschan am höchsten. Dort werden 90 von 1000 Kindern keine fünf Jahre alt. Die höchste Kindersterblichkeit der EU hat Rumänien mit 20 von 1000 Kindern unter fünf Jahren, gefolgt von Bulgarien (15), Lettland (11) und Litauen (10). In den übrigen EU-Ländern sterben 3 bis 8 von 1000 Kindern, bevor sie das fünfte Lebensjahr vollenden.

"Es ist ethisch inakzeptabel, dass in diesem reichen Teil der Welt Menschen an Krankheiten sterben, die eigentlich längst ausgerottet sind", sagte der WHO-Direktor des Sonderprogramms Umwelt und Gesundheit, Roberto Bertollini, auf der Tagung.

Die Teilnehmer haben auf Grundlage des 2004 in Budapest beschlossenen Aktionsplans zur Reduzierung und Vermeidung umweltbedingter Erkrankungen bei Kindern eine Bilanz über bisherige Maßnahmen gezogen und Erfahrungen ausgetauscht. Als vorrangige Ziele wurden dabei die gesicherte Versorgung mit sauberem Wasser und sanitären Anlagen sowie saubere Außen- und Innenraumluft, Unfallverhütung und die Vermeidung von Belastungen durch gefährliche Stoffe festgeschrieben. ÄZ 19.6.07