Kassenüblich
Kassenleistung toxikologische
Jede Diagnostik und
Therapie von Krankheitssymptomen,
die wirtschaftlich und zweckmäßig sind, bezahlt die
Krankenkasse.
Der Kassenarzt
entscheidet selbst. Eine Anfrage bei der Krankenkasse
würde beweisen, dass
er es nicht für nötig hält, wird daher stets abgelehnt!
Von Gift will keine
Krankenkasse etwas hören, da sie dann den Vergifter zur Kasse ziehen müßte!
Fragen bedeutet Ablehnung erfahren!
Krankenkassen können
nichts genehmigen, wenn der Arzt zweifelt.
Hier die wichtigsten
über die Kasse (Ü-Schein, Rezept) zu verordnenende Leistungen:
1.OPT:
Nach jeder
Veränderung im Kiefer ist bei Krankheitssymptomen ein OPT
kassenüblich. Eine
Privatverrechnung ist nicht statthaft.
2.MR Kernspin aller Organe
Bei Gedächtnisstörungen
(Alzheimer) oder Körperschwäche (MS) ein MR-Kopf.
Wenn man bei
Metallvergiftungen ein metallhaltiges Kontrastmittel spritzt, wäre dies eine
zusätzliche (und schädliche) Privatleistung bei einer vermuteten
Metallschädigung!
Nierenschwäche und
Tumore sind ebenfalls eine Indikation für ein MR-Nieren ohne Kontrastmittel.
MR-Tumore ohner
Kontrastmittel zum Erkennen der Metall-Ursache (wichtig fütr die
Rezidivprophylaxe!
3.Dreidimensionales CT
Bei Osteomyelitis im
Kiefer (Eiter) kassenüblich (aber wegen der hohen Strahlenbelastung strikt
abzulehnen).
4.Knochenszintigramm
Bei Osteomyelitis im
Kiefer (Eiter) kassenüblich (aber wegen der hohen Strahlenbelastung strikt
abzulehnen). Bringt nicht zur Rezidivprophylaxe, ist nur ein „Todesurteil“.
5.Epikutanteste
40 Teste pro Sitzung
sind kassenüblich, ebenso der Allergiepass.
6.DMPS Ampulle und Kapseln, andere Antidote mit
Untersuchung des Blutes/Urins auf ein Gift
Bei jeder
nachgewiesenen Vergiftung mit entsprechender Symptomatik.
Auch bei Säuglingen
(Neurodermitis, ADHS, Kindstod-Zwilling) mit Stuhl-
Untersuchung.
Antidote stehen nicht auf der Negativliste! (DMPS verschreibungsfähig in
begründeten Fälle,
7.Autoimmunteste
Bei Allergien und
Symptomen (bzw.Fokalherde im Kiefer) die jeweilige Organgruppe jeweils im Labor
kassenüblich testen.
8.AMG= Alpha-1-Mikroglobulin
Bei Nierenschwäche
(durch Amalgam und Fokalherd im Kinn) kassenüblicher Nachweis und
Therapiekontrolle nach Antidoten. Galt früher als Tumormarker für Nierenkrebs,
muss daher unbedingt durch Entgiftung mit DMPS normalisiert werden!
9.GST= Glutathionschwefeltransferase
Der gestörte
Giftabbau ist seit 1.4.2008 keine Kassenleistung mehr!.
Erniedrigte Werte werden fälschlich als „genetisch“ abgeschmettert,
normalisieren sich aber durch eine Entgiftung der Ursache (Zahnquecksilber mit
DMPS). Man sollte daher auf diese Untersuchung völlig
verzichten!
10.Leichen- und Eitergifte
Da das Ergebnis
weitreichende therapeutische Folgen hat, ist die Untersuchung kassenüblich.
11.Rast oder CLA auf Nahrungsmittel
Die Untersuchung auf
15 ausgewählte Nahrungsmittel ist kassenüblich, ändert jedoch nichts an der
Ursache.
12.Bakteriologie plus Resistenztest Antibiotika
In unbegrenzter Menge
sind die Untersuchungen kassenüblich und Pflicht,
da die spezielle Nachbehandlung lebensrettend ist. Eoin Unterlassen wäre ein
Ärztlicher Kunstfehler, da ohne sie keine Ausheilung möglich ist.
13.Gifte im Blut, Urin
Alle
Einzeluntersuchungen auf Gifte im Blut und Urin sind bei typischen Symptomen
oder nach vorherigem Nachweis der Vergiftung ohne Grenzen kassenüblich.-Mit
Ausnahme von Dioxin (2500€), das vorher genehmigungspflichtig ist. Nach
Kunbststoffbränden zahlt dies die Brand-
schutzversicherung.
14.Kieferreinigung von Eiter
Entfernung von totem
Gewebe nach dem Zähneziehen ist Pflicht des
Zahnarztes und natürlich kassenüblich. Eine Unterlassung wäre ein
Zahnärztlicher Kunstfehler.
15.Streifeneinlegen in Eiterwunden
Das Einlegen von
desinfizierenden Streifen in eröffnete Eiterwunden (Zähnen) ist natürlich eine
reine Kassenleistung und Pflicht. . Eine Unterlassung wäre ein Zahnärztlicher
Kunstfehler.
16.Kunststoff bei Quecksilberallergie
Bei einer im
Epikutantest (auf Kasse) nachgewiesenen Allergie auf Zahnquecksilber (hat jeder
von seiner Mutter!) ist ein Kunststoff- auch ein laborgefertigter bei großen
Defekten – reine Kassenleistung ohne Zuzahlung!
17.Haaranalyse auf Arsen oder Thallium (oder
Quecksilber nur beim Neugeborenen)
Nur hier ist bei
chronischen Vergiftungen mit einer Kumulation im Haar zu rechnen. In allen
anderen Faellen bringt die billigere und kassenuebliche Blutuntersuchung die
gleichen Werte.
Quecksilber beim
Neugeborenen ist das Mass fuer die kindliche Quecksilbervergiftubg waehrend der
Schwangerschaft durch die Mutter:
100ng/g Hg bei ADHS
150ng/g Hg bei
Plötzlichem Kindstod.
18.Giftmessungen im Blut bzw. Urin alle
Gezielte Messungen
(kein Screening!) nach gewerblicher oder
unfallmäßiger Exposition und vermuteten Symptomen.
19. Eiterzähne ziehen, auskratzen und
antibiotische Wundstreifenlegen
Jeder Zahnarzt hat
die Pflicht,
Eiterzähne kassenärztlich korrekt zu sanieren.
Wer die schädlichen
16 Allergene im Wurzelfüllmaterial nicht will, muss vorher einen kostenlosen
Epikutantest beim Allergologen (oderTC) machen.
Bei positivem Test
muss der Zahnarzt den Eiterzahn ziehen und die Wunde korrekt nachbehandeln. Er
umgeht es, indem er behauptetr: „er sieht nichts“.
Jede Privalliquidation einer Kassenleistung durch Kassenärzte
ist strafbar.
Für Überschreitungen der Mengenbegrenzung bei Kassenärzten
dürfen diese nicht die Patienten haftbar machen!
Da ein Kassenarzt vorher ausreichend (schriftlich mit
Patientenunterschrift) erklären muss, wenn er für eine Kassenleistung Geld
verlangt, hat der Kranke die Möglic