Kassenüblich  Kassenleistung toxikologische

Jede Diagnostik und Therapie von Krankheitssymptomen,

die wirtschaftlich und zweckmäßig sind, bezahlt die Krankenkasse.

Der Kassenarzt entscheidet selbst. Eine Anfrage bei der Krankenkasse

würde beweisen, dass er es nicht für nötig hält, wird daher stets abgelehnt!

Von Gift will keine Krankenkasse etwas hören, da sie dann den Vergifter zur Kasse ziehen müßte! Fragen bedeutet Ablehnung erfahren!

Krankenkassen können nichts genehmigen, wenn der Arzt zweifelt.

 

Hier die wichtigsten über die Kasse (Ü-Schein, Rezept) zu verordnenende Leistungen:

 

1.OPT:

Nach jeder Veränderung im Kiefer ist bei Krankheitssymptomen ein OPT

kassenüblich. Eine Privatverrechnung ist nicht statthaft.

 

2.MR Kernspin aller Organe

Bei Gedächtnisstörungen (Alzheimer) oder Körperschwäche (MS) ein MR-Kopf.

Wenn man bei Metallvergiftungen ein metallhaltiges Kontrastmittel spritzt, wäre dies eine zusätzliche (und schädliche) Privatleistung bei einer vermuteten Metallschädigung!

Nierenschwäche und Tumore sind ebenfalls eine Indikation für ein MR-Nieren ohne Kontrastmittel.

MR-Tumore ohner Kontrastmittel zum Erkennen der Metall-Ursache (wichtig fütr die Rezidivprophylaxe!

 

3.Dreidimensionales CT

Bei Osteomyelitis im Kiefer (Eiter) kassenüblich (aber wegen der hohen Strahlenbelastung strikt abzulehnen).

 

4.Knochenszintigramm

Bei Osteomyelitis im Kiefer (Eiter) kassenüblich (aber wegen der hohen Strahlenbelastung strikt abzulehnen). Bringt nicht zur Rezidivprophylaxe, ist nur ein „Todesurteil“.

 

5.Epikutanteste

40 Teste pro Sitzung sind kassenüblich, ebenso der Allergiepass.

 

6.DMPS Ampulle und Kapseln, andere Antidote mit Untersuchung des Blutes/Urins auf ein Gift

Bei jeder nachgewiesenen Vergiftung mit entsprechender Symptomatik.

Auch bei Säuglingen (Neurodermitis, ADHS, Kindstod-Zwilling) mit Stuhl-

Untersuchung. Antidote stehen nicht auf der Negativliste! (DMPS verschreibungsfähig in begründeten Fälle,

 

7.Autoimmunteste

Bei Allergien und Symptomen (bzw.Fokalherde im Kiefer) die jeweilige Organgruppe jeweils im Labor kassenüblich testen.

 

8.AMG= Alpha-1-Mikroglobulin

Bei Nierenschwäche (durch Amalgam und Fokalherd im Kinn) kassenüblicher Nachweis und Therapiekontrolle nach Antidoten. Galt früher als Tumormarker für Nierenkrebs, muss daher unbedingt durch Entgiftung mit DMPS normalisiert werden!

 

9.GST= Glutathionschwefeltransferase

Der gestörte Giftabbau ist seit 1.4.2008 keine Kassenleistung mehr!. Erniedrigte Werte werden fälschlich als „genetisch“ abgeschmettert, normalisieren sich aber durch eine Entgiftung der Ursache (Zahnquecksilber mit DMPS). Man sollte daher auf diese Untersuchung völlig verzichten!

 

10.Leichen- und Eitergifte

Da das Ergebnis weitreichende therapeutische Folgen hat, ist die Untersuchung kassenüblich. Es ist die einzige Möglichkeit zur Verhinderung von Alzheimer, MS, Infarkt und Krebs!).

 

11.Rast oder CLA auf Nahrungsmittel

Die Untersuchung auf 15 ausgewählte Nahrungsmittel ist kassenüblich, ändert jedoch nichts an der Ursache.

 

12.Bakteriologie plus Resistenztest Antibiotika

In unbegrenzter Menge sind die Untersuchungen kassenüblich und Pflicht, da die spezielle Nachbehandlung lebensrettend ist. Eoin Unterlassen wäre ein Ärztlicher Kunstfehler, da ohne sie keine Ausheilung möglich ist.

 

13.Gifte im Blut, Urin

Alle Einzeluntersuchungen auf Gifte im Blut und Urin sind bei typischen Symptomen oder nach vorherigem Nachweis der Vergiftung ohne Grenzen kassenüblich.-Mit Ausnahme von Dioxin (2500€), das vorher genehmigungspflichtig ist. Nach Kunbststoffbränden zahlt dies die Brand-

schutzversicherung.

 

14.Kieferreinigung von Eiter

Entfernung von totem Gewebe nach dem Zähneziehen ist Pflicht des Zahnarztes und natürlich kassenüblich. Eine Unterlassung wäre ein Zahnärztlicher Kunstfehler.

 

15.Streifeneinlegen in Eiterwunden

Das Einlegen von desinfizierenden Streifen in eröffnete Eiterwunden (Zähnen) ist natürlich eine reine Kassenleistung und  Pflicht. . Eine Unterlassung wäre ein Zahnärztlicher Kunstfehler.

 

 

16.Kunststoff bei Quecksilberallergie

Bei einer im Epikutantest (auf Kasse) nachgewiesenen Allergie auf Zahnquecksilber (hat jeder von seiner Mutter!) ist ein Kunststoff- auch ein laborgefertigter bei großen Defekten – reine Kassenleistung ohne Zuzahlung!

 

17.Haaranalyse auf Arsen oder Thallium (oder Quecksilber nur beim Neugeborenen)

Nur hier ist bei chronischen Vergiftungen mit einer Kumulation im Haar zu rechnen. In allen anderen Faellen bringt die billigere und kassenuebliche Blutuntersuchung die gleichen Werte.

Quecksilber beim Neugeborenen ist das Mass fuer die kindliche Quecksilbervergiftubg waehrend der Schwangerschaft durch die Mutter:

100ng/g Hg bei ADHS

150ng/g Hg bei Plötzlichem Kindstod.

 

18.Giftmessungen im Blut bzw. Urin alle

Gezielte Messungen (kein Screening!)  nach gewerblicher oder unfallmäßiger Exposition und vermuteten Symptomen.

 

19. Eiterzähne ziehen, auskratzen und antibiotische Wundstreifenlegen

Jeder Zahnarzt hat die Pflicht, Eiterzähne kassenärztlich korrekt zu sanieren.

Wer die schädlichen 16 Allergene im Wurzelfüllmaterial nicht will, muss vorher einen kostenlosen Epikutantest beim Allergologen (oderTC) machen.

Bei positivem Test muss der Zahnarzt den Eiterzahn ziehen und die Wunde korrekt nachbehandeln. Er umgeht es, indem er behauptetr: „er sieht nichts“.

 

Jede Privalliquidation einer Kassenleistung durch Kassenärzte ist strafbar.

Für Überschreitungen der Mengenbegrenzung bei Kassenärzten dürfen diese nicht die Patienten haftbar machen!

Da ein Kassenarzt vorher ausreichend (schriftlich mit Patientenunterschrift) erklären muss, wenn er für eine Kassenleistung Geld verlangt, hat der Kranke die Möglichkeit, rechtzeitig einen bereitwilligen Kassenarzt zu suchen.