Kassenärzte dürfen alles Notwendige verschreiben aber
nur einmal
Nach den immer noch
gültigen Kassenarztgesetzen darf ein Kassenarzt für seinen Schwerkranken
Patienten alles verschreiben, was zur Diagnosefindung nötig ist unter folgenden
Voraussetzungen:
So wurde jüngst in
München „Tamiflu“ dem Kassenarzt vom Honorar abgezogen, weil der Patient sich
es erst zwei Tage später in der Apotheke geholt hatte: „dann war es nicht nötig
und die Kasse holte sich die 34 € vom Kassenarzt wieder.
Im Jahr meiner
Praxiseröffnung 1981 hatte ich dem plötzlich am Raucher-Lungenkrebs erkrankten
Opa eines Mitschülers einer meiner Söhne versprochen, ihn bis zum Tode zuhause
intensivmedizinisch zu betreuen. Normalerweise wird so etwas einem Kassenarzt
nicht bezahlt, ich schrieb deswegen auch den zweiten oder dritten Hausbesuch
pro Tag nicht auf. Auf jedes Rezept schrieb ich lateinisch „schwerer Fall,
anstelle Krankenhaus“. Drei Monate dauerte der Tod unter entsetzlichen
Schmerzen- trotz Morphium-Infusionen. Die letzten Tage schlief ich neben dem
Kranken im Ehebett.
Patient und Familie waren
sehr glücklich.
Nie hätte ich damit
gerechnet, dass mir ein Pfennig bezahlt würde.
Zwei Jahre später bei
der Abrechnung dieses Quartals erhielt ich jedoch 5000.- DM erstattet.