Kassen zahlen für Mittelmeer-Kreuzfahrt auf Chipkarte
Zu ihrem Artikel möchte ich anführen, nicht nur die GEK, die HZK und die KEH gewähren Zuschüsse zum Erholungsurlaub. Als Beispiel die AOK Bayern. Ich wurde von einem Ehepaar aufgefordert, eine Kurfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Auf mein Dagegenhalten ich hätte keinen Kurantrag gestellt, wurde mir berichtet, mit vorliegender Kurfähigkeitsbescheinigung könnten sie einen Kururlaub mit Massagen und Bädern in Hevis/Ungarn machen, dort die Rechnung zunächst bezahlen und danach bei der zuständigen AOK einreichen, diese würde bis auf den Selbstbehalt von 15% zurückerstattet.
Ein weiterer Fall, Barmer Ersatzkasse, ebenfalls wurde hier der Wunsch auf einen Kurantrag gestellt. Auf meine Nachfrage hin wurde mir geantwortet, es sei eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer geplant, nach Vorlage der Kurfähigkeitsbescheinigung würden sämtliche Anwendungen an Bord von Massage bis Nordic Walking durch die BEK übernommen.
Offensichtlich gewähren nahezu alle Krankenkassen Zuschüsse für Erholungsurlaube.
Leserbrief in Medical Tribune 41.Jahrgang Nr.48, 1.Dezember 2006