Kassen zahlen für Mittelmeer-Kreuzfahrt
auf Chipkarte
Zu ihrem Artikel möchte ich anführen, nicht nur die GEK, die HZK und die
KEH gewähren Zuschüsse zum Erholungsurlaub. Als Beispiel die AOK Bayern. Ich
wurde von einem Ehepaar aufgefordert, eine Kurfähigkeitsbescheinigung
auszustellen. Auf mein Dagegenhalten ich hätte keinen Kurantrag gestellt, wurde
mir berichtet, mit vorliegender Kurfähigkeitsbescheinigung könnten sie einen
Kururlaub mit Massagen und Bädern in Hevis/Ungarn
machen, dort die Rechnung zunächst bezahlen und danach bei der zuständigen AOK
einreichen, diese würde bis auf den Selbstbehalt von 15% zurückerstattet.
Ein weiterer Fall, Barmer Ersatzkasse, ebenfalls wurde hier der Wunsch auf
einen Kurantrag gestellt. Auf meine Nachfrage hin wurde mir geantwortet, es sei
eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer geplant, nach Vorlage der
Kurfähigkeitsbescheinigung würden sämtliche Anwendungen an Bord von Massage bis
Nordic Walking durch die
BEK übernommen.
Offensichtlich gewähren nahezu alle Krankenkassen Zuschüsse für
Erholungsurlaube.
Leserbrief in Medical Tribune 41.Jahrgang Nr.48, 1.Dezember 2006