Internetfischer Schutz wie
Fhishing ist eine Betrugsmethode, die
nicht sehr oft erfolgreich ist. Wenn aber doch, richtet sie besonders große
Schäden an. Phisher räumen ganze Konten leer, und oft
genug bleibt der geschädigte Bankkunde auf dem Schaden sitzen: Wer sich nicht
schützt, ist selbst schuld.
Trojaner wirken so:
Wie das Trojanische
Pferd in der griechischen Mythologie verbergen Computer-Trojaner ihre
eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten
sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm.
Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet,
setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus
der Öffnung einer so genannten Backdoor, einer
Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die
weitere Schadprogramme nachgeladen werden.
Schaden ist groß:
Im Jahr 2006 wurden
laut Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) über 3200 Menschen Opfer von Phishing.
Durchschnittlich konnten die Betrüger etwa 4000 Euro erbeuten, der Bitkom geht von einem Gesamtschaden von über 13 Millionen
Euro aus.
1. Mit immer ausgeklügelteren Methoden machen Internetkriminelle Jagd
auf arglose Surfer. So genannte Phisher locken ihre
Opfer auf gefälschte Onlinebanking-Seiten oder jubeln
ihnen Trojaner unter, um an Onlinebanking-Daten, also
TAN- und PIN-Nummern zu gelangen. Wer die einmal
preisgegeben hat, hatte die längste Zeit Geld auf dem Konto: Die Betrüger
benutzen die Zugangsdaten, um das gesamte Guthaben an sogenannte
Finanzagenten zu überweisen.
Viele dieser Agenten
werden durch Internet-Stellenanzeigen angeworben, in denen lukrative
Nebenbeschäftigungen in Aussicht gestellt werden. Der "Agent" hebt
die Beute in Bar ab, überweist sie per Western Union ins Ausland. Der Phisher braucht das so gewaschene Bargeld nur noch in
Empfang nehmen. Der ganze Vorgang hinterlässt kaum verwertbare Spuren.
Der erste Auftrag
kommt sofort, die Polizei nach zwei Wochen
2. Teil: So schützen Sie sich vor Phishing-Angriffen
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im
Internet e.V. führt zehn Gebote auf, deren Einhaltung maßgeblich für den
Schutz vor Phishing ist. Eine
detaillierte Anleitung finden Sie auf der Website des Vereins.
Teil: Welche Rechte und Pflichten gilt es zu
beachten?
Wer sich nicht ausreichend gegen Phishing schützt, kann nicht mit einer Schadensbegleichung
der Bank rechnen, da er möglicherweise grob fahrlässig gehandelt hat. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln verlangt, dass
beim Onlinebanking ein verständiger, technisch
durchschnittlich begabter Anwender eine aktuelle Virenschutzsoftware und eine Firewall verwendet, regelmäßige Sicherheitsupdates für sein
Betriebssystem und die verwendete Software einspielt.
Außerdem müsse der Nutzer die Warnungen der
Banken beachten und niemals PIN und TAN auf Anforderung per Telefon oder Mail
herausgeben. Deutliche Hinweise auf gefälschte E-Mails oder Internetseiten
seiner Bank muss er erkennen - zum Beispiel bei sprachlichen Mängeln, deutlich
falschen Internetadressen, Adressen ohne https:// oder dem fehlenden
Schlüsselsymbol in der Statusleiste des Browsers.
4. Teil: Was tun, wenns
brennt?
Wer
auf Kontoauszügen entdeckt, dass plötzlich all sein Geld auf ein unbekanntes
(Privat)konto überwiesen wurde oder wer glaubt,
gerade auf einen Phishingangriff hereingefallen zu
sein, soll sich sofort bei seiner Bank melden. Wer nicht fahrlässig
gehandelt
hat, bekommt den Schaden von der Bank beglichen.
TELEFON-HOTLINE FÜR PHISHING-OPFER
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im
Internet e.V. bietet dienstags und donnerstags in der Zeit von 15 bis 18 Uhr
unter 0234/32- 28058 eine Hotline an für Opfer eines
Phishing Angriffs oder einer anderen Form des Identitätsmissbrauchs.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,533809-3,00.html