§ Impotenz bei Beamten auf Krankenkasse behandeln
Für die Behandlung Krankheitsbedingter
Erektionsstörungen mit Sildenafil (Viagra®) muss der
Bund seinen Beamten Beihilfe zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mainz
entschieden. Nach den gesetzlichen Vorschriften dürften zwar einzelne
Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausgeschlossen werden,
nicht aber bestimmte Krankheiten zur Gänze. Dem Kläger war die Prostata wegen
einer Krebserkrankung entfernt worden.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mainz, Az.: 10 A
11598/06.OVG